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Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 07:44
von Snoop
Guten Morgen!

Ich bin am Überlegen, mir aus Platzgründen eine Art „Hobbyraum“ anzumieten - das Ding liegt in einem Bürohaus, hat eine Sicherheitsüre und einen Schlüssel habe ausschließlich ich. Dort überlege ich, Wiederladeequipment aufzustellen, aber auch einen Teil meiner Waffen in einem Waffenschrank.

Wenn ich die 2. WaffV richtig verstehe, wäre das als so genannter „Drittraum“ durchaus zulässig, wenn die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.

- Macht das jemand von Euch auch so, Schusswaffen außerhalb des Wohnorts zu lagern. Und was sind Eure Erfahrungen damit?
- Wie funktioniert das dann bei der Verwahrungskontrolle – die Polizei kommt nach Hause, ich teile mit, dass ich nicht alles zu Hause verwahre und man macht sich für den Drittraum noch einen gesonderten Termin?

Danke für Eure Erfahrungswerte.

Re: Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 07:59
von AUG-andy
Snoop hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 07:44 Guten Morgen!

Ich bin am Überlegen, mir aus Platzgründen eine Art „Hobbyraum“ anzumieten - das Ding liegt in einem Bürohaus, hat eine Sicherheitsüre und einen Schlüssel habe ausschließlich ich. Dort überlege ich, Wiederladeequipment aufzustellen, aber auch einen Teil meiner Waffen in einem Waffenschrank.

Wenn ich die 2. WaffV richtig verstehe, wäre das als so genannter „Drittraum“ durchaus zulässig, wenn die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.

- Macht das jemand von Euch auch so, Schusswaffen außerhalb des Wohnorts zu lagern. Und was sind Eure Erfahrungen damit?
- Wie funktioniert das dann bei der Verwahrungskontrolle – die Polizei kommt nach Hause, ich teile mit, dass ich nicht alles zu Hause verwahre und man macht sich für den Drittraum noch einen gesonderten Termin?

Danke für Eure Erfahrungswerte.
Ich würde lieber die dortige Hausordnung und den Mietvertrag genau lesen. Da kann durchaus interessantes drinnen stehen was du alles machen kannst oder aufbewahren willst. Sicherheitshalber auch nachfragen und es sich schriftlich bestätigen lassen was du vorhast. Wäre meine Vorgehensweise.

Re: Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 08:19
von SectionThree
Wenn die Unterbringung der Waffen in einem Waffenschrank erfolgt, sehe ich hier eigentlich keine Probleme. Ja, bei der Verwahrkontrolle gibt man dann eben an, dass ein Teil der Waffen woanders gelagert wird (Wochenendhaus, Schließfach, Büchsenmacher; was auch immer). Ob du ständigen (24/7) Zugang zu den Waffen haben musst ist (war?) umstritten, aber das ist ja bei dir kein Problem. Wichtig ist nur, dass du jederzeit 100% weißt, wo alle deine Waffen sind, und die „vor Zugriff geschützte“ Aufbewahrung demonstrieren kannst.

Re: Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 08:50
von punk-of-vk
Da ich einen Hauptwohnsitz und einen Nebenwohnsitz habe, habe ich teilweise die Waffen auch auf zwei Standorten.
War noch nie ein Problem.

Re: Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 09:15
von AUG-andy
Falls es ein Selfstorage ist, gelten fast überall die selben Regeln:

Welche Gegenstände darf ich nicht in einem Selfstorage lagern? https://share.google/revQXTQ0U2pQsfXno

Welche Gegenstände darf ich nicht in einem Selfstorage lagern?

Gefährliche Materialien
Leicht entzündliche Stoffe wie Benzin, Farben, Chemikalien oder Lösungsmittel gehören nicht in unsere Lagerräume. Waffen, Munition, Sprengstoffe sowie radioaktive und biologische Kampfstoffe sind ebenso verboten. Diese Dinge sind nicht nur für dich, sondern auch für andere gefährlich.

Re: Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:10
von Snoop
AUG-andy hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 09:15 Falls es ein Selfstorage ist, gelten fast überall die selben Regeln:

Welche Gegenstände darf ich nicht in einem Selfstorage lagern? https://share.google/revQXTQ0U2pQsfXno

Welche Gegenstände darf ich nicht in einem Selfstorage lagern?

Gefährliche Materialien
Leicht entzündliche Stoffe wie Benzin, Farben, Chemikalien oder Lösungsmittel gehören nicht in unsere Lagerräume. Waffen, Munition, Sprengstoffe sowie radioaktive und biologische Kampfstoffe sind ebenso verboten. Diese Dinge sind nicht nur für dich, sondern auch für andere gefährlich.
Danke – sehr richtiger Hinweis – das hatte ich auf dem Radar; ist kein Self Storage. Aus dem ziehe ich jetzt nämlich aus. ;-)

Re: Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 14:43
von rhodium
Ohne das hier übernehmen zu wollen: ist eine ordnungsgemäße Verwahrung in einem versperrten Schrank z.B. in einer Jagdhütte erlaubt? Die wäre ja kein 2. Wohnsitz. Den Verschluss könnte man ja mitnehmen.

