Moderne Trommelkonstruktion in Revolverkonstruktion von vor 1871
Verfasst: Mo 25. Jul 2022, 16:59
Hallo Leute,
Schwarzpulverrevolver, bzw. Perkussionsrevolver sind ja bekanntlich Kategorie B, zählen aber nicht zur Anzahl der laut WBK genehmigten Waffen der Kategorie B, sofern ihre Konstruktion von vor 1871 stammt.
Unabhängig davon, ob und wie man das hierzulande überhaupt bekommt oder bekommen darf, gibt es doch Trommeln für solche Revolver, mit denen man dann auch Patronen schießen kann und das Gerät ist dann teilweise von der Konstruktion her (nämlich der Trommel) wohl neuer als 1871. Ich hab mich noch kaum mit dem Thema "waffenrechtlichem Zubehör" befaßt, aber würde so eine Trommel einfach nur igendeinen von "2 mal x" Plätzen belegen, wenn x die maximale Anzahl meiner Waffen in Kat. B ist, oder würde der Revolver von "Kat.B. ohne Zählung" zu "Kat. B mit Zählung" wechseln, oder würde er das nur tun, während die Trommel eingesetzt ist - ein wenig analog zu den großen Magazinen? Oder ist es so, wenn die Plätze eigentlich voll sind, daß man die Trommel dann nur noch auf einem öffentlichen Schießstand einlegen darf?
(Im Oldschool Forum wurden "conversions" schon mal besprochen, aber da ging es um ab Werk so gebaute Revolver. Die sind nach 1871 aufgekommen, bzw. wurden - ich glaube sogar im Originalwerk - umgebaut und belegen daher natürlich einen Platz. Ich rede aber von speziellen Trommeln, mit denen man in einem nicht modifizierten Vorderladerrevolver Patronen abschießen kann. Die ladet man draußen, macht einen Deckel drauf und setzt sie in den Revoler ein. Also man hat nicht dieses eine "Ladefenster" im Rahmen, sondern der Revolver an sich bleibt im Originalzustand und man kann die Spezialtrommel rausgeben und die originale, normale Trommel wieder einsetzen und alles ist wieder, wie es war.)
Schwarzpulverrevolver, bzw. Perkussionsrevolver sind ja bekanntlich Kategorie B, zählen aber nicht zur Anzahl der laut WBK genehmigten Waffen der Kategorie B, sofern ihre Konstruktion von vor 1871 stammt.
Unabhängig davon, ob und wie man das hierzulande überhaupt bekommt oder bekommen darf, gibt es doch Trommeln für solche Revolver, mit denen man dann auch Patronen schießen kann und das Gerät ist dann teilweise von der Konstruktion her (nämlich der Trommel) wohl neuer als 1871. Ich hab mich noch kaum mit dem Thema "waffenrechtlichem Zubehör" befaßt, aber würde so eine Trommel einfach nur igendeinen von "2 mal x" Plätzen belegen, wenn x die maximale Anzahl meiner Waffen in Kat. B ist, oder würde der Revolver von "Kat.B. ohne Zählung" zu "Kat. B mit Zählung" wechseln, oder würde er das nur tun, während die Trommel eingesetzt ist - ein wenig analog zu den großen Magazinen? Oder ist es so, wenn die Plätze eigentlich voll sind, daß man die Trommel dann nur noch auf einem öffentlichen Schießstand einlegen darf?
(Im Oldschool Forum wurden "conversions" schon mal besprochen, aber da ging es um ab Werk so gebaute Revolver. Die sind nach 1871 aufgekommen, bzw. wurden - ich glaube sogar im Originalwerk - umgebaut und belegen daher natürlich einen Platz. Ich rede aber von speziellen Trommeln, mit denen man in einem nicht modifizierten Vorderladerrevolver Patronen abschießen kann. Die ladet man draußen, macht einen Deckel drauf und setzt sie in den Revoler ein. Also man hat nicht dieses eine "Ladefenster" im Rahmen, sondern der Revolver an sich bleibt im Originalzustand und man kann die Spezialtrommel rausgeben und die originale, normale Trommel wieder einsetzen und alles ist wieder, wie es war.)