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Jagdschutzorgan - Rechte

Verfasst: Do 27. Nov 2025, 11:16
von chris01
Hallo

Der Jagdschutz ist wie die Jagd Landessache. Aber die Grundzüge sind wohl überall gleich.

- Schutz der Jagd
- Einhaltung der Rechte und Anordnungen
- Schutz vor Wilderei
- Schutz vor Raubzeug
- Schutz vor Raubwild

Betr. des letzten Punktes leite ich bitte folgendes ab:
a) Jagdschutzorgan darf ohne weitere Erlaubnis (z.B. Jagsausübungsberechtigung, Jagderlaubnisschein, Jagderlaubnis für Jagdschutzorgan) nicht jagen (Schalenwild, Niederwild).
b) Ausgenommen davon wäre Raubwild (Fuchs, Dachs, ...), da der Schutz davor zu den Aufgaben zählt und das Jagdschutzorgan das jagen darf ohne weitere Erlaubnis.

Ist das korrekt??

Re: Jagdschutzorgan - Rechte

Verfasst: Do 27. Nov 2025, 11:35
von Wilhelmshoehe
Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht kann es schonmal nicht sein, ebenso kann das Jagdschutzorgan keine jagdfremde Person sein. Alles andere kommt darauf an was man sich intern ausmacht.