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WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 11:14
von Nordi
Hallo,

Ein Familienmitglied ist 10 von 12 Monaten im Jahr in Spanien, hat dort ein Haus und ist im Grunde nur eben 2 Monate pro Jahr noch in Österreich. Daher hat wurden die beiden Pistolen die im Besitz waren verkauft.

Jetzt ist die Frage...wenn die WBK "leer" ist kommt dann überhaupt noch die Polizei zur Kontrolle?
Und wenn doch trotzdem ne Kontrolle gemacht wird : Die Person ist ja nie da quasi...also was passiert dann?

Weil ich denk die Kontrollieren dann wahrscheinlich ob überhaupt ne Waffe sachgemäß weggesperrt werden kann und auch den Nachweis der regelmäßigen Nutzung bzw. erneuerten Waffenführerschein, oder?

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 11:17
von GoodReason
Nordi hat geschrieben: Di 8. Jul 2025, 11:14 Hallo,

Ein Familienmitglied ist 10 von 12 Monaten im Jahr in Spanien, hat dort ein Haus und ist im Grunde nur eben 2 Monate pro Jahr noch in Österreich. Daher hat wurden die beiden Pistolen die im Besitz waren verkauft.

Jetzt ist die Frage...wenn die WBK "leer" ist kommt dann überhaupt noch die Polizei zur Kontrolle?
Und wenn doch trotzdem ne Kontrolle gemacht wird : Die Person ist ja nie da quasi...also was passiert dann?
Ja, Polizei kommt trotzdem.

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 11:21
von Nordi
GoodReason hat geschrieben: Di 8. Jul 2025, 11:17
Nordi hat geschrieben: Di 8. Jul 2025, 11:14 Hallo,

Ein Familienmitglied ist 10 von 12 Monaten im Jahr in Spanien, hat dort ein Haus und ist im Grunde nur eben 2 Monate pro Jahr noch in Österreich. Daher hat wurden die beiden Pistolen die im Besitz waren verkauft.

Jetzt ist die Frage...wenn die WBK "leer" ist kommt dann überhaupt noch die Polizei zur Kontrolle?
Und wenn doch trotzdem ne Kontrolle gemacht wird : Die Person ist ja nie da quasi...also was passiert dann?
Ja, Polizei kommt trotzdem.
Ah ok, und weisst du zufällig ob sie dann auch die "regelmäßige Nutzung" prüfen? Also zum Beispiel erneuerten Waffenführerschein usw? Weil wenn die Person ja kaum noch im Land ist...ist das ja nur schwer...weil die Kontrolle war immer im Jänner, aber die Person ist nur im Juli / August da...

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 12:01
von kawaz
Die Überprüfung findet alle fünf Jahre statt. Er kann seinen zuständigen Sachbearbeiter Anfang 2030 kontaktieren, mit der Bitte, den Waffenführerschein nachzureichen, sobald er sich wieder im Sommer in Österreich befindet.

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 12:57
von fast12
liegt im Ermessen der Behörde. Mir bekanntes Beispiel: BH schreibt einen Brief und fordert auf einen Nachweis der "Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen" binnen 6 Wochen zu übermitteln. Kein Besuch.

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 13:07
von Nordi
Ok danke, ich gebe die Info mal weiter :)

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 08:59
von AndyA
Nordi hat geschrieben: Di 8. Jul 2025, 11:21 Ah ok, und weisst du zufällig ob sie dann auch die "regelmäßige Nutzung" prüfen? Also zum Beispiel erneuerten Waffenführerschein usw? Weil wenn die Person ja kaum noch im Land ist...ist das ja nur schwer...weil die Kontrolle war immer im Jänner, aber die Person ist nur im Juli / August da...
Wenn "regelmäßige Nützung" erwähnt wurde...

Im Schießbuch soll/darf ich nur Einträge aus Österreich einschreiben lassen, oder Land is egal, ausländisches Schießtraining (z.B. Deutschland) ist ebenso gut?

