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Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 11:19
von the_kole
Ist es verpflichtend bei der Registrierung von C Waffen wahrheitsgetreue Angaben über den Grund für den Besitz zu machen? Gibt es eine Strafe wenn man dies nicht tut?
Anlässlich der Registrierung hat der Registrierungspflichtige eine Begründung für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie C anzuführen. Eine Begründung ist insbesondere als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene bekannt gibt, dass er sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaft zur Selbstverteidigung bereit halten will, sie zur Ausübung der Jagd, des Schießsports oder für eine Sammlung verwenden möchte; allein der Wille die Schusswaffe besitzen zu wollen, ist keine zulässige Begründung.
Als Beispiel:
In einem Instagram Video einer Politikerin wird eine C Waffe augenscheinlich nur gekauft um zu zeigen wie einfach das ist. Es ist meiner Meinung nach nicht glaubwürdig, dass diese Waffe zur Jagd, zum Sportschießen, zur Selbstverteidigung oder für eine Sammlung gekauft wurde.
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 14:18
von rhodium
In deutschen Foren habe ich auf Nachfrage immer gesagt, Kat. C kaufe ich „weil ich es will und gerade das Geld dafür habe“. So hatte ich schon KK-UHR oder gebrauchte Matchbüchsen gekauft und wieder veräußert. Einfach aus Freude an der Technik und um damit einmal im Jahr am Stand zu schiessen. Das möchte ich eigentlich nicht missen …
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 16:19
von Poirot
the_kole hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 11:19
Als Beispiel:
In einem Instagram Video einer Politikerin wird eine C Waffe augenscheinlich nur gekauft um zu zeigen wie einfach das ist. Es ist meiner Meinung nach nicht glaubwürdig, dass diese Waffe zur Jagd, zum Sportschießen, zur Selbstverteidigung oder für eine Sammlung gekauft wurde.
Nur müsste man ihr das vor Gericht nachweisen.
Wie will man jemanden der sagt, die Waffe für Sport oder Selbstverteidigung gekauft zu haben, das Gegenteil
beweisen ?
Man könnte höchstens auf die hohe Fehlurteilsquote spekulieren um ihr eins reinzuwürgen. Passiert ständig. Ist aber nicht jedermanns Ansicht eines Rechtsstaats.
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 16:41
von Mag Dump
the_kole hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 11:19
Ist es verpflichtend bei der Registrierung von C Waffen wahrheitsgetreue Angaben über den Grund für den Besitz zu machen? Gibt es eine Strafe wenn man dies nicht tut?
Anlässlich der Registrierung hat der Registrierungspflichtige eine Begründung für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie C anzuführen. Eine Begründung ist insbesondere als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene bekannt gibt, dass er sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaft zur Selbstverteidigung bereit halten will, sie zur Ausübung der Jagd, des Schießsports oder für eine Sammlung verwenden möchte; allein der Wille die Schusswaffe besitzen zu wollen, ist keine zulässige Begründung.
Als Beispiel:
In einem Instagram Video einer Politikerin wird eine C Waffe augenscheinlich nur gekauft um zu zeigen wie einfach das ist. Es ist meiner Meinung nach nicht glaubwürdig, dass diese Waffe zur Jagd, zum Sportschießen, zur Selbstverteidigung oder für eine Sammlung gekauft wurde.
Das Argument "Sammlung" dürfte dehnbar genug sein.
"Alle Tiere sind gleich. Aber manche sind gleicher als die anderen." (George Orwell, Animal Farm)
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 18:23
von SectionThree
rhodium hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 14:18In deutschen Foren habe ich auf Nachfrage immer gesagt, Kat. C kaufe ich „weil ich es will und gerade das Geld dafür habe“. So hatte ich schon KK-UHR oder gebrauchte Matchbüchsen gekauft und wieder veräußert. Einfach aus Freude an der Technik und um damit einmal im Jahr am Stand zu schiessen. Das möchte ich eigentlich nicht missen …
Gegenüber der Behörde musst du anlässlich der Registrierung aber eine Begründung angeben. Meines Wissens seit Einführung des ZWR.
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 18:25
von SectionThree
the_kole hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 11:19In einem Instagram Video einer Politikerin wird eine C Waffe augenscheinlich nur gekauft um zu zeigen wie einfach das ist. Es ist meiner Meinung nach nicht glaubwürdig, dass diese Waffe zur Jagd, zum Sportschießen, zur Selbstverteidigung oder für eine Sammlung gekauft wurde.
Das mag sein, ist aber nicht zwingend ein Problem: Für die Registrierung hat man 6 Wochen Zeit, und erst bei der Registrierung muss man eine Begründung für den Besitz angeben. Wenn sie die Waffe also nach ein paar Tagen wieder verkauft braucht sie gar keine Begründung.
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 18:50
von the_kole
SectionThree hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 18:25
the_kole hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 11:19In einem Instagram Video einer Politikerin wird eine C Waffe augenscheinlich nur gekauft um zu zeigen wie einfach das ist. Es ist meiner Meinung nach nicht glaubwürdig, dass diese Waffe zur Jagd, zum Sportschießen, zur Selbstverteidigung oder für eine Sammlung gekauft wurde.
Das mag sein, ist aber nicht zwingend ein Problem: Für die Registrierung hat man 6 Wochen Zeit, und erst bei der Registrierung muss man eine Begründung für den Besitz angeben. Wenn sie die Waffe also nach ein paar Tagen wieder verkauft braucht sie gar keine Begründung.
Die Waffe im Video ist neu im Karton, vermutlich von einem Händler. Ich bin des Glaubens, dass doch die meisten Händler beim ZWR teilnehmen und die Waffe gleich beim Verkauf registrieren.
