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Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 12:06
von fast12
Die Presse berichtet in der heutigen Ausgabe über folgendes Urteil:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 731L00.pdf

"Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Zusammenfassung aus ChatGPT:
- Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision der M Z gegen das Erkenntnis des LVwG Tirol zurück, mit dem ihre Waffenbesitzkarte gemäß § 25 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 6 Z 1 und 2 WaffG entzogen worden war.
- Anlass war eine nach fünf Jahren angeordnete Verlässlichkeits- und Verwahrungsüberprüfung, bei der drei Polizeibeamte das Haus nicht betreten konnten, weil der Lebensgefährte den Zutritt verweigerte und die Revisionswerberin tatenlos zusah, sodass weder Waffen vorgezeigt noch die sichere Verwahrung kontrolliert werden konnten.
- Der Gerichtshof bekräftigte, dass § 8 Abs. 6 WaffG eine besondere Mitwirkungspflicht des Inhabers begründet, die auch den Zutritt zum Aufbewahrungsort umfasst, und dass bei Vereitelung aus Gründen in der Sphäre des Betroffenen die unwiderlegliche Vermutung der waffenrechtlichen Unverlässlichkeit greift.
- Die Argumente, es bedürfe eines „aktiven“ Weigerns der Betroffenen selbst, sie hafte nicht für Dritte und sie hätte ausdrücklich über Konsequenzen belehrt werden müssen, wurden verworfen: Eine Weigerung kann auch in einem Unterlassen liegen, das Verwaltungsgericht legte ihr nicht das Verhalten des Partners, sondern ihr eigenes Untätigbleiben zur Last, und ein kundiger WBK-Inhaber kennt den Zusammenhang zwischen Verwahrungs- und Verlässlichkeitsprüfung.
- Da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde und keine Abweichung von der Rechtsprechung vorlag, wurde die Revision gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen.

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 12:25
von Steppenwolf
Daraufhin habe sich der ebenfalls anwesende Lebensgefährte der Revisionswerberin eingemischt, habe einen Durchsuchungsbefehl sehen wollen und mitgeteilt, dass sie keine Zeit für eine Waffenüberprüfung hätten.
Tja, wenn Unwissen zu Wissen wird ist die Realität beinhart. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Kann sie sich bei Ihren tollen Hengst bedanken

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 12:45
von spareribs
Das muss aber ein richtiger " Vollko...." sein....wahrscheinlich hat er andere Qualitäten oder einfach Angst vor Waffen und hat auf Entzug der WBK hingearbeitet...

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 13:02
von Poirot
Mich verwundert das keine Frauenrecht NGO sich der Sache angenommen hat.

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 13:10
von fast12
Ich denke dass es für die meisten "Nicht WBK Besitzer" völlig überraschend ist, dass wir tatsächlich ca. alle 5 Jahre unangekündigt die Polizei ins Haus lassen müssen. Wo sonst ist sowas schon der Fall?

Wenn man nicht in dieser "Blase" ist, hat man keine Vorstellung wie sehr LWB schon heute von diversen Behörden drangsaliert werden (und in Zukunft noch viel, viel mehr)....

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 13:36
von mikonis
fast12 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:10 ….. hat man keine Vorstellung wie sehr LWB schon heute von diversen Behörden drangsaliert werden (und in Zukunft noch viel, viel mehr)....
Welche diverse Behörden meinst du? Waffenbehörde vermutlich. Wen noch?

Was verstehst du unter drangsalieren? Dich klar artikulieren vermutlich. Was noch?

Wieso glaubst du, dass in Zukunft die Behörden die LWB anders behandeln werden? Weißt du was, was wir nicht wissen?

Warum schreibst du so einen Stuss?

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 13:40
von Poirot
fast12 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:10 Ich denke dass es für die meisten "Nicht WBK Besitzer" völlig überraschend ist, dass wir tatsächlich ca. alle 5 Jahre unangekündigt die Polizei ins Haus lassen müssen. Wo sonst ist sowas schon der Fall?
Deutschland - schön formuliert, aber so stellt sich der kleine Maxi den Schutz seiner Wohnung theoretisch vor:

https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_1 ... eutschland

Die Realität sieht leider anders aus für Legalwaffenbesitzer.
Die Wohnung von illegalen Waffenbesitzern ist dagegen durch die Grundrechte geschützt :tipphead:

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 13:45
von moretti
fast12 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:10 Ich denke dass es für die meisten "Nicht WBK Besitzer" völlig überraschend ist, dass wir tatsächlich ca. alle 5 Jahre unangekündigt die Polizei ins Haus lassen müssen. Wo sonst ist sowas schon der Fall?

Wenn man nicht in dieser "Blase" ist, hat man keine Vorstellung wie sehr LWB schon heute von diversen Behörden drangsaliert werden (und in Zukunft noch viel, viel mehr)....
Ich muss Sie nur zu dem Verwahrungsort der Waffen lassen. Sitzplatz etc muss ich Ihnen nicht anbieten. Die Papiere können auch bei Regen stehend im Garten kontrolliert werden.

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 13:58
von SectionThree
fast12 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:10 Ich denke dass es für die meisten "Nicht WBK Besitzer" völlig überraschend ist, dass wir tatsächlich ca. alle 5 Jahre unangekündigt die Polizei ins Haus lassen müssen. Wo sonst ist sowas schon der Fall?
Telekommunikationsrecht, Ausländerrecht, überhaupt Gefahr im Verzug … Aber egal: Sie ist (war) ja eine Legalwaffenbesitzerin, und musste deshalb Bescheid wissen. Ihr wird auch nicht das Verhalten ihres Freundes vorgeworfen, sondern die eigene Untätigkeit, dass sie als nichts dagegen getan hat.

