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Waffenbesitzkarte

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 11:07
von gipflzipfla
hallo @Comunity,
in welchen Fällen ist eine WBK erforderlich?

Für Jagdwaffen (Repetierer, Schrotflinten) und KK Gewehr .22 doch wohl nicht, oder?

Danke im Voraus und schönes Wochenende euch Allen!

Re: Waffenbesitzkarte

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 11:29
von Don Corleone
Hi, guckst du hier:

http://www.weidwerk.at/html/waff_kat.htm

Schönes WE

Re: Waffenbesitzkarte

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 11:50
von Promo
Für Waffen der Kat.B ist WBK oder WP erforderlich.

Waffen der Kat.C und D dürfen "frei ab 18" besessen werden (sofern kein Waffenverbot vorliegt).

Re: Waffenbesitzkarte

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 12:00
von Stickhead
Grob:

Repetierbüchse - C - ab 18
Kipplaufschrotflinte - D - ab 18
Repetierflinte - B - mit WBK
Vorderschaftrepetierflinte - A - verboten
KK-Repetierer - C - ab 18
KK-Halbautomatn- B - mit WBK

Re: Waffenbesitzkarte

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 13:13
von gipflzipfla
Ah ja, Leute... passt.
Nochmals vielen Dank!

(Hatte schon irgendwie die seltsamsten Befürchtungen..)

Re: Waffenbesitzkarte

Verfasst: So 12. Jun 2011, 00:12
von trenck
gipflzipfla hat geschrieben:in welchen Fällen ist eine WBK erforderlich?

Für Jagdwaffen (Repetierer, Schrotflinten) und KK Gewehr .22 doch wohl nicht, oder?
Wie von den Vorpostern bereits richtig festgehalten wurde - nein. Allerdings: für den Erwerb von Vollmantel-Gewehrmunition ist eine WBK notwendig! Trottelhaft, ist aber so.

Trenck

Re: Waffenbesitzkarte

Verfasst: So 12. Jun 2011, 11:44
von haunclesam
trenck hat geschrieben:
gipflzipfla hat geschrieben:in welchen Fällen ist eine WBK erforderlich?

Für Jagdwaffen (Repetierer, Schrotflinten) und KK Gewehr .22 doch wohl nicht, oder?
Wie von den Vorpostern bereits richtig festgehalten wurde - nein. Allerdings: für den Erwerb von Vollmantel-Gewehrmunition ist eine WBK notwendig! Trottelhaft, ist aber so.

Trenck
da gibt's halt auch wieder Ausnahmen

.223 und .308

Re: Waffenbesitzkarte

Verfasst: So 12. Jun 2011, 11:45
von gipflzipfla
trenck hat geschrieben:
gipflzipfla hat geschrieben:in welchen Fällen ist eine WBK erforderlich?

Für Jagdwaffen (Repetierer, Schrotflinten) und KK Gewehr .22 doch wohl nicht, oder?
Wie von den Vorpostern bereits richtig festgehalten wurde - nein. Allerdings: für den Erwerb von Vollmantel-Gewehrmunition ist eine WBK notwendig! Trottelhaft, ist aber so.

Trenck
Danke schön, @Trenck.

So sind sie, unsere Gesetzgeber :evil:

Re: Waffenbesitzkarte

Verfasst: So 12. Jun 2011, 19:12
von Schattenlicht
da gibt's halt auch wieder Ausnahmen

.223 und .308
.308 VM hab ich ohne WBK net bekommen...beim Springer...

Re: Waffenbesitzkarte

Verfasst: So 12. Jun 2011, 19:29
von Incite
Schattenlicht hat geschrieben:
da gibt's halt auch wieder Ausnahmen

.223 und .308
.308 VM hab ich ohne WBK net bekommen...beim Springer...
Ist ja auch korrekt denn die als Kriegsmaterial gelten, dafür brauchst du eine WBK bei Vollmantelgeschoss

nachzulesen hier

http://www.iwoe.org/img/VB-0401-1.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

lg

Re: Waffenbesitzkarte

Verfasst: So 12. Jun 2011, 19:39
von Floody
Hatten wir alles schon tausend mal, Suchfunktion hilft ;)

Re: Waffenbesitzkarte

Verfasst: So 12. Jun 2011, 23:50
von Floody
So, weil ich so stolz drauf bin: Bitte in Zukunft zuerst in die Kurzübersicht schaun

Danke :mrgreen: