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Flintenschaft kürzen
Verfasst: So 7. Dez 2025, 19:08
von Don Corleone
Ich habe eine Frage zur Schaftkürzung bei einer Flinte (C).
Finde nicht wirklich brauchbare Informationen zur rechtlichen Lage.
Wenn ich über der minimal erlaubten Länge von 90 cm bleibe, darf ich den Schaft auf Pistolengriff abändern?
Das u.a. Bild dient nur als Beispiel

Re: Flintenschaft kürzen
Verfasst: Mo 8. Dez 2025, 01:30
von Doktorkuh
§ 17.
(1)
Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
soweit nicht die Regelungen des § 18 anzuwenden sind.
Re: Flintenschaft kürzen
Verfasst: Mo 8. Dez 2025, 08:44
von Don Corleone
Danke, das beantwortet meine Frage jedoch nicht. Den Gesetzestext kenne ich.
Wenn ich über der minimal erlaubten Länge von 90 cm bleibe, darf ich den Schaft auf Pistolengriff abändern?
Re: Flintenschaft kürzen
Verfasst: Mo 8. Dez 2025, 09:14
von Mr. Danger
Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Ja, solange die Flinte über 90cm bleibt darf man auch einen kürzeren Pistolenschaft an eine Flinte anbauen.
Re: Flintenschaft kürzen
Verfasst: Mo 8. Dez 2025, 13:28
von titan
Die mare's leg Unterhebler sind auch nichts anderes als auf Minimallänge gekürzte UHRs.
Re: Flintenschaft kürzen
Verfasst: Di 9. Dez 2025, 10:51
von Promo
Ja, wenn zB der Lauf 80cm lang ist und du hinten 10cm System dran hast, dann darf auch ein Pistolengriff drauf. Umgekehrt ist es nicht so leicht, da die Mindestlauflänge jedenfalls 45cm ist.
Ab Inkrafttreten des novellierten § 45 WaffG wird es jedenfalls dahingehend einfacher, als dass vor 1871 hergestellte Schrotpistolen zukünftig frei erwerbbar sind; dann gilt für diese auch die Mindestlänge nicht mehr. Leider gibt es keine vor 1871 hergestellten Pumpguns, sonst wären diese auch frei

.
Re: Flintenschaft kürzen
Verfasst: Di 9. Dez 2025, 10:56
von Don Corleone
Ok, vielen Dank für euer Feedback!