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 09:56
von ebner33
AndyA hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 08:59
Nordi hat geschrieben: Di 8. Jul 2025, 11:21 Ah ok, und weisst du zufällig ob sie dann auch die "regelmäßige Nutzung" prüfen? Also zum Beispiel erneuerten Waffenführerschein usw? Weil wenn die Person ja kaum noch im Land ist...ist das ja nur schwer...weil die Kontrolle war immer im Jänner, aber die Person ist nur im Juli / August da...
Wenn "regelmäßige Nützung" erwähnt wurde...

Im Schießbuch soll/darf ich nur Einträge aus Österreich einschreiben lassen, oder Land is egal, ausländisches Schießtraining (z.B. Deutschland) ist ebenso gut?
Also zumindest bei meiner BH zählen Schießbücher übrhaupt nicht!
Die wollen nen aktuellen Waffenführerscheinkurs oder 1-2 Bewerbslisten sehen.
Hat meines Erachtens zwar keinen Sinn,aber was willst machen.

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 17:53
von Steyrer
Ein paar Bewerbe mit Leihwaffen im Ausland sind kein Thema?
Bleibt er in Übung.
Kommt halt auf das Land an...

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Di 15. Jul 2025, 18:49
von karl255
Steyrer hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 17:53 Ein paar Bewerbe mit Leihwaffen im Ausland sind kein Thema?
Bleibt er in Übung.
Kommt halt auf das Land an...
Im Ausland fehlt halt auf der Bewerbsliste der Vermerkt dass das die Liste nach §5, Abs.2 der 2.
Waffengesetzdurchführungsverordnung zum Waffengesetz 1996 als Nachweis des ständigen Gebrauchs als Sportwaffe dient.

Somit wirds dann von der BH nicht akzeptiert werden

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Di 15. Jul 2025, 19:35
von tousibaer
karl255 hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 18:49
Steyrer hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 17:53 Ein paar Bewerbe mit Leihwaffen im Ausland sind kein Thema?
Bleibt er in Übung.
Kommt halt auf das Land an...
Im Ausland fehlt halt auf der Bewerbsliste der Vermerkt dass das die Liste nach §5, Abs.2 der 2.
Waffengesetzdurchführungsverordnung zum Waffengesetz 1996 als Nachweis des ständigen Gebrauchs als Sportwaffe dient.

Somit wirds dann von der BH nicht akzeptiert werden
Wie kommst darauf das dieser "Vermerk" notwendig ist (gerne auch mit Quelle)?
Bei mir in Wien wurden bei allen 5-Jährigen bisher (letztens 2022) sämtliche Ergebnislisten ohne diesen Vermerk akzeptiert.

Grüße

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Di 15. Jul 2025, 19:45
von karl255
tousibaer hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 19:35
karl255 hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 18:49
Steyrer hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 17:53 Ein paar Bewerbe mit Leihwaffen im Ausland sind kein Thema?
Bleibt er in Übung.
Kommt halt auf das Land an...
Im Ausland fehlt halt auf der Bewerbsliste der Vermerkt dass das die Liste nach §5, Abs.2 der 2.
Waffengesetzdurchführungsverordnung zum Waffengesetz 1996 als Nachweis des ständigen Gebrauchs als Sportwaffe dient.

Somit wirds dann von der BH nicht akzeptiert werden
Wie kommst darauf das dieser "Vermerk" notwendig ist (gerne auch mit Quelle)?
Bei mir in Wien wurden bei allen 5-Jährigen bisher (letztens 2022) sämtliche Ergebnislisten ohne diesen Vermerk akzeptiert.

Grüße
die BH in Baden hatte nur solche Listen akzeptiert und ich kenne bei den Vereinen hier auch keine Liste die den Vermerk nicht trägt.

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 12:41
von Steyrer
karl255 hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 19:45
tousibaer hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 19:35
karl255 hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 18:49
Steyrer hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 17:53 Ein paar Bewerbe mit Leihwaffen im Ausland sind kein Thema?
Bleibt er in Übung.
Kommt halt auf das Land an...
Im Ausland fehlt halt auf der Bewerbsliste der Vermerkt dass das die Liste nach §5, Abs.2 der 2.
Waffengesetzdurchführungsverordnung zum Waffengesetz 1996 als Nachweis des ständigen Gebrauchs als Sportwaffe dient.

