Seite 1 von 1

Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Do 20. Nov 2025, 13:33
von Flying Dog
Hallo.

Wurde vermutlich im Gesamtthread zu den anstehenden Änderungen bereits besprochen, aber die Suchfunktion hat nichts brauchbares hervorgebracht und ich hab dank Kind aktuell leider keine Zeit mich entsprechend mit dem Gesetzestext auseinanderzusetzen oder mich durchs Forum zu wühlen.

Schadet sicher auch nicht, wenn die Frage separat beantwortet wird, da ich sicher nicht der einzige bin...


Muss ich als Alt-WBKler nach kommendee Gesetzeslage nachträglich eine zusätzliche Kat-C WBK beantragen (für innerhalb der 2a ab Stichtag rückwirkend gekaufte Waffen sowie zukünftige)?

Oder hat wenigstens einer "da oben" eine Gehirnzelle genutzt und es läuft analog Führerschein - d.h. wenn ich zb den A-Schein habe, brauch ich nicht extra einen Schein fürs Moped!?

Bitte, Danke & beste Grüße

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Do 20. Nov 2025, 14:29
von -wolf-
Nein.
Kat. B WBK berechtigt grundsätzlich zum Kat. C Besitz (ohne Platzeinschränkungen).

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Do 20. Nov 2025, 14:39
von Flying Dog
Großartig, vielen Dank für die Antwort!

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Fr 21. Nov 2025, 07:18
von RedRider1982
Ergänzend:
Neu ist nur die Cool Down Phase von 4 Wochen auch für alle "Alt-WBK´ler"
die noch keine Kat. C Waffe besessen haben. (gilt auch bei Kat. B")
für dich kein Thema, da du ja schon welche hast.

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Fr 21. Nov 2025, 09:12
von Poirot
RedRider1982 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 07:18
Neu ist nur die Cool Down Phase
Die entfällt wenn man einen Waffenpass hat (z.B. Jäger).

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Fr 21. Nov 2025, 11:00
von Wolf1971
Jäger haben nicht automatisch einen Waffenpass - aber die gültige Jagdkarte bringt viele Vorteile (zb Führen einer B-Waffe im Revier).

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Fr 21. Nov 2025, 11:46
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 11:00 Jäger haben nicht automatisch einen Waffenpass - aber die gültige Jagdkarte bringt viele Vorteile (zb Führen einer B-Waffe im Revier).
kann man nicht oft genug sagen.
ich hoer den bloedsinn die letzten paar wochen laufend
es scheint zum teil die meinung vorzuherrschen dass die jagdkarte seit der letzten novelle 2019 defacto ein waffenpass waere

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Fr 21. Nov 2025, 11:49
von Flying Dog
RedRider1982 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 07:18 Ergänzend:
Neu ist nur die Cool Down Phase von 4 Wochen auch für alle "Alt-WBK´ler"
die noch keine Kat. C Waffe besessen haben. (gilt auch bei Kat. B")
für dich kein Thema, da du ja schon welche hast.
Das betrifft dann meine Frau, danke. Die hat bislang "nur" Kat. B Waffen.

Absolut lächerlich.

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Fr 21. Nov 2025, 12:13
von moretti
Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht ein Waffenrelevantes Teil einer Kat C Waffe?!
Wenn dem so wäre, was wäre denn dann der kleineste und billigste Teil einer Kat C? Oder liege ich da falsch?

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Fr 21. Nov 2025, 13:16
von fast12
du wirst bei fast jedem Waffenhändler a rostiges, abgeranztes KK, Flobert, Flinte Kal 16 oder dgl. aus Verlassenschaften für max 100€ finden...

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Fr 21. Nov 2025, 14:07
von Steppenwolf
gewo hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 11:46
Wolf1971 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 11:00 Jäger haben nicht automatisch einen Waffenpass - aber die gültige Jagdkarte bringt viele Vorteile (zb Führen einer B-Waffe im Revier).
kann man nicht oft genug sagen.
ich hoer den bloedsinn die letzten paar wochen laufend
es scheint zum teil die meinung vorzuherrschen dass die jagdkarte seit der letzten novelle 2019 defacto ein waffenpass waere
Mir hat unlängst ein Jäger (eh ein sehr symphatischer lieber Kerl) erklärt - das WaffG unterlege dem Jagdgesetz . ...Auch wenn er unrecht hat liegt er dennoch nicht so falsch :D

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Fr 21. Nov 2025, 14:16
von rider650
moretti hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 12:13 Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht ein Waffenrelevantes Teil einer Kat C Waffe?!
Wenn dem so wäre, was wäre denn dann der kleineste und billigste Teil einer Kat C? Oder liege ich da falsch?
Wenn du eh schon kaufst wieso nicht etwas mit dem du sogar was anfangen kannst? Die Baikal Einlaufflinten Kal. 12 gibts bei wg für 100 - 200 € Zur Zeit ist sogar eine für 50 € drin. Wenn die bei mir in der Nähe wäre würd ich die selber kaufen.

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Fr 21. Nov 2025, 14:27
von Steppenwolf
Was soll denn der Kauf ermöglichen das du nicht auch hättest, wenn du es nicht kaufst- abgesehen der 4 Wochen Wartefrist ?!

Hab auch, ähnlich wie bei den Mags, mir schnell eine Flinte organisiert weil "haben wollen".
Jetzt? fristet sie im Waffenschrank ihr Leben, aber ich kann sagen - mit mir nicht! ich warte nicht 4 Wochen!!

Jo ..des wars denn würde ich sie brauchen - hätte ich schon seit 7 Jahren eine.

Oder steht wieder eine Gesetzesänderung an die an mir vorübergegangen ist? :think:

p.s. Baikal einlaufflinte würde ich abraten wenn schon Doppelflinte ;)

Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Verfasst: Fr 21. Nov 2025, 14:28
von moretti
Danke fast12 und rider650. Habe mich schlecht ausgedrückt. Hätte das mit dem "billigste" weg lassen sollen.
Da ich noch keine Lust auf einen großen Waffenschrank habe (habe Möbeltresor. Für 5 Pistolen und Muni mehr als ausreichend) ist mir das "kleinste" wichtiger. Wenn ich mir dann eine C Waffe zulegen will, kann ich den großen Waffentresor und direkt die C Waffe holen, ohne 4 Wochen warten zu müssen.

@Steppenwolf: Dein erster Satz beantwortet sich ja selbst.
Danke für den Hinweis.