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AUG A1 Softair als Dekoration?

Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 16:43
von Michl9mm
Ich beabsichtige, ein AUG-Modell zu Dekorationszwecken zu erwerben und an der Wand anzubringen.
Bestehen diesbezüglich rechtliche Bedenken, oder ist dies unproblematisch, da es sich meiner Einschätzung nach lediglich um ein Spielzeug handelt?

Vielen Dank im Voraus!

Re: AUG A1 Softair als Dekoration?

Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 16:49
von rider650
Michl9mm hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 16:43 Ich beabsichtige, ein AUG-Modell zu Dekorationszwecken zu erwerben und an der Wand anzubringen.
Bestehen diesbezüglich rechtliche Bedenken, oder ist dies unproblematisch, da es sich meiner Einschätzung nach lediglich um ein Spielzeug handelt?

Vielen Dank im Voraus!
Airsoft sind keine Waffen. In Tirol und noch ein paar anderen Bundesländern ist Airsoft jugendgefährdend. Dort müsstest du vermutlich sicherstellen, dass niemand unter 18 dran kommt.
Außerdem ist es ratsam, dass es niemand von außen sieht und dir dann die Polizei auf den Hals hetzt, weil er/sie dich für einen Terroristen hält.

Re: AUG A1 Softair als Dekoration?

Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 16:55
von Michl9mm
Danke für die schnelle Antwort.
Bin a Niederösterreicher, gibt´s da echt Unterschiede in den Bundesländern?

Re: AUG A1 Softair als Dekoration?

Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 17:06
von Promo
Siehe dem Vorredner - ich empfehle allerdings die Mündung oder etwas Vergleichbares mit roter Farbe zu kennzeichnen, damit zumindest dem durchschnittlichen Waffenbesitzer/Polizisten auch sofort klar ist, dass es sich dabei nicht um eine funktionsfähige Waffe handelt.