Somit wirds dann von der BH nicht akzeptiert werden
Wie kommst darauf das dieser "Vermerk" notwendig ist (gerne auch mit Quelle)?
Bei mir in Wien wurden bei allen 5-Jährigen bisher (letztens 2022) sämtliche Ergebnislisten ohne diesen Vermerk akzeptiert.

Grüße
die BH in Baden hatte nur solche Listen akzeptiert und ich kenne bei den Vereinen hier auch keine Liste die den Vermerk nicht trägt.
Habe gerade nachgeschaut, die Listen vom Österreichischen Schützenbund, dem Präzi-Verband (!!), enthalten den Eintrag nicht, weder ÖM noch Landesmeisterschat OÖ oder NÖ.
Die erkennen diese nicht an? Die würden einen Österreichischen Meister zum Waffenführerschein schicken??
Das wäre, sagen wir einmal, verhaltensoriginell ...

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 13:16
von twin2000
karl255 hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 19:45
tousibaer hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 19:35
karl255 hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 18:49
Steyrer hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 17:53 Ein paar Bewerbe mit Leihwaffen im Ausland sind kein Thema?
Bleibt er in Übung.
Kommt halt auf das Land an...
Im Ausland fehlt halt auf der Bewerbsliste der Vermerkt dass das die Liste nach §5, Abs.2 der 2.
Waffengesetzdurchführungsverordnung zum Waffengesetz 1996 als Nachweis des ständigen Gebrauchs als Sportwaffe dient.

Somit wirds dann von der BH nicht akzeptiert werden
Wie kommst darauf das dieser "Vermerk" notwendig ist (gerne auch mit Quelle)?
Bei mir in Wien wurden bei allen 5-Jährigen bisher (letztens 2022) sämtliche Ergebnislisten ohne diesen Vermerk akzeptiert.

Grüße
die BH in Baden hatte nur solche Listen akzeptiert und ich kenne bei den Vereinen hier auch keine Liste die den Vermerk nicht trägt.

Die "Meinung" oder die "Wünsche" von Verwaltungsangestellten einer Waffenbehörde sind belanglos.

Da gibt es die kuriosesten Anbringen den Waffenbesitzern gegenüber.
Bei manchen Behörden mehr, bei manchen (eher grossen) weniger.

Im Fall einer Erweiterung besteht aber das Problem dass diese Erweiterungen zur Gänze im Ermessen dieser Angestellten liegen.
Von da her wird man mit der üblichen Vorgangsweise "Bitte um Ausfertigung eines Bescheids" und dann Rechtsmittel dagegen einlegen nicht weiterkommen.

Ein derartiger Vermerk auf Bewerbsergebnissen ist an keine Formvorschriften gebunden.
Jeder übliche sportliche Wettkampf mit öffentlicher Ausschreibung, Reihung nach Ergebnis, Reihungsliste, Protestfrist und veröffentlichtem Endergebnis scheint mir hier zutreffend zu sein.

Wenn die Waffenbesitzer im Bereich Baden sich den Zusatz wegen der BH in der Vergangenheit immer wieder von den Veranstaltern gewünscht haben dann haben die das halt irgendwann draufgeschrieben damit die Teilnehmer ned dauern rumnerven.

Relevanz hat es - ausserhalb des Wirkungsbereichs der BH Baden - eher keine.

Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 13:29
von gewo
Steyrer hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 12:41 Habe gerade nachgeschaut, die Listen vom Österreichischen Schützenbund, dem Präzi-Verband (!!), enthalten den Eintrag nicht, weder ÖM noch Landesmeisterschat OÖ oder NÖ.
Die erkennen diese nicht an? Die würden einen Österreichischen Meister zum Waffenführerschein schicken??
Das wäre, sagen wir einmal, verhaltensoriginell ...

das thema hatten wir doch schon a dutzend mal

die 2. WaffV verlangt eine "theoretische" und "praktische" Schulung.
Die Durchführung beider Schulungen ist getrennt voneinander am Formular zu bestätigen.

Ich war jahrelang Funktionär eines Bundeslandmitgliedes des österr. Schützenbundes und bin selbst als Kampfrichter bei unzähligen Meisterschaften gestanden.

Glaub mir.
Es gibt da keine "theoretische Schulung" über das österr. Waffenrecht.

Ja, ich bin sicher.