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§7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mpterra96
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§7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")

Beitrag von mpterra96 » Mi 26. Nov 2025, 03:13

Nicht ganz alltägliche Frage, hat schon mal jemand seinen Besitz an einer Kat. B Waffe dem Staate Österreich übertragen oder wie es im WaffenGesetz heißt:
"Verzichtet der Eigentümer einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe zugunsten der Republik Österreich auf sein Eigentum an dieser Waffe, so hat er dies der Behörde schriftlich zu erklären und die Waffe bei der Behörde oder bei einer Dienststelle des öffentlichen Sicherheitsdienstes abzugeben. Die Behörde hat eine Bestätigung über den Verzicht und die Abgabe auszustellen.“

Und wie läuft das in der Praxis ab? Ich kann ja schlecht zur nächsten Polizeistation gehen und denen die Waffe in einer Box überreichen und Sie tragen Sie mir dann aus dem ZWR aus. Vermutlich bekomme Ich eine bestätigung welche Ich dann wieder bei der Waffenbehörde einreichen muss dass die mir die aus dem ZWR austragen, oder sind die auch hier schon etwas vernetzter?

Ich hätte da nämlich eine alte Taurus 689 die Ich nicht mehr brauche.
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