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notwendige dokumente zum waffentransport nach deutschland bei einladung durch einen deutschen verein

Verfasst: Sa 13. Sep 2025, 11:42
von frankydean
hallo, ich weiß dieses thema wurde schon des öfteren abgehandelt..... doch wie ist die aktuelle rechtslage?
speziell § 32 waffg-d? als sportschütze
sachverhalt: ich möchte in meinem urlaub 85 tage!!! 4 stück faustfeuerwaffen mit nach deutschland nehmen.
folgende dokumente sind vorhanden:
gültiger eu-feuerwaffenpass mit eingetragenen waffen
gültige österreichische waffenbesitzkarte
gültiger österreichischer reisepass
einladung des deutschen vereins „xxxxxxxxxxxxxxxxxxx.“
schreiben des vereins „xxxxxxxxxxxxxxxxxxx“, dass die mitgenommenen waffen laut deutschem waffengesetz im verein (tresor) sicher verwahrt werden können.


bei folgenden fragen bin ich mir bzgl antwort unsicher......

der waffentransport erfolgt entladen und in einem waffenkoffer – wie muß dieser gesichert sein?
darf ich meine eigene munition mitnehmen? wenn ja – wieviel schuss?
muss die munition in einem separaten koffer mitgeführt werden
wieviele waffen darf ich mitnehmen – im eu-feuerwaffenpass habe ich 9 faustfeuerwaffen der kategorie „b“ eingetragen
welche meldung muss ich eventuell an die deutsche behörde machen - betrifft region mecklenburg-vorpommern

benötige ich als sportschütze eine genehmigung nach § 32 waffg - d
ich bin mitglied in mehreren österreichischen sportschützen vereinen und auch mitglied im xxxxxxx - deutschen verein.e.v.
schon jetzt "DANKE" für die beantwortung meiner fragen...

Re: notwendige dokumente zum waffentransport nach deutschland bei einladung durch einen deutschen verein

Verfasst: Sa 13. Sep 2025, 20:05
von MannOMann
Mein Tipp: bei der Botschaft nachfragen. Waffen Koffer muss abgesperrt sein (Vorhängeschloss reicht). Munition muss getrennt sein ( hier glaube ich ebenfalls versperrt). Wie gesagt: Anruf bei deutscher Botschaft. Oder beim Verein wo die Reise hingeht (die haben meistens auch die Transportbestimmungen ihres Landes). Achtung: manche haben schon ihre WBK verlorenen weil sie ihre Waffen unversperrt transportiert haben

Re: notwendige dokumente zum waffentransport nach deutschland bei einladung durch einen deutschen verein

Verfasst: Sa 13. Sep 2025, 21:43
von 75reinhard
MannOMann hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 20:05 Waffen Koffer muss abgesperrt sein (Vorhängeschloss reicht). Munition muss getrennt sein ( hier glaube ich ebenfalls versperrt).
Nein, stimmt so nicht, aber man macht auch nichts falsch damit.
https://www.dsb.de/recht/wichtiges-zum- ... /transport
Waffen und Munition dürfen gemeinsam transportiert werden, die Waffe darf nicht geladen oder unterladen sein, du müsstest nichtmal das Behältnis versperren, aber hier beschreibt ein deutscher Schütze und Jurist es im 13ten Beitrag recht verständlich:

https://meisterschuetzen.org/forum/thre ... /?pageNo=1

Re: notwendige dokumente zum waffentransport nach deutschland bei einladung durch einen deutschen verein

Verfasst: Sa 13. Sep 2025, 21:54
von frankydean
danke mal für die infos!
laut §32 waffg-d benötigt man eine genehmigung der behörde in deutschland. nur im letzten absatz heist es: gilt jedoch nicht für sportschützen mit einladung......
will verständlicherweise nichts riskieren.....
weiters finde ich nirgends einen hinweis wie viele waffen ich mitnehmen darf....