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 18:58
von gewo
the_kole hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 18:50
Ich bin des Glaubens, dass doch die meisten Händler beim ZWR teilnehmen und die Waffe gleich beim Verkauf registrieren.
Was hat das denn mit dem "teilnehmen" zu tun.
Ich hab schlichtweg als haendler nicht das recht dazu eine Kat C waffe auf einen kaeufer zu registrieren wenn er das nicht beauftragt.
Soooo schwer ist das waffengesetz in dem punkt ned zu lesen und zu verstehen
im gegenteil
das WaffG ist eine recht verstaendliche angelegenheit
auch fuer nicht juristen
versuchs mal mitn aussenhandelswirtschaftsgesetz oder der Beschussverordnung oder anderen derartigen rechtsmaterien
da siehts ganz anders aus
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 19:24
von SectionThree
the_kole hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 18:50
Die Waffe im Video ist neu im Karton, vermutlich von einem Händler. Ich bin des Glaubens, dass doch die meisten Händler beim ZWR teilnehmen und die Waffe gleich beim Verkauf registrieren.
Nur wenn ich das wünsche bzw. beauftrage … Wie gesagt, Frist von 6 Wochen beginnt mit der Übergabe zu laufen.
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 19:43
von the_kole
gewo hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 18:58
the_kole hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 18:50
Ich bin des Glaubens, dass doch die meisten Händler beim ZWR teilnehmen und die Waffe gleich beim Verkauf registrieren.
Was hat das denn mit dem "teilnehmen" zu tun.
Ich hab schlichtweg als haendler nicht das recht dazu eine Kat C waffe auf einen kaeufer zu registrieren wenn er das nicht beauftragt.
Vielleicht hätte ich meine Frage etwas konkreter formulieren sollen. Wie sieht es aus, wenn ich, unabhängig von allem anderen, bei der Registrierung Falschangaben machen? Z.b. Jagen als Begründung obwohl ich weder eine Jagdkarte habe, noch vorhabe sie zu machen oder irgendwo zu Jagen. Ist das einfach so erlaubt oder ist das eine Straftat bzw. anderweitig verboten?
Spontan würde mir z.B. Urkundenfälschung einfallen aber ich hab keine Ahnung ob das hier greift um ehrlich zu sein.
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 20:56
von SectionThree
Im Prinzip nicht. Du musst die Behörde im Verfahren nur einmal überzeugen, aber es reicht idR die Behauptung. Jede Sammlung beginnt mit dem ersten Stück, und das Vorhalten zur Selbstverteidigung ist überhaupt praktisch unwiderlegbar – wie willst du jemandem beweisen, dass er in Wahrheit nie einen entsprechenden Verteidigungswillen gehabt hat? Meines Erachtens aussichtlos.
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Do 31. Jul 2025, 23:22
von rhodium
Naja ich denke wir wissen alle um was es hier geht: solange ich Sportschießen als Begründung wählen kann, auch wenn ich das Stück nur alle heiligen Zeiten ausführe, ist das ja ok. Heikel wird es sollte sich eine Gesetzgebung wie in D bei uns durchsetzen. Dort muss dann alles auch durch Bewerbe und regelmäßige Trainings belegt werden. Solange die Waffe korrekt verwahrt ist, ist diese aber in beiden Fällen gleich relevant für die innere Sicherheit (nämlich gar nicht).
Ein anderes Thema sind natürlich auch noch Waffen die sich z.B. aufgrund ihrer veralteten Technik/Kaliber weder für den Sport, noch für die Jagd, SV oder Sammlungen gut eignen.
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Fr 1. Aug 2025, 03:56
von rider650
rhodium hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 23:22
...
Ein anderes Thema sind natürlich auch noch Waffen die sich z.B. aufgrund ihrer veralteten Technik/Kaliber weder für den Sport, noch für die Jagd, SV oder Sammlungen gut eignen.
Und ich dachte immer 'Waffen mit veralteter Technik' sind genau das, was Sammler interessiert.
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Fr 1. Aug 2025, 10:22
von Promo
the_kole hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 11:19
Als Beispiel:
In einem Instagram Video einer Politikerin wird eine C Waffe augenscheinlich nur gekauft um zu zeigen wie einfach das ist. Es ist meiner Meinung nach nicht glaubwürdig, dass diese Waffe zur Jagd, zum Sportschießen, zur Selbstverteidigung oder für eine Sammlung gekauft wurde.
Du könntest eine Strafanzeige bei der StA oder nächsten Sicherheitsdienststelle einbringen, die betreffende Person hat nicht wahrheitsgemäß die Waffe erworben. Im Regelfall sollte dann die betreffende Person kontaktiert werden (bei Politikern gibt es möglicherweise vorher den Antrag auf Aufhebung des parlamentarischen Schutzes) und diesbezüglich befragt werden. Entweder diese Person ist dumm und gibt tatsächlich zu, einen falschen Grund vorgebracht zu haben, oder sie bestätigt die damaligen Angaben, womit das Verfahren dann eingestellt werden würde.
Re: Gründe für Besitz von C Waffe - Wahrheitsgetreue Angabe?
Verfasst: Fr 1. Aug 2025, 10:28
von SectionThree
Promo hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 10:22Du könntest eine Strafanzeige bei der StA oder nächsten Sicherheitsdienststelle einbringen, die betreffende Person hat nicht wahrheitsgemäß die Waffe erworben.
Woraus soll sich hier eine Strafbarkeit ergeben?
Im Regelfall sollte dann die betreffende Person kontaktiert werden …
Darauf würde ich nicht wetten. Mal ehrlich: Mein Nachbar zeigt mich an, weil … ich eine Waffe zu Hause habe, aber mich nicht verteidigen will? Geht's noch?