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WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 19:00
von OC Tom
Hallo,

ein Freund hat mich was gefragt und ich kann ihm keine Antwort geben deshalb frage ich mal euch.

Er ist Diplom Krankenpfleger als er bei der Stellungskommision war haben die gleich von Hausaus gesagt: "na sie werden ja zivildienst machen gleich in dem Spital wo sie arbeiten" das war dann auch so.
Er hat eigentlich nie den Dienst an der Waffe verweigert sondern ist auf Grund seines Berufes quasi Zivildiener gewesen. Ok er hat nicht laut geschriehen nein ich will zum Bundesheer aber auch für Ihn war das logischer.
Nun möchte er aber auch eine WBK nachdem er mit mir vorkurzen durch zufall drüber gesprochen hat das er sie will. (Er wusste nicht das ich eine habe habe das nicht jedem erzählt)
Sein Grund ist aber nicht Sportschiessen sondern fix SV.
Ihm würde das Auto gestohlen vorm Haus und den Schlüssel hatten Sie aus seinem Vorzimmer vorher gestohlen. Wohlgemerkt das ganze war in der Nacht und Er seine Frau und das Kind waren alle daheim.
Nun hat er Angst das Ihm das wieder passiert. Klar er könnte den Schlüssel wieder im Vorzimmer liegen lassen macht er aber nicht mehr sondern der ist versteckt jetzt ist natürlich die Angst da das Diebe ihn quasi mal Fragen möchten wo den der Schlüssel ist.

Nun zu den Fragen:
Hat man da trotz ZD eine Chance?
Ab wann gelten die 15 Jahre sperre nach dem ZD oder ab dem 18 Lebensjahr ?

Ich konnte im nur sagen seine Frau soll die WBK machen, nachteil er dürfte keinen Zugang zur Waffe haben.
Denke sollte es wirklich zur SV kommen hat man schon als WBKler kein ruhiges Leben mehr aber wenn er die Waffe benutzt weis ich nicht wie unsere Behörden dann wohl reagieren.

Danke für Tipps

PS: natürlich könnte man es auch auf einen Versuch ankommen lassen das Gutachten und den WaFü würde er mal machen und schauen was die Behörde dann sagt. Aber vllt kommen hier ja Antworten mit denen er was Anfangen kann also Bitte keine "Das kann a Vergessen" dann bitte schon mit Grund.

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 20:39
von eXistenZ
Die 15-jährige WBK-Sperre für Ex-Zivis kann NICHT mit der Rechtfertigung SV aufgehoben werden.

"Durch die Zivildienstgesetz-Novelle 2010, die mit 1. November 2010 in Kraft getreten ist, können jedoch künftig in begründeten Fällen für Jäger, Sportschützen und Mitglieder von Schützenvereinen mit Bescheid der Sicherheitsdirektion Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden."
http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/faq/start.aspx" onclick="window.open(this.href);return false;

Kat. D (zB. Doppelflinte 12/70) oder Kat. C (zB. Repetierbüchse .223 Rem) Waffen kann er als Ex-Zivi problemlos erwerben.

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 20:52
von Schlesi
sorry für OT:
lass mich raten, dein Freund fährt Alfa?

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 20:53
von eXistenZ
OC Tom hat geschrieben: Ab wann gelten die 15 Jahre sperre nach dem ZD oder ab dem 18 Lebensjahr ?
"Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Sicherheitsdirektionen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Sicherheitsdirektion einzubringen."
http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/zu ... terkl.aspx" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 21:13
von OC Tom
Ist schon irgendwo Witzig unser Waffengesetz Kat C & D darf man kaufen (ja schon ab 18) Faustfeuerwaffen nicht.


@extreeem
nein war ein Q5

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 22:51
von haunclesam
OC Tom hat geschrieben: Sein Grund ist aber nicht Sportschiessen sondern fix SV.
Ihm würde das Auto gestohlen vorm Haus und den Schlüssel hatten Sie aus seinem Vorzimmer vorher gestohlen. Wohlgemerkt das ganze war in der Nacht und Er seine Frau und das Kind waren alle daheim.
Nun hat er Angst das Ihm das wieder passiert. Klar er könnte den Schlüssel wieder im Vorzimmer liegen lassen macht er aber nicht mehr sondern der ist versteckt jetzt ist natürlich die Angst da das Diebe ihn quasi mal Fragen möchten wo den der Schlüssel ist.
...

