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WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MF10
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WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige

Beitrag von MF10 » Mo 6. Okt 2025, 23:04

Hallo ,

Hat jemand Erfahrung mit dem neuen Waffengesetz? Ich bin Drittstaatsangehöriger und auf meiner Waffenbesitzkarte (WBK) war immer ein Ablaufdatum vermerkt. Bisher musste ich dir WBK dreimal verlängern: Die erste WBK wurde mir für ein Jahr ausgestellt, die zweite und dritte jeweils für zwei Jahre. Im Februar läuft nun meine dritte Karte ab, und ich bin mir nicht sicher, ob ich aufgrund der Gesetzesänderung einen neuen psychologischen Test machen muss. Meine erste WBK habe ich vor genau fünf Jahren erhalten.
Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand auf diese Frage antworten könnte. Bisher musste ich bei der Verlängerung meiner WBK nichts einreichen – außer dem Waffenführerschein.

Lg MF
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Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige

Beitrag von gewo » Mo 6. Okt 2025, 23:40

Kann dir heute noch keiner sagen.

Das gesetz ist noch nicht mal verlautbart.
Es gibt auch noch keine durchführungsbestimmungen.

Das soll alles irgendwann Q1 oder Q2 2026 folgen.

Anmerkung:
Bei drittstaatsangehörigen ist üblich wbk befristung auf
- 1 jahr
- 3 jahre
- ab dann immer 5 jahre
Soweit mir bekannt

Liegt aber immer im ermessen der behörde
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MF10
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Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige

Beitrag von MF10 » Di 7. Okt 2025, 05:00

gewo hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 23:40 Kann dir heute noch keiner sagen.

Das gesetz ist noch nicht mal verlautbart.
Es gibt auch noch keine durchführungsbestimmungen.

Das soll alles irgendwann Q1 oder Q2 2026 folgen.

Anmerkung:
Bei drittstaatsangehörigen ist üblich wbk befristung auf
- 1 jahr
- 3 jahre
- ab dann immer 5 jahre
Soweit mir bekannt

Liegt aber immer im ermessen der behörde
Danke für die Antwort
Lg

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Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige

Beitrag von gunco12345 » Mi 8. Okt 2025, 23:43

Mein Vater ist ein Drittstaatsangehöriger mit einer befristeten WBK. Er muss diese im Jänner verlängern. Kein Psychotest laut unserer BH notwendig, da eine Verlängerung keine Erstausstellung ist. Das heißt, er wird im Sinne des doppelten Psychotests im neuen Waffengesetz wie jemand behandelt, der seine WBK im Jänner erweitert. Schriftlich habe ich es aber leider nicht.

Poirot
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Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige

Beitrag von Poirot » Mi 8. Okt 2025, 23:59

seit wann gibt es für Drittstaatenangehörige befristete WBKs ?
Ich kenne einige die haben eine aber ohne Befristung.

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Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige

Beitrag von gewo » Do 9. Okt 2025, 07:22

Poirot hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 23:59 seit wann gibt es für Drittstaatenangehörige befristete WBKs ?
Ich kenne einige die haben eine aber ohne Befristung.
Hats nie anders gegeben.
Drittstaatler immer befristet.
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