Hallo ,
Hat jemand Erfahrung mit dem neuen Waffengesetz? Ich bin Drittstaatsangehöriger und auf meiner Waffenbesitzkarte (WBK) war immer ein Ablaufdatum vermerkt. Bisher musste ich dir WBK dreimal verlängern: Die erste WBK wurde mir für ein Jahr ausgestellt, die zweite und dritte jeweils für zwei Jahre. Im Februar läuft nun meine dritte Karte ab, und ich bin mir nicht sicher, ob ich aufgrund der Gesetzesänderung einen neuen psychologischen Test machen muss. Meine erste WBK habe ich vor genau fünf Jahren erhalten.
Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand auf diese Frage antworten könnte. Bisher musste ich bei der Verlängerung meiner WBK nichts einreichen – außer dem Waffenführerschein.
Lg MF
DVC
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Kann dir heute noch keiner sagen.
Das gesetz ist noch nicht mal verlautbart.
Es gibt auch noch keine durchführungsbestimmungen.
Das soll alles irgendwann Q1 oder Q2 2026 folgen.
Anmerkung:
Bei drittstaatsangehörigen ist üblich wbk befristung auf
- 1 jahr
- 3 jahre
- ab dann immer 5 jahre
Soweit mir bekannt
Liegt aber immer im ermessen der behörde
Das gesetz ist noch nicht mal verlautbart.
Es gibt auch noch keine durchführungsbestimmungen.
Das soll alles irgendwann Q1 oder Q2 2026 folgen.
Anmerkung:
Bei drittstaatsangehörigen ist üblich wbk befristung auf
- 1 jahr
- 3 jahre
- ab dann immer 5 jahre
Soweit mir bekannt
Liegt aber immer im ermessen der behörde
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Danke für die Antwortgewo hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 23:40 Kann dir heute noch keiner sagen.
Das gesetz ist noch nicht mal verlautbart.
Es gibt auch noch keine durchführungsbestimmungen.
Das soll alles irgendwann Q1 oder Q2 2026 folgen.
Anmerkung:
Bei drittstaatsangehörigen ist üblich wbk befristung auf
- 1 jahr
- 3 jahre
- ab dann immer 5 jahre
Soweit mir bekannt
Liegt aber immer im ermessen der behörde
Lg
-
gunco12345
- .22 lr

- Beiträge: 8
- Registriert: Mi 2. Okt 2024, 21:37
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Mein Vater ist ein Drittstaatsangehöriger mit einer befristeten WBK. Er muss diese im Jänner verlängern. Kein Psychotest laut unserer BH notwendig, da eine Verlängerung keine Erstausstellung ist. Das heißt, er wird im Sinne des doppelten Psychotests im neuen Waffengesetz wie jemand behandelt, der seine WBK im Jänner erweitert. Schriftlich habe ich es aber leider nicht.
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
seit wann gibt es für Drittstaatenangehörige befristete WBKs ?
Ich kenne einige die haben eine aber ohne Befristung.
Ich kenne einige die haben eine aber ohne Befristung.
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Hats nie anders gegeben.Poirot hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 23:59 seit wann gibt es für Drittstaatenangehörige befristete WBKs ?
Ich kenne einige die haben eine aber ohne Befristung.
Drittstaatler immer befristet.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Von meiner Behörde habe ich die gleiche Antwort wie dein Vater bekommen. Ein Psychotest ist nur bei der ersten Ausstellung zu zeigen , später nicht mehr…gunco12345 hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 23:43 Mein Vater ist ein Drittstaatsangehöriger mit einer befristeten WBK. Er muss diese im Jänner verlängern. Kein Psychotest laut unserer BH notwendig, da eine Verlängerung keine Erstausstellung ist. Das heißt, er wird im Sinne des doppelten Psychotests im neuen Waffengesetz wie jemand behandelt, der seine WBK im Jänner erweitert. Schriftlich habe ich es aber leider nicht.
Danke dir!
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Meine WBK ist, wie mich auch meine SB davor informiert hat, genau so lange gültig wie mein Aufenthaltstitel, in meinem Fall 2 Jahre und 3 Monate bei Erstausstellung. Es hätten also auch 5 Jahre sein können, hätte ich die WBK kurz nach erhalt meines Aufenthaltstitels beantragt (Diesen muss ich alle 5 Jahre erneuern).gewo hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 23:40
Bei drittstaatsangehörigen ist üblich wbk befristung auf
- 1 jahr
- 3 jahre
- ab dann immer 5 jahre
Soweit mir bekannt
Liegt aber immer im ermessen der behörde