PS: natürlich könnte man es auch auf einen Versuch ankommen lassen das Gutachten und den WaFü würde er mal machen und schauen was die Behörde dann sagt. Aber vllt kommen hier ja Antworten mit denen er was Anfangen kann also Bitte keine "Das kann a Vergessen" dann bitte schon mit Grund.
Für den SV Fall fände ich ne Doppelflinte oder ähnliches womöglich praktikabler

In Wien ist es derzeit so, dass schon auch WBKs an Zivis ausgestellt werden - von diesen wird jedoch sowohl laut einem anderen Thread hier im Forum
als auch der Auskunft meines BüMas ne Kampfrichter/Rangemaster Ausbildung verlagt...

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 23:04
von OC Tom
Ich denke nie an Kat. C und D Waffen weil ich da immer drauf vergesse das die ab 18 frei sind.

Aber das min Schrottgewehr werde ich ihm mal sagen glaube da gibts auch nicht tötliche Mun für.

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 23:26
von Steirer
OC Tom hat geschrieben:Ich denke nie an Kat. C und D Waffen weil ich da immer drauf vergesse das die ab 18 frei sind.

Aber das min Schrottgewehr werde ich ihm mal sagen glaube da gibts auch nicht tötliche Mun für.
Wobei es dabei aber schon auf die Entfernung ankommt, denn auf 5 Meter richtet die "nicht-lethale" Gummikugel schon einiges an und durchschlägt zumindest ein zölliges Brett (2,54 cm).
Meiner Meinung nach im SV-Fall nur für den Warnschuß (in die Luft) geeignet, wegen des geringer Gefährdungspotentials durch das irgendwo wieder zur Erde zurückkehrende Gummigeschoß.

Achja, ich hoffe du hast ein Schrotgewehr :text-blondmoment:

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 23:33
von OC Tom
Steirer hat geschrieben:
OC Tom hat geschrieben:.

Achja, ich hoffe du hast ein Schrotgewehr :text-blondmoment:
:lol: :lol: :lol: ja eigentlich schon

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 23:37
von eXistenZ
Steirer hat geschrieben: Wobei es dabei aber schon auf die Entfernung ankommt, denn auf 5 Meter richtet die "nicht-lethale" Gummikugel schon einiges an und durchschlägt zumindest ein zölliges Brett (2,54 cm).
Darum spricht man ja eher von "less-lethal".

Die Sinnhaftigkeit der Gummidinger stellt sich m. E. schon irgendwie. Wenn man nicht schießen muss ist Buckshot in der Flinte besser (einfach ein besseres Gefühl einen zuverlässigen Stopper geladen zu haben) und wenn man schießen muss sowieso (denn dann braucht man zuverlässige Stoppwirkung wirklich dringend)

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Mi 25. Mai 2011, 09:21
von Abbath
ich will keine hochbeschleunigten hartgummibälle, die sich mit mir im selben raum befinden...

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Mi 25. Mai 2011, 17:00
von tschuttl
Habe mir das auch eine Zeitlang überlegt mit der Doppelflinte. Nachdem ich die Wirkung mit Gummi gesehen habe kann ich dem Abbath nur recht geben und würde auch Bucks verladen.

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Mi 25. Mai 2011, 17:13
von herr_rhodes
Ich weiss auch nicht ob ich in meinem Vorzimmer einen Gummiball mit einer Flinte verschiessen würde - jedenfalls nicht ohne Schutzausrüstung und Helm mit Visier ...

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: Mi 25. Mai 2011, 17:19
von OC Tom
So zur Info.

Er macht heute das Gutachten und in den nächsten Tagen den WaFü "dann übernimmt den Rest der Anwalt".

Laut Aussage des Anwalts ist das Gesetz sehr biegsam und da kann man es auf einen Versuch ankommen lassen. (Der Anwalt ist der Vater seiner Ex-Frau somit keine Kosten von der Seite)
Sportschiessen und irgenwelche Schritte dieser Seite lehnt der Anwalt ab als Einwand. Wenn klappt das nur über SV da dies ein Grundrecht im Gesetz ist. Er meint auch das eine Sperre für 15 jahre eine Diskriminierung einer frei gestellten Entscheidung dastellt. Das ganze kann aber dauern er muss erst mal die Ablehnung für den Antrag bekommen bevor der Anwalt einschreitet.

Na ich bin gespannt halte euch auf dem Laufenden.

LG

Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Verfasst: So 3. Jul 2011, 14:00
von Repu
Schon was rausgekommen?