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Erweiterung der WBK

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 17:32
von Mag Dump
Ich habe eine Frage, und leider habe ich nichts im Forum gefunden, vielleicht kann mir jemand helfen:

Ich werde nächste Woche die Erweiterung meiner WBK beantragen. Termin am Kommissariat ist gebucht.

Ich habe bisher 2 Plätze.

Brauche ich dazu eine Sportschützenbestätigung meines Vereins?

Danke für Hilfe!

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 17:51
von BR1
Wenn wbk schon länger als 5 jahre: Nichts notwendig, ein reiner antrag auf erweiterung reicht.

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 18:34
von Mag Dump
BR1 hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 17:51 Wenn wbk schon länger als 5 jahre: Nichts notwendig, ein reiner antrag auf erweiterung reicht.
DANKE!

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Sa 21. Jun 2025, 12:18
von Jiggler
War bei mir letzte Woche genau das gleiche und ist auch im (derzeitigen) WaffG §23/2 so verankert.

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Sa 21. Jun 2025, 15:59
von cover_me
Same - ich habe selbst einen 2Zeiler verfasst mit 5 B Plätzen. War kein Problem

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Mi 25. Jun 2025, 09:26
von McMonkey
Müssen die 2 Plätze belegt sein um um auf 5 Plätze nach §23/2 zu erweitern?

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Mi 25. Jun 2025, 09:36
von titan
Nicht unbedingt.

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Do 17. Jul 2025, 16:14
von maa_308
Hallo allerseits!

Ich erlaube mir, meine Frage in diesem Thread zu stellen, da der "WBK erweitern in Wien"-Thread seit 2020 anscheinend tot ist.
Habe vor, bei der LPD Wien meine WBK vorzeitig (vor Ablauf der ersten 5 Jahre) von 2 auf 5 Plätze erweitern zu lassen.

Rechtlichen Anspruch auf die Erweiterung nach Ablauf der 5 Jahre hätte ich im Frühjahr 2026. Aufgrund der aktuellen Situation würd ich das aber gerne noch diesen Sommer erledigen.

Meine Frage:
Muss beim Referat SVA 4 der LPD Wien ein Termin im Voraus vereinbart werden oder kann ich dort einfach zu Parteienverkehrszeiten hin?
Was würdet ihr alles in den Antrag reinschreiben?

Hab derzeit einen Grobentwurf meines Antrags fertig, bei dem angeführt ist welche Waffen ich derzeit besitze, welche Bewerbe ich damit geschossen habe und welche Bewerbe ich mit Leihwaffen geschossen hab. Dazu eine Ausführung, auf welche Disziplinen ich mich zukünftig konzentrieren möchte (die mit den Leihwaffen), warum Leihwaffen nicht praktikabel sind etc.

Außerdem noch eine Ausführung, welche Verwahrungsmöglichkeiten ich zusätzlich angeschafft habe, Ergebnislisten. Sportschützenbestätigung §11b (1)(2)(3) hab ich, Absatz 4 für die großen Magazine fehlt mir leider noch, leider ein halbes Jahr zu spät dran :doh:

Meint ihr reicht das, oder fehlt noch was?

Wie läuft so ein "Antragsgespräch" ab?
Nehme an, es ist sinnvoll, alle möglichen Dokumente in Kopie mitzuhaben um sie ggf den SB vorlegen zu können?
Braucht man sonst noch was mit? Passfoto, etc.?



Vielen Dank schon mal!

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Do 17. Jul 2025, 17:23
von mikonis
maa_308 hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 16:14 Meine Frage ....
Die Abgabe eines Antrags erfolgt am jeweiligen Polizeikommissariat. Dazu ist zwingend eine Online-Terminvereinbarung erforderlich.
Die SB am Polizeikommissariat übernimmt das Antragsformular mit deiner Unterschrift, dein aktuelles Passfoto und deine sonstigen Unterlagen und leitet alles an die LPD weiter. Die SB bei der LPD ruft dich an, wenn sie was klären will oder erklärt haben will. Sie fragt dich hauptsächlich, wieviele und welche Kategorie A du willst. Es gibt kein Antragsgespräch. Du hast dein Antragsschreiben ja eh schriftlich vorgelegt. Es zählt nur schriftliches, weil niemand merkt sich deine mündlichen Erläuterungen.
§11b(3)-Nachweis hast du von deinem Vereinsobmann bekommen.
§11b(4)-Nachweis kriegst du als Mitglied vom IPSC-Verband. Was sollte da zu spät sein?

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Do 17. Jul 2025, 18:22
von maa_308
mikonis hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 17:23
§11b(3)-Nachweis hast du von deinem Vereinsobmann bekommen.
§11b(4)-Nachweis kriegst du als Mitglied vom IPSC-Verband. Was sollte da zu spät sein?
Erstmal Danke für die Beantwortung meiner Frage. Wäre glatt zum Schottenring gefahren 😀

Bezüglich §11b:
Kurz gesagt, bin in mehreren Vereinen Mitglied.
Verein A: Training und kleinere Bewerbe, hauptsächlich Präzision. Mehrere Jahre Mitglied, Sportschützenbestätigung §11b(3)

Verein B: Bewerbe mit großen Magazinen, 3 absolviert, inkl. Internationaler Bewerb, Mitglied weniger als ein Jahr. Bestätigung bekomm ich erst nach mind 12 Monaten Mitgliedschaft

Ipsc derzeit aufgrund Zeitmangel noch kein Thema, ist aber geplant

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Do 17. Jul 2025, 23:17
von mikonis
maa_308 hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 18:22 Bezüglich §11b: ......
Nochmals aus meinem Verständnis:

Sportschützenbestätigung gemäß §11b(3) ist eine einfach zu erbringende Voraussetzungen für eine Erweiterung der WBK zeitlich VOR Ablauf der gesetzlichen Frist. Mehr brauchst du mMn nicht, um die Erweiterung von 2 auf 5 oder wasauchimmer zu beantragen.

