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Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 13:37
von wieselfried
Hi,
meine Freundin hat die WBK erworben. Wenn sie sich eine Waffe kauft, kann diese bei mir im Safe verwahrt werden?
Ihr Hauptwohnsitz ist wo anders. Als Zweitwohnsitz ist sie auch nicht bei mir gemeldet.
LG

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 13:41
von kawaz
Sie kann die Waffe bei dir zu Hause in ihrem eigenen Tresor aufbewahren, aber eine Lagerung in deinem Tresor ist nur erlaubt, wenn du deine Freundin heiratest :D

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 14:04
von SectionThree
Das Problem ist, dass jeder von euch nur auf die erlaubte Anzahl an Waffen zugriff haben darf, aber auf seine Waffe(n) jederzeit Zugriff haben muss. Wenn jeder nur eine B-Waffe besitzt, und ihr lagert die gemeinsam in einem Safe spricht mE nichts dagegen (wenn sie einen Schlüssel für deine Wohnung hat), weil dann die max. Anzahl von 2, die jeder von euch besitzen darf, auch in Kombination nicht überschritten wird.

Ausnahmen gibt es uU für Ehe und Lebensgemeinschaft, aber das setzt dann wohl zumindest ein gemeinsames Wohnen voraus. Was war überhaupt ihre Begründung? Weil „Selbstverteidigung“ ist ein bisschen fragwürdig, wenn man die Waffe nicht am Wohnsitz verwahrt.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 14:34
von wieselfried
Sie wohnt bei mir aber der Hauptwohnsitz ist bei der Oma.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 14:40
von Steppenwolf
wieselfried hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 14:34 Sie wohnt bei mir aber der Hauptwohnsitz ist bei der Oma.
Völlig egal in deinem Safe dürfen nicht mehr Kat B. Waffen sein als du auf deiner WBK haben darfst. Das selbe gilt für Deine Freundin

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 14:43
von mr_gjet
Wenn sie bei dir wohnt dann muss sie auch innerhalb von 3 Tagen ihren Wohnsitz dort melden, alles andere wäre wohl eine Verwaltungsübertretung und kann teuer werden.

Oder bekommt sie bei der Oma mehr Pendlerpauschale oder so, dann wäre das natürlich auch noch Betrug...

sollte man bereinigen und ordentlich melden...

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 14:51
von wieselfried
Bitte beim Thema bleiben und nicht über Betrug reden.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 15:14
von Promo
kawaz hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:41 Sie kann die Waffe bei dir zu Hause in ihrem eigenen Tresor aufbewahren, aber eine Lagerung in deinem Tresor ist nur erlaubt, wenn du deine Freundin heiratest :D
Das ist falsch. Die gemeinsame Verwahrung ist zwischen selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohnern gestattet und durch höchstgerichtliche Judikatur mehrfach bestätigt. Ja, deine Freundin darf ihre Waffen gemeinsam mit dir verwahren.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 15:15
von Promo
SectionThree hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 14:04 Das Problem ist, dass jeder von euch nur auf die erlaubte Anzahl an Waffen zugriff haben darf, aber auf seine Waffe(n) jederzeit Zugriff haben muss. Wenn jeder nur eine B-Waffe besitzt, und ihr lagert die gemeinsam in einem Safe spricht mE nichts dagegen (wenn sie einen Schlüssel für deine Wohnung hat), weil dann die max. Anzahl von 2, die jeder von euch besitzen darf, auch in Kombination nicht überschritten wird.
Auch das ist falsch und wird so in der Judikatur nicht eingeschränkt. Es gibt umfangreiche Threads aus der Vergangenheit dazu, bitte einfach selber mal dort nachlesen.

Edit: hier lesen ... viewtopic.php?p=586534#p586534

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 15:32
von Steppenwolf
Es gibt etliche RIS Entscheide betreffend Eheparnter auf die das "überspitzte Handeln" im Bezug der Verwahrung zutrifft. Mir ist aber nicht bekannt, dass dies auch auf "Freundin" gilt- Freundin kann ja viel bedeuten..... Gibt es da RIS Entscheide zum nachlesen ? :think:

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 15:32
von SectionThree
Aus dem Gesetz ergibt sich diese Rechtsansicht so leider nicht mit hinreichender Deutlichkeit. Sich auf VwGH-Judikatur aus den 80ern zu stützen bleibt, nicht zuletzt aufgrund der seit damals eingetretenen Judikaturwende (von den Novellen des WaffG ganz zu schweigen) ein Risiko, dass ich persönlich nicht einzugehen bereit bin.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 15:48
von Steppenwolf
gut wenn es im VwGH auch so ausführt und es diesbezüglich keine Änderugen gegeben hat ist es somit bindend auch wenn das aus den 80ern war. Mir war das nur von Eheleuten bewusst und dies wird auch nur so kommuniziert seitens der BH.
Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind. Aus der oben zitierten Judikatur des VwGH lassen sich nach ho. Ansicht nachstehende Grundsätze ableiten:
Gilt halt dann aber auch nur, sofern er/sie dort gemeldet ist. Als Mitbewohner gilt nicht, wer wo anders gemeldet ist und fallweise dort übernachtet. :think:

Das ist alles ein sehr dünnes Eis mMn, was aber nichts heißen mag.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 15:58
von SectionThree
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 15:48 gut wenn es im VwGH auch so ausführt und es diesbezüglich keine Änderugen gegeben hat ist es somit bindend auch wenn das aus den 80ern war.
Außer der VwGH urteilt beim nächsten Mal anders. Es wäre nicht das erste Mal. Sie sind jedenfalls nicht an ihre eigene Judikatur gebunden.
Das ist alles ein sehr dünnes Eis mMn, was aber nichts heißen mag.
Ja, mir ist das auch zu riskant.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 16:46
von Promo
SectionThree hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 15:32 Aus dem Gesetz ergibt sich diese Rechtsansicht so leider nicht mit hinreichender Deutlichkeit. Sich auf VwGH-Judikatur aus den 80ern zu stützen bleibt, nicht zuletzt aufgrund der seit damals eingetretenen Judikaturwende (von den Novellen des WaffG ganz zu schweigen) ein Risiko, dass ich persönlich nicht einzugehen bereit bin.
Wenn du das "dünne Eis" bei den Mitbewohnern siehst, dann gilt das aber ebenso bei den Ehepartnern, da zunächst das Urteil hinsichtlich Mitbewohner war (22. April 1981), und dann ein paar Tage später (29. April 1981) hinsichtlich Ehepartner. Und dieses Eis "ist so dünn", dass das BMI immerhin auch noch im aktuellen Runderlass auf diese Urteile verweist.

Jeder kann machen wie er will, mehr als dass ich auf Urteile und den Runderlass hinweise die alle kohärent sind, geht halt nicht. Etwas Gegenteiliges zu behaupten ist jedenfalls nichts anderes als gelogen, da weder durch das Gesetz, Judikatur oder Runderlässe gedeckt.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 18:34
von AUG-andy
Ich habe schon über 20 Jahre die Waffen meiner Lebensgefährtin im gemeinsamen Tresor gelagert. War nie ein Thema bei der Kontrolle. Lediglich mein Kategorie A AUG war im Langwaffenschrank unter meinem Zugriff.