Re: notwendige dokumente zum waffentransport nach deutschland bei einladung durch einen deutschen verein

Verfasst: So 14. Sep 2025, 01:11
von panhandle
frankydean hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 21:54 danke mal für die infos!
laut §32 waffg-d benötigt man eine genehmigung der behörde in deutschland. nur im letzten absatz heist es: gilt jedoch nicht für sportschützen mit einladung......
will verständlicherweise nichts riskieren.....
weiters finde ich nirgends einen hinweis wie viele waffen ich mitnehmen darf....
Vielleicht hilft das weiter....
ZITAT: >>> (2) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 darf Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben und Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) und die dafür bestimmte Munition nach Absatz 1 mitnehmen wollen, nur erteilt werden, wenn sie Inhaber eines durch diesen Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.
(3) Sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können, Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind, bedarf es einer Erlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 1a nicht für

1.
Jäger, die bis zu drei Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorie C und die dafür bestimmte Munition im Sinne des § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 5 zum Zweck der Jagd mitnehmen,
2.
Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen,

3.
Brauchtumsschützen, die bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorie C und die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung mitnehmen.
QUELLE : https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__32.html

bzgl. der "Anlagen" findet sich eventuell hier noch genaueres...
https://www.koerperverletzung.com/waffg-anlage-1/

g
Willi

Re: notwendige dokumente zum waffentransport nach deutschland bei einladung durch einen deutschen verein

Verfasst: So 14. Sep 2025, 05:27
von Tirol01
Die Botschaft wird dir da wenig Auskunft geben können. Für Bayern zum Beispiel ist das Landratsamt zuständig. Im meinem Fall habe ich ein Mail ans Landratsamt Rosenheim mit meinem Anliegen gesendet und binnen 24 Stunden eine Antwort erhalten.
Aufpassen musst du nur bei Waffen die in DE böse sind.

Gruß Wolfi

Re: notwendige dokumente zum waffentransport nach deutschland bei einladung durch einen deutschen verein

Verfasst: So 14. Sep 2025, 08:52
von Poirot
frankydean hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 11:42
folgende dokumente sind vorhanden:
gültiger eu-feuerwaffenpass mit eingetragenen waffen
gültige österreichische waffenbesitzkarte
gültiger österreichischer reisepass
einladung des deutschen vereins „xxxxxxxxxxxxxxxxxxx.“
schreiben des vereins „xxxxxxxxxxxxxxxxxxx“, dass die mitgenommenen waffen laut deutschem waffengesetz im verein (tresor) sicher verwahrt werden können.
Ich würde sagen das reicht.
Sollte der höchst seltene Fall einer KFZ Kontrolle eintreten und so genau geschaut werden das die FF auffallen (mir schon passiert, auch in anderen EU Ländern), reichen alle Dokumente.
Waffen versperrt und getrennt von Munition. Da wird keiner meckern.
Nur bei der Munitionsmenge ist die Frage. Normal nimmt man ja nie mehr wie ein paar hundert Patronen für eine Jagd oder Wettkampf mit. Bei 85 Tagen sieht die Sache vermutlich anders aus. Da würde sich nachfragen villeicht lohnen.

Re: notwendige dokumente zum waffentransport nach deutschland bei einladung durch einen deutschen verein

Verfasst: So 14. Sep 2025, 10:40
von frankydean
nochmals danke für die beantwortung meiner fragen.
so wie es aussieht und auch die meinung und erfahrung einiger forumsmitglieder ist: meine beschreibenen dokumente reichen aus.
@ poirot: die munition kann ich vor ort im schützenverein kaufen (anm.: sogar billiger als wenn ich in ö einen karton mit 1.000 stk kaufe *gggggg*) mir ging es speziell um die sogenannte .38er nontox-muni, die hat der verein nicht auf lager. da möchte ich ca 500 stk mitnehmen.
nochmals danke für eure mühe mir meine fragen zu beantworten
lg franky