Eine Bestätigung für die Bewilligung nach §11b(4), also für Waffen der Kategorie A und Magazine großer Kapazität wird durch 2 Verbände erteilt, den I_S_B und den IPSC-Austria. Ein Mindestdauer von 1 Jahr einer Mitgliedschaft ist bloße Willkür, ich wüsste momentan nicht, wozu das gut sein soll. Falls du daher gegenüber dem Verband erklärst, an IPSC-Bewerbe teilzunehmen, sollte er daher solches akzeptieren und Bestätigungen ausstellen. Die Mitgliedschaft beim I_S_B dürfte billig sein, aber der Verband ziemlich willkürlich vorgehen. Dazu habe ich aber keine Erfahrungen. Vielleicht machst du aber auch einfach den IPSC-Kurs vom IPSC-Austria und beantragst anschließend die Bestätigung gemäß §11b(4) beim IPSC-Austria.

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Fr 18. Jul 2025, 00:27
von maa_308
mikonis hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 23:17
maa_308 hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 18:22 Bezüglich §11b: ......
Nochmals aus meinem Verständnis:

Sportschützenbestätigung gemäß §11b(3) ist eine einfach zu erbringende Voraussetzungen für eine Erweiterung der WBK zeitlich VOR Ablauf der gesetzlichen Frist. Mehr brauchst du mMn nicht, um die Erweiterung von 2 auf 5 oder wasauchimmer zu beantragen.

Eine Bestätigung für die Bewilligung nach §11b(4), also für Waffen der Kategorie A und Magazine großer Kapazität wird durch 2 Verbände erteilt, den I_S_B und den IPSC-Austria. Ein Mindestdauer von 1 Jahr einer Mitgliedschaft ist bloße Willkür, ich wüsste momentan nicht, wozu das gut sein soll. Falls du daher gegenüber dem Verband erklärst, an IPSC-Bewerbe teilzunehmen, sollte er daher solches akzeptieren und Bestätigungen ausstellen. Die Mitgliedschaft beim I_S_B dürfte billig sein, aber der Verband ziemlich willkürlich vorgehen. Dazu habe ich aber keine Erfahrungen. Vielleicht machst du aber auch einfach den IPSC-Kurs vom IPSC-Austria und beantragst anschließend die Bestätigung gemäß §11b(4) beim IPSC-Austria.
Ich hätte aus dem Gesetz jetzt auch nicht rausgelesen, dass sich die 12 Monate auf die Mitgliedschaft im Verein/Verband beziehen, der die Bestätigung ausstellt. Bin aber auch kein Jurist :D

Jedenfalls schauts so aus, dass entsprechender Verband erst ab 12 Monaten Mitgliedschaft die §11b(4) Bestätigung ausstellt. Wär mir grundsätzlich auch egal gewesen, die paar Monate hätte ich auch noch abwarten können, wenn, ja wenn da nicht unsere tolle Anlassgesetzgebung wäre wo niemand abschätzen kann, was da rauskommt :whistle:

Danke für deinen Tipp mit dem IPSC-Kurs! :handgestures-thumbup:

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Fr 18. Jul 2025, 00:30
von Steppenwolf
Du könntest dich auch noch auf Waffensammler berufen. Auch das ist "noch" zulässig

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Fr 18. Jul 2025, 00:42
von maa_308
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:30 Du könntest dich auch noch auf Waffensammler berufen. Auch das ist "noch" zulässig
Funktioniert das "einfach so"?
Ich bilde mir ein gelesen zu haben, dass beim Thema Sammeln von Seiten der Behörde doch recht hohe Hürden aufgestellt werden. (Bestätigung durch Gutachter, etc.)

Und um ehrlich zu sein wüsste ich auch gar nicht, was ich als Sammelthema angeben sollte, außer evtl. alte Ordonanzprügel, die aber eh meisten Kat. C sind :mrgreen:

Re: Erweiterung der WBK

Verfasst: Fr 18. Jul 2025, 00:46
von Steppenwolf
maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:42
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:30 Du könntest dich auch noch auf Waffensammler berufen. Auch das ist "noch" zulässig
Funktioniert das "einfach so"?
Ich bilde mir ein gelesen zu haben, dass beim Thema Sammeln von Seiten der Behörde doch recht hohe Hürden aufgestellt werden. (Bestätigung durch Gutachter, etc.)

Und um ehrlich zu sein wüsste ich auch gar nicht, was ich als Sammelthema angeben sollte, außer evtl. alte Ordonanzprügel, die aber eh meisten Kat. C sind :mrgreen:
du sammelst alle Waffen in 22lr, 9 mm bzw. 223 wird natürlich ned gehen.

Kenne aber jemanden persönlich der einen 5 Seiter geschreiben hat, sehr ausführlich um eine Marke und hat es vor Ablauf der 5 Jahre bewilligt bekommen.

Mit was würdest denn die Plätze besetzen?