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Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
https://orf.at/stories/3408715/
Mit der im September im Nationalrat beschlossenen Verschärfung des Waffengesetzes gelten ab November neue Regeln. Das Innenministerium korrigierte heute die Angabe, dass die ersten Maßnahmen bereits heute in Kraft treten würden.
Wie darf man sich das vorstellen?
Haben Verantwortliche im Innenministerium im Lauf des Vormittags erfahren, dass Gesetze erst dann gelten wenn sie veröffentlicht wurden und sind deshalb zurückgerudert?
Man würde annehmen dass es dort einen Juristen gibt oder zwei die sowas wissen sollten, oder?
Mit der im September im Nationalrat beschlossenen Verschärfung des Waffengesetzes gelten ab November neue Regeln. Das Innenministerium korrigierte heute die Angabe, dass die ersten Maßnahmen bereits heute in Kraft treten würden.
Wie darf man sich das vorstellen?
Haben Verantwortliche im Innenministerium im Lauf des Vormittags erfahren, dass Gesetze erst dann gelten wenn sie veröffentlicht wurden und sind deshalb zurückgerudert?
Man würde annehmen dass es dort einen Juristen gibt oder zwei die sowas wissen sollten, oder?
- Steppenwolf
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
balahu hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 11:19 https://orf.at/stories/3408715/
Mit der im September im Nationalrat beschlossenen Verschärfung des Waffengesetzes gelten ab November neue Regeln. Das Innenministerium korrigierte heute die Angabe, dass die ersten Maßnahmen bereits heute in Kraft treten würden.
Wie darf man sich das vorstellen?
Haben Verantwortliche im Innenministerium im Lauf des Vormittags erfahren, dass Gesetze erst dann gelten wenn sie veröffentlicht wurden und sind deshalb zurückgerudert?
Man würde annehmen dass es dort einen Juristen gibt oder zwei die sowas wissen sollten, oder?
ohne Worte...
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
Darum sollte man nichts auf Mediengeschwafel oder Ankündigungen von Politikern geben. Einfach das Gesetz lesen, sobald es veröffentlicht ist (also heute) und man muss nicht dem Kaffeesatz oder ORF-Hanseln glauben, oder gar Politikern, die irgendwas von ihren Handlangern gehört haben, die wiederum beim Gespräch mit den Beamten, die das Gesetz wirklich geschrieben haben, nur mit einem Ohr zuhörten.
Hier ist alles schwarz auf weiß: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Hier ist alles schwarz auf weiß: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
https://www.vol.at/erster-teil-des-neue ... zt/9745988
"Die ersten Änderungen beim verbesserten Waffengesetz, nämlich ordentlicher Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Verlängerung der sogenannten Abkühlphase, gelten ab sofort. Weitere notwendige Verschärfungen, ohne praktische Auswirkungen auf gut ausgebildete und streng geprüfte Jäger und Schützen, kommen bis Mitte nächsten Jahres", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
Dann sollte der gute Mann mal einen Blick in sein eigenes Gesetz werfen, da steht was anderesrhodium hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 11:37 https://www.vol.at/erster-teil-des-neue ... zt/9745988
"Die ersten Änderungen beim verbesserten Waffengesetz, nämlich ordentlicher Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Verlängerung der sogenannten Abkühlphase, gelten ab sofort. Weitere notwendige Verschärfungen, ohne praktische Auswirkungen auf gut ausgebildete und streng geprüfte Jäger und Schützen, kommen bis Mitte nächsten Jahres", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
Hier steht noch die alte Fassung....rider650 hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 11:36 Darum sollte man nichts auf Mediengeschwafel oder Ankündigungen von Politikern geben. Einfach das Gesetz lesen, sobald es veröffentlicht ist (also heute) und man muss nicht dem Kaffeesatz oder ORF-Hanseln glauben, oder gar Politikern, die irgendwas von ihren Handlangern gehört haben, die wiederum beim Gespräch mit den Beamten, die das Gesetz wirklich geschrieben haben, nur mit einem Ohr zuhörten.
