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WBK Plätze

Verfasst: Fr 8. Aug 2025, 13:50
von Gadai
Wenn bei meiner WBK alle Plätze besetzt wären könnte man zusätzliche B.Kat. über eine Sondergenehmigung zuhause haben?
Z.B. wenn man bei oder für einer Firma arbeitet die dergleichen Produziert? Eventuell wenn diese auf die Firma gemeldet sind?

Re: WBK Plätze

Verfasst: Fr 8. Aug 2025, 13:58
von m_a_d
Kurzfassung: NEIN (ausserhalb von behördlich genehmigten Schießstanden, Räumen Waffenhändlern oder mit einer solchen Gewerbeanmeldung)

warum?

Besitz ... Innehabung
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/6

Stückzahlbegrenzung
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/23

ps: wenn Dir Deine Behörde eine wie auch immer geartete Sonder-Genehmigung ausserhalb der WBK/WP ausstellt, wäre vieles möglich, lediglich mir nicht bekannt

Re: WBK Plätze

Verfasst: Fr 8. Aug 2025, 19:36
von AUG-andy
m_a_d hat geschrieben: Fr 8. Aug 2025, 13:58 Kurzfassung: NEIN (ausserhalb von behördlich genehmigten Schießstanden, Räumen Waffenhändlern oder mit einer solchen Gewerbeanmeldung)

warum?

Besitz ... Innehabung
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/6

Stückzahlbegrenzung
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/23

ps: wenn Dir Deine Behörde eine wie auch immer geartete Sonder-Genehmigung ausserhalb der WBK/WP ausstellt, wäre vieles möglich, lediglich mir nicht bekannt
Nicht ganz richtig !
Bei einem Todesfall kann es durchaus passieren, dass die Waffen des Verstorbenen bis zur Einantwortung bei einem Familienmitglied mit WBK gelagert werden dürfen. Mit mündlicher Anordnung der Behörde selbstverständlich, selbst erlebt in der Familie.
Ansonsten wäre mir kein Fall bekannt wo du mehr zu Hause haben darfst als deine WBK hergibt.

Re: WBK Plätze

Verfasst: Fr 8. Aug 2025, 20:47
von RKKA
AUG-andy hat geschrieben: Fr 8. Aug 2025, 19:36 Nicht ganz richtig !
Bei einem Todesfall kann es durchaus passieren, dass die Waffen des Verstorbenen bis zur Einantwortung bei einem Familienmitglied mit WBK gelagert werden dürfen. Mit mündlicher Anordnung der Behörde selbstverständlich, selbst erlebt in der Familie.
Ansonsten wäre mir kein Fall bekannt wo du mehr zu Hause haben darfst als deine WBK hergibt.
Auch ohne WBK möglich.

Re: WBK Plätze

Verfasst: Fr 8. Aug 2025, 20:59
von gewo
Gadai hat geschrieben: Fr 8. Aug 2025, 13:50 Z.B. wenn man bei oder für einer Firma arbeitet die dergleichen Produziert? Eventuell wenn diese auf die Firma gemeldet sind?
Als Mitarbeiter im Waffenhandel gelten für Dich die Stückzahlbegrenzungen nicht, so ferne es sich um Waffen handelt die im Besitz des Betriebes sind. Es ist auch keine WBK erforderlich.

In der Praxis wird aber ein Mitarbeiter kaum Waffen die Gegenstand der Geschäftstätigkeit des Betriebs sind in grösserer Stückzahl zu Hause haben.

Klar, wenn der Mitarbeiter auf einem Schiesstand einen Waffenführerscheinkurs abhält der um 19h30 beginnt und um ca 21h30 endet dann wird er die dazu nötige Waffe danach nicht mehr in den Betrieb bringen sondern erst am Folgetag.
Und wenn er am Spätnachmittag eine Waffe von Lieferanten abholt dann kanns auch sein dass er es nimmer in den Betrieb schafft nachher.

Aber das sind Ausnahmen.