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 14:12
von fast12
SectionThree hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:58
fast12 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:10 Ich denke dass es für die meisten "Nicht WBK Besitzer" völlig überraschend ist, dass wir tatsächlich ca. alle 5 Jahre unangekündigt die Polizei ins Haus lassen müssen. Wo sonst ist sowas schon der Fall?
Telekommunikationsrecht, Ausländerrecht, überhaupt Gefahr im Verzug … Aber egal: Sie ist (war) ja eine LBW, und musste deshalb Bescheid wissen. Ihr wird auch nicht das Verhalten ihres Freundes vorgeworfen, sondern die eigene Untätigkeit, dass sie als nichts dagegen getan hat.
Du (und das Gericht) hast natürlich recht - sie als LWB hätte anders reagieren müssen. Ich wollte damit nur sagen, dass ich das Verhalten des "Nicht-LWB" nachvollziehen kann - wenn kein Durchsuchungsbefehl vorliegt und keine Gefahr im Verzug ist, verstehe ich wenn man die Polizei nicht "einfach so" reinlässt. (zu Telekommunikationsrecht und Ausländerrecht kann ich nichts sagen, da kenn ich mich nicht aus.)

Aber ja, natürlich liegt die Verfehlung bei der Dame und das Urteil ist nachvollziehbar.

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 14:14
von Poirot
SectionThree hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:58 Ihr wird auch nicht das Verhalten ihres Freundes vorgeworfen, sondern die eigene Untätigkeit, dass sie als nichts dagegen getan hat.
Villeicht gab es dafür aber einen Grund. Angst in der Beziehung.
Laut Statistik Austria ist etwa ein Drittel aller Frauen im Laufe ihres Lebens von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Studien deuten darauf hin, dass jeder zweite Mann im Laufe seines Lebens einmal Partnerschaftsgewalt erlebt, wobei psychische und körperliche Gewalt häufig vorkommen.

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 14:35
von mikonis
moretti hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:45 Ich muss Sie nur zu dem Verwahrungsort der Waffen lassen. Sitzplatz etc muss ich Ihnen nicht anbieten. Die Papiere können auch bei Regen stehend im Garten kontrolliert werden.
Die wheaton rule zu negieren, hat sich erfahrungsgemäß als nicht so gut erwiesen. Aber warum nicht, jeder wie er glaubt.

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 16:43
von FdH22
Poirot hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 14:14


Studien deuten darauf hin, dass jeder zweite Mann im Laufe seines Lebens einmal Partnerschaftsgewalt erlebt, wobei psychische und körperliche Gewalt häufig vorkommen.
Das sind Dinge die unsere guten Menschen gerne unter den Tisch kehren.
Verleumden hättest noch anführen können.
Denn was macht ein schlaues Frauerl wenn´s dem zukünftigen Ex ein´s reinwürgen will?

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 21:33
von moretti
mikonis hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 14:35
moretti hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:45 Ich muss Sie nur zu dem Verwahrungsort der Waffen lassen. Sitzplatz etc muss ich Ihnen nicht anbieten. Die Papiere können auch bei Regen stehend im Garten kontrolliert werden.
Die wheaton rule zu negieren, hat sich erfahrungsgemäß als nicht so gut erwiesen. Aber warum nicht, jeder wie er glaubt.
Würde ich auch nicht machen. Das war nur eine Antwort auf die Aussage von fast12. In meinem Fall bin ich immer (zu jedem) so freundlich wie er/sie sich mir gegenüber verhält.

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Verfasst: Mo 1. Sep 2025, 21:59
von fast12
Ich erkenne den Zusammenhang zwischen meiner Aussage und "Sitzplatz etc. anbieten" nicht ganz, aber egal. Mit Behörde meinte ich übrigens auch nicht die Polizei.

Ein paar Worte noch zum besseren Verständnis:

Es gibt in Österreich tatsächlich einige Waffenbehörden die LWB gerne drangsalieren. Ich denke das kann man außer Streit stellen, wer sich hier unsicher ist möge mal ein bisschen das RIS durchforsten.

Falls jemand das Wort "drangsalieren" nicht kennt, hier die Erläuterung:
Im Duden wird das Verb drangsalieren als abwertend für das Quälen, Peinigen oder Bedrängen einer Person oder eines Tieres erklärt, oft verbunden mit Fragen oder einer anderen Form der Belästigung. Die Bedeutung geht in Richtung einer ständigen Belästigung oder eines Unter-Druck-Setzens
Warum ich denke dass es in Zukunft schlimmer wird:

Der VOR Graz bekannt gewordenen Vorentwurf zur Verschärfung des WaffG enthielt schon diverse Schmankerl, die man alle guten Gewissens als "Drangsalierung" der LWB bezeichnen kann, da sie nur zusätzlichen Aufwand, aber keinen Sicherheitgewinn bedeuten.

zB Griffstücke waffenrelevant, Leuchtpistolen werden Waffen, kein Handel mehr Privat zu Privat, neue Beschränkungen beim Kauf von Munition, stark verkürzte Meldefristen, deutliches Anheben der Strafen für kleine, ungefährliche Überschreitungen (zB zu späte Meldungen...).