Hier ist alles schwarz auf weiß: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
Ja das habe ich auch gedacht. Aber §62, wo das mit dem Inkrafttreten geregelt ist, ist schon neu. Ich habe keine Ahnung ob das Absicht ist, dass sie das stückweise veröffentlichen, also nur die Teile, die schon inkraft sind..gewo hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 11:39Hier steht noch die alte Fassung....rider650 hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 11:36 Darum sollte man nichts auf Mediengeschwafel oder Ankündigungen von Politikern geben. Einfach das Gesetz lesen, sobald es veröffentlicht ist (also heute) und man muss nicht dem Kaffeesatz oder ORF-Hanseln glauben, oder gar Politikern, die irgendwas von ihren Handlangern gehört haben, die wiederum beim Gespräch mit den Beamten, die das Gesetz wirklich geschrieben haben, nur mit einem Ohr zuhörten.
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
Beste Zweite Republik aller Zeiten.
Wie kann man sich da eigentlich heute noch ernst nehmen in der Welt.
Fehlt nur die Presseinfo das under BMI jetzt schon zeitreisen kann und daher Mord schon seit gestern verboten ist .... wart ich hab den Text ... irgendeine KI wirds achon aufnehmen und den Presse-Praktikanten mitteilen:
Die erste und zugleich beste Regierung die Gewalt Mord und Co schon vor Amtsantritt abgeschafft hat.
Ewig dankbar.
Wie kann man sich da eigentlich heute noch ernst nehmen in der Welt.
Fehlt nur die Presseinfo das under BMI jetzt schon zeitreisen kann und daher Mord schon seit gestern verboten ist .... wart ich hab den Text ... irgendeine KI wirds achon aufnehmen und den Presse-Praktikanten mitteilen:
Die erste und zugleich beste Regierung die Gewalt Mord und Co schon vor Amtsantritt abgeschafft hat.
Ewig dankbar.
- frankydean
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
manchesmal nennt man uns leider nicht umsonst bananenrepublik.............
wie soll man sich jetzt da verhalten.... *gggg* und jetzt ganz ohne spaß: mir tun die referenten leid die das ganze jetzt ausbaden müssen
wie soll man sich jetzt da verhalten.... *gggg* und jetzt ganz ohne spaß: mir tun die referenten leid die das ganze jetzt ausbaden müssen
nein, ich kann nicht zur hölle fahren. sorry! hab da noch immer hausverbot. 
Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
Das hat auch mit dem Datum zu tun, das im RIS in der konsolidierten Fassung angegeben ist.rider650 hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 11:41Ja das habe ich auch gedacht. Aber §62, wo das mit dem Inkrafttreten geregelt ist, ist schon neu. Ich habe keine Ahnung ob das Absicht ist, dass sie das stückweise veröffentlichen, also nur die Teile, die schon inkraft sind..gewo hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 11:39Hier steht noch die alte Fassung....rider650 hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 11:36 Darum sollte man nichts auf Mediengeschwafel oder Ankündigungen von Politikern geben. Einfach das Gesetz lesen, sobald es veröffentlicht ist (also heute) und man muss nicht dem Kaffeesatz oder ORF-Hanseln glauben, oder gar Politikern, die irgendwas von ihren Handlangern gehört haben, die wiederum beim Gespräch mit den Beamten, die das Gesetz wirklich geschrieben haben, nur mit einem Ohr zuhörten.
Hier ist alles schwarz auf weiß: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
Man kann im RIS auch zukunftsgerichtet suchen. Folgende Paragraphen treten mit 01.11.2025 in Kraft:
https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDoku ... 2a96461b0b
https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDoku ... 2a96461b0b
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
Sorry, Link oben geht scheinbar nicht also neuer Versuch: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2025-11-01
So, das ist das WaffG 1996 in der Fassung ab 01.11.2025 (ohne weitere Änderungen, die erst später in Kraft treten). Die §§ 41f, 55, 56 und 58 treten zum 01.11.2025 in Kraft und sind daher da drinnen mit angezeigt.
