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WBK Feldkirch

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FjF
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WBK Feldkirch

Beitrag von FjF » Fr 9. Jan 2026, 20:25

Guten Tag

Ich bin neu hier und begrüße erstmal jeden recht herzlich.Könnte sein das ich in naher Zukunft öfters einige Fragen habe.
Erstmal habe ich mitbekommen das es scheinbar in Feldkirch etwas länger gehen würde mit dem WBK Antrag.
Darf ich einmal fragen ob da wer Erfahrung hat? Ich habe kurz vor Weihnachten meinen Antrag eingereicht und warte jetzt auf das OK um zum Psychologen gehen zu können.Weiss jemand mit was für einem Zeitraum ich zu rechnen habe?
Liebe Grüße und danke für die Antworten.

FJF

DumbDummy
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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von DumbDummy » Sa 10. Jan 2026, 00:57

Ich denke nicht dass sich hier etwas geändert hat - waffenpsychologisches Gutachten ist beim WBK Antrag schon beizubringen - d.h. nicht erst bei OK durch Behörden:

Aus oesterreich-gv-at - WBK Antrag

Voraussetzungen
Antrag durch eine verlässliche EWR-Bürgerin/einen verlässlichen EWR-Bürger
Mindestalter 21 Jahre
Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)
Psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (ist nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist)
Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als "Waffenführerschein" bezeichnet)
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

FjF
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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von FjF » Sa 10. Jan 2026, 07:02

Ich bin auch davon ausgegangen zu erst zum Psychlogen gehe zu müssen und anschließend mit dem Waffenführereschein und dem Gutachten den Antrag zu stellen. Jedoch wurde mir vom Psychologen gesagt das ich erst den Antrag stellen muss und angeben muss zu welchem Psychologen ich gehe. So wurde mir das auch in der BH Feldkirch bestätigt.

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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von zauberflo » Sa 10. Jan 2026, 10:01

Stimmt aber nicht.... Du stellst den Antrag samt allen Unterlagen.

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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von FjF » Sa 10. Jan 2026, 10:28

Ich war ja auf der BH in Feldkirch und habe den Antrag gestellt. Die Dame hat mir mitgeteilt das ich jetzt überprüft werde und wenn das soweit passt kann ich zum Psychologen.
In der Zwischenzeit könne ich jedoch den Waffenführerschein machen.
Mir ist bewusst das es mal so abgelaufen ist. Jedoch hat es sich scheinbar geändert.

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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von zauberflo » Sa 10. Jan 2026, 14:29

Es hat sich nichts geändert... - es ist ein stinknormales Verwaltungsverfahren nach dem AVG. Aber du kannst es als Service deiner BH verstehen - sollte was nicht passen kannst du dir den Psycholgen sparen.

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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von rhodium » Sa 10. Jan 2026, 17:22

Also ich hatte bei der BH Feldkirch bis dato nie ein Problem, ganz im Gegensatz zur BH Dornbirn früher. In FK hab ich die Leute als konstruktiv und hilfsbereit erlebt.

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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von FjF » So 11. Jan 2026, 05:56

Ok vielen Dank erstmal für die Antworten. Ich ruf Montag mal an und mach dann mal einen Termin beim Psychologen.Hoffe das dass dann so klappt.

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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von FjF » Mo 26. Jan 2026, 16:31

So, mit dem Psychologen hätte ich einen Termin für Morgen vereinbart.Leider musste der Termin für Morgen abgesagt werden, da die BH Feldkirch nicht die erforderlichen Unterlagen an den Psychologen weitergeleitet hat.
Jemand eine Ahnung an was das liegt.

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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von balahu » Mo 26. Jan 2026, 17:22

FjF hat geschrieben: Mo 26. Jan 2026, 16:31 So, mit dem Psychologen hätte ich einen Termin für Morgen vereinbart.Leider musste der Termin für Morgen abgesagt werden, da die BH Feldkirch nicht die erforderlichen Unterlagen an den Psychologen weitergeleitet hat.
Jemand eine Ahnung an was das liegt.
Der Buschfunk behauptet dass das BMI letzten Herbst die Novelle gebastelt hat ohne sich mit denen abzustimmen die die Auskünfte geben sollen.

Die Ergänzungsabteilung des Bundesheers ist offenbar nicht Willes oder nicht in der Lage Unmengen an Bestätigungen auszustellen warum genau Personen untauglich waren. Evt liegen diese Details auch bei älteren Personen gar nicht mehr vor oder es gibt dort Datenschutzbedenken. In Wien jedenfalls werden Untaugliche - auch bei Anträgen auf Erweiterungen - dzt grundsätzlich zum Amtsarzt geschickt. Wartezeit auf einen Termin dzt mind 3 Monate.

Die anderen wie ÖKG, KAV, SVS usw sind nicht Willens oder nicht in der Lage Einzelanfragen zu beantworten. Man hat sich angeblich darauf geeinigt, dass nur einmal im Monat die Anfragen der Waffenbehörden gesammelt weitergeleitet werden. Dadurch verlängert sich der Bearbeitungszeitraum entsprechend.
Wie weit das rechtlich überhaupt dem AVG genüge tut (..unverzügliche Bearbeitung von Anträgen...) bleibt offen.

Alle Angaben ohne Gewehr.

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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von FjF » Mo 26. Jan 2026, 17