Re: Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 14:55
von fast12
Wir vermischen hier zwei Themen:

Einerseits die rechtliche Betrachtung: Die Waffen müssen sicher verwahrt sein, siehe dazu WaffG, Durchführungsverordnung und Judikatur. Wenn diese Bestimmungen eingehalten werden, ist es egal ob die Waffen in einem "self-storage" oder in einer Jagdhütte verwahrt werden. Im Zweifelsfall mit DEINER Waffenbehörde Rücksprache halten.

Andererseits gibt es die AGBs der Anbieter von Self-Storage Räumen. Die sind für diese Betrachtung (sichere Verwahrung) aber völlig irrelevant und nur bei Themen wie Versicherung usw. ein Thema. ...

Re: Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Fr 22. Aug 2025, 10:18
von Promo
rhodium hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:43 Ohne das hier übernehmen zu wollen: ist eine ordnungsgemäße Verwahrung in einem versperrten Schrank z.B. in einer Jagdhütte erlaubt? Die wäre ja kein 2. Wohnsitz. Den Verschluss könnte man ja mitnehmen.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung an bestimmten Orten zu verwahren. Es muss [lediglich] SICHER verwahrt werden.

Re: Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Fr 22. Aug 2025, 10:56
von gewo
fast12 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:55 Wir vermischen hier zwei Themen:

Einerseits die rechtliche Betrachtung: Die Waffen müssen sicher verwahrt sein, siehe dazu WaffG, Durchführungsverordnung und Judikatur. Wenn diese Bestimmungen eingehalten werden, ist es egal ob die Waffen in einem "self-storage" oder in einer Jagdhütte verwahrt werden. Im Zweifelsfall mit DEINER Waffenbehörde Rücksprache halten.

Andererseits gibt es die AGBs der Anbieter von Self-Storage Räumen. Die sind für diese Betrachtung (sichere Verwahrung) aber völlig irrelevant und nur bei Themen wie Versicherung usw. ein Thema. ...
Im prinzip klingt das schlüssig, ich sehe es aber anders:

Ähnlich wie bei Paketdiensten welche regelmässig den Versand von Schusswaffen oder deren Teilen untersagen kann sehr wohl ein bezug auf die bestimmungen des waffengesetzes bestehen.
Paketdienste begründen die Transport Untersagung damit, dass sie nicht in der Lage sind, die Warenausreichend sicher zu transportieren.
Wenn du jetzt trotzdem als privater einen waffen Teil mit einem dieser Transporteure versendest, hast du defacto deine Waffe an jemand übergeben, der dir von vornherein mitgeteilt hat, dass er nicht dazu in der Lage ist, ordnungsgemäß darauf aufzupassen. Hier ist definitiv ein Bezug zu den Bestimmungen des Waffenrechts gegeben.

Wenn bei diesen storage betrieben ebenfalls in der AGBs steht das waffen nicht dort verwahrt werden dürfen Dann könnte der Grund zum Beispiel der sein, dass es unterschiedliche Garnituren vom Nachschlüssel zu den einzelnen Storage Räumen gibt und für den Fall, dass waffen dort wegkommen, nicht feststellbar ist wie diese Waffen dort entwendet hat. Das wäre ein guter Grund für einen derartigen Betrieb das verwahren von waffen dort nicht zu erlauben.
In so einem Fall würde ich das ähnlich sehen, wie beim Verbot Schusswaffe mit Paketdiensten zu versenden: du verwahrst dann waffen an einem Ort, an dem der Betreiber des Objekts von vornherein erklärt hat, dass er nicht in der Lage ist, für die Sicherheit in der Räumlichkeit zu gewährleisten.

Das ist ganz sicher relevant in Bezug auf die waffenrechtlichen Bestimmungen des sicheren Verwahrung…

Re: Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Fr 22. Aug 2025, 10:57
von gewo
rhodium hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:43 Ohne das hier übernehmen zu wollen: ist eine ordnungsgemäße Verwahrung in einem versperrten Schrank z.B. in einer Jagdhütte erlaubt? Die wäre ja kein 2. Wohnsitz. Den Verschluss könnte man ja mitnehmen.
Du darfst überall verwahren es muss nur sicher verwahrt werden.
Über diese Definition sicher fallen einige Verwahrungmöglichkeiten weg, aber es gibt keine Einschränkung auf Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz oder sonst was

Re: Verwahrung / „Drittraum“

Verfasst: Fr 22. Aug 2025, 13:31
von TomE
Mir hat man bei der Behörde erklärt, dass die Argumentation der Notwehr damit einhergeht, dass ich die Waffe auch nur in der Wohnung lagern darf.

Finde ich auch irgendwie schlüssig.