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Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 20:27
von eazy
Servus!
ich hatte bisher nur eine Glock 17 und somit war klar, dass ich im Praxisteil der Nachschulung nur mit einer Pistole schießen muss bzw. darf.
Nun will ich mir evtl. noch eine Kat. B halbautomatische Büchse dazukaufen. Wie wäre das dann zukünftig bei der Nachschulung? Müsste ich dann mit Pistole und Gewehr praktisch schießen oder reicht eines von beiden?
LG
Eazy
Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 20:38
von racepics
Du hast eine WBK?
Ja? Dann darfst Du auch einen Halbautomaten haben. Du brauchst keine weitere Ausbildung.
Bei der Waffenführerschein-Auffrischung schießt Du meist mit dem was da ist Pistole/Revolver. Halbautomat wäre unüblich.
Eine Trainerstunde ist in keine Fehlinvestition.
Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 20:40
von gewo
eazy hat geschrieben: Mo 30. Aug 2021, 20:27
Nun will ich mir evtl. noch eine Kat. B halbautomatische Büchse dazukaufen. Wie wäre das dann zukünftig bei der Nachschulung? Müsste ich dann mit Pistole und Gewehr praktisch schießen oder reicht eines von beiden?
auch wenn das in der verordnung bzw im dienstauftrag so drinnen steht als wenn du mit ALLEN schiessen muesstest
das ist nicht so
du musst mit EINER kat B waffe schiessen bei der auffrischung des waffenfuehrerscheines
und es muss auch ned eine DEINER waffen sein (auch wenn das da so steht ..)
Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 20:52
von yoda
gewo hat geschrieben: Mo 30. Aug 2021, 20:40 auch wenn das in der verordnung bzw im dienstauftrag so drinnen steht als wenn du mit ALLEN schiessen muesstest
das ist nicht so
du musst mit EINER kat B waffe schiessen bei der auffrischung des waffenfuehrerscheines
und es muss auch ned eine DEINER waffen sein (auch wenn das da so steht ..)
Mal eine grundsätzliche Frage, steht das irgendwo dass es eine Kat. B sein muss ? Ich habe bis zum heutigen Tag nur die 2.Waffengesetzdurchführungsverordnung gefunden, und da steht nur Waffen, noch nicht einmal Schusswaffen. Gibt es da irgendein Urteil oder weiterführende Erklärungen ?
Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 21:34
von gewo
yoda hat geschrieben: Mo 30. Aug 2021, 20:52
gewo hat geschrieben: Mo 30. Aug 2021, 20:40 auch wenn das in der verordnung bzw im dienstauftrag so drinnen steht als wenn du mit ALLEN schiessen muesstest
das ist nicht so
du musst mit EINER kat B waffe schiessen bei der auffrischung des waffenfuehrerscheines
und es muss auch ned eine DEINER waffen sein (auch wenn das da so steht ..)
Mal eine grundsätzliche Frage, steht das irgendwo dass es eine Kat. B sein muss ? Ich habe bis zum heutigen Tag nur die 2.Waffengesetzdurchführungsverordnung gefunden, und da steht nur Waffen, noch nicht einmal Schusswaffen. Gibt es da irgendein Urteil oder weiterführende Erklärungen ?
Du es kann ned alles in den Gesetzen und Verordnungen stehen.
da der Waffenführerschein zur Erlangung bzw zum Weiterbehalt der Waffenbesitzkarte erforderlich ist
und da die Waffenbesitzkarte ein Besitzdokument fuer Schusswaffen der Kat B (und ggf auch kat A) ist
waere jeder andere Schluss als der dass mit "Waffen" die Schusswaffen der Kat B gemeint sind relativ perspektivlos
red mit einem juristen
dinge wie "Groessenschluss", "Analogieschluss" und "vertretbare Annahme was die Intention des Gesetzgebers ist" sind ganz normale werkzeuge der verwaltung
es muss ned alles irgendwo stehen
wenns wer ned glaubt dann gibts dann irgendwann die judikatur dazu
macht keiner
weil besonders fuer den ersten is es schmerzvoll
auch wenn es vorher eine regelungsluecke war
mit dem ersten VfgH urteil ist sie geschlossen
und wenn du vorher was anderes angenommen hast trifft dich die rechtsfolge mit voller wucht
Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 21:56
von yoda
gewo hat geschrieben: Mo 30. Aug 2021, 21:34 Du es kann ned alles in den Gesetzen und Verordnungen stehen.
da der Waffenführerschein zur Erlangung bzw zum Weiterbehalt der Waffenbesitzkarte erforderlich ist
und da die Waffenbesitzkarte ein Besitzdokument fuer Schusswaffen der Kat B (und ggf auch kat A) ist
waere jeder andere Schluss als der dass mit "Waffen" die Schusswaffen der Kat B gemeint sind relativ perspektivlos
red mit einem juristen
dinge wie "Groessenschluss", "Analogieschluss" und "vertretbare Annahme was die Intention des Gesetzgebers ist" sind ganz normale werkzeuge der verwaltung
es muss ned alles irgendwo stehen
wenns wer ned glaubt dann gibts dann irgendwann die judikatur dazu
macht keiner
weil besonders fuer den ersten is es schmerzvoll
auch wenn es vorher eine regelungsluecke war
mit dem ersten VfgH urteil ist sie geschlossen
und wenn du vorher was anderes angenommen hast trifft dich die rechtsfolge mit voller wucht
Danke, habe mich nur gefragt ob es wo genauer steht. Ich vermute halt sehr stark, dass es niemanden stören wird wenn du deine Kunden z.B. mit einem überlangen Alfa Proj Kat. C Revolver schulst. Handhabung identisch Kat. B Revolver kürzere Ausführung, aber es kann dir egal sein ob die Schießstätte behördlich genehmigt ist. Viele Dinge sind bei uns denke ich auch einfach nicht genauer geregelt weils eigentlich eh wurscht is.
Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Verfasst: Di 31. Aug 2021, 09:00
von eazy
gewo hat geschrieben: Mo 30. Aug 2021, 20:40
auch wenn das in der verordnung bzw im dienstauftrag so drinnen steht als wenn du mit ALLEN schiessen muesstest
das ist nicht so
du musst mit EINER kat B waffe schiessen bei der auffrischung des waffenfuehrerscheines
und es muss auch ned eine DEINER waffen sein (auch wenn das da so steht ..)
Danke für die schnelle und eindeutige Antwort! Mir ist nämlich aufgefallen, dass auf dem A4 Zettel der Nachschulung angekreuzt werden kann, mit was für einer Waffe geschossen wurde. Daher meine Frage.