So, das ist das WaffG 1996 in der Fassung ab 01.11.2025 (ohne weitere Änderungen, die erst später in Kraft treten). Die §§ 41f, 55, 56 und 58 treten zum 01.11.2025 in Kraft und sind daher da drinnen mit angezeigt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
Zum § 58 vielleicht noch was.....
Zumindest lese ich es so, das nur Teile des 58igers mit 01. November 2025 in Kraft treten bzw. in ihrer alten Gültigkeit verbleiben...
Nämlich die Absätze 1 bis 22 .
Anm.: Abs. 23 bis 37 treten in Kraft, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen. Dieser Zeitpunkt ist vom Bundesminister für Inneres im Bundesgesetzblatt kundzumachen (vgl. § 62 Abs. 23).
Die Absätze 23 - 38 beinhalten dann ( unter anderem ) den ganzen Zinnober mit der Nachmeldung von wesentlichen Teilen ( Griffstücke zb. )...
Und diese Fristen - 1 Jahr für Nachmeldung...oder die 2 Jährige Rückwirkende WBK Pflicht für Kat C Waffen...zb. - werden dann wohl erst mit nächstem Jahr ( ev. April lt. Aussage im Video von der ARGE Sicherheit ) beginnen.
g
Willi
Zumindest lese ich es so, das nur Teile des 58igers mit 01. November 2025 in Kraft treten bzw. in ihrer alten Gültigkeit verbleiben...
Nämlich die Absätze 1 bis 22 .
Anm.: Abs. 23 bis 37 treten in Kraft, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen. Dieser Zeitpunkt ist vom Bundesminister für Inneres im Bundesgesetzblatt kundzumachen (vgl. § 62 Abs. 23).
Die Absätze 23 - 38 beinhalten dann ( unter anderem ) den ganzen Zinnober mit der Nachmeldung von wesentlichen Teilen ( Griffstücke zb. )...
Und diese Fristen - 1 Jahr für Nachmeldung...oder die 2 Jährige Rückwirkende WBK Pflicht für Kat C Waffen...zb. - werden dann wohl erst mit nächstem Jahr ( ev. April lt. Aussage im Video von der ARGE Sicherheit ) beginnen.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
wie der koll. promo freundlicherweise gepostet hat tritt die wartefrist beim waffenverkauf ab 1.11.2025 in kraft.
was fuer haendler mit (und auch ohne) eigenen ZWR zugang im gesetz gut geregelt ist, stellt fuer privatkunden eine meiner ansicht nach unueberwindbare huerde dar.
der private verkaeufer kann nicht feststellen ob sein kaeufer bereits eine waffe der gegenstaendlichen kategorie im besitz hat.
er kann daher auch nicht feststellen ob er eine wartefrist bei der ueberlassung einzuhalten hat.
die auskunft ob der kaeufer im besitz einer waffe einer bestimmten kategorie ist faellt lupenrein unter den datenschutz und kann und darf dem verkaeufer weder von (s)einer behoerde noch von einem haendler gegeben werden.
keine ahnung wie das ein privater verkaeufer loesen soll.
was fuer haendler mit (und auch ohne) eigenen ZWR zugang im gesetz gut geregelt ist, stellt fuer privatkunden eine meiner ansicht nach unueberwindbare huerde dar.
der private verkaeufer kann nicht feststellen ob sein kaeufer bereits eine waffe der gegenstaendlichen kategorie im besitz hat.
er kann daher auch nicht feststellen ob er eine wartefrist bei der ueberlassung einzuhalten hat.
die auskunft ob der kaeufer im besitz einer waffe einer bestimmten kategorie ist faellt lupenrein unter den datenschutz und kann und darf dem verkaeufer weder von (s)einer behoerde noch von einem haendler gegeben werden.
keine ahnung wie das ein privater verkaeufer loesen soll.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...
ZWR-Auszug tagesaktuell ausdrucken lassen.gewo hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 14:26 wie der koll. promo freundlicherweise gepostet hat tritt die wartefrist beim waffenverkauf ab 1.11.2025 in kraft.
....
..
keine ahnung wie das ein privater verkaeufer loesen soll.
Sollte doch reichen.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine

