Seite 1 von 1

WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Verfasst: Di 6. Jan 2026, 16:29
von Master-chief1000
Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.

Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Verfasst: Di 6. Jan 2026, 17:13
von SectionThree
Es gibt keinen „teureren“ – nicht, dass ich wüsste. Der Test muss jetzt aber neueren Standards gehorchen, u.a. zwingend ein Gespräch beinhalten (und nicht etwa nur einen Computertest), und du musst ihn nach 5 Jahren wiederholen.

Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Verfasst: Di 6. Jan 2026, 17:23
von Master-chief1000
die Regelung WBK erst ab 25 ist aber schon gültig oder ist das erst in Phase 2?

Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Verfasst: Di 6. Jan 2026, 18:15
von bino71
Geändert haben sich:
Wartefrist bei Ersterwerb
"verbesserten" Informationsaustausch zwischen den Behörden

Das wars mal

Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Verfasst: Di 6. Jan 2026, 20:37
von phaesun
Master-chief1000 hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 16:29 Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... -des-waffg

Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Verfasst: Do 8. Jan 2026, 15:48
von gewo
Master-chief1000 hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 16:29 Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.
Macht jede Behörde anders.
Mache stellen aus, andere scheinen auf die neue Rechtslage zu warten.

Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Verfasst: Do 8. Jan 2026, 16:12
von Master-chief1000
gewo hat geschrieben: Do 8. Jan 2026, 15:48
Master-chief1000 hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 16:29 Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.
Macht jede Behörde anders.
Mache stellen aus, andere scheinen auf die neue Rechtslage zu warten.
Das bedeutet es könnte passieren das man den jetzigen Psychotest macht und den Antrag stellt und die Behörde dann einfach wartet bis der alte Test nicht mehr der Rechtslage entspricht und man ihn evtl umsonst gezahlt hat?

Das wäre ja hochgradig rechtsunsicher. Ich habe gedacht es ist immer das Gesetz bei der Abgabe des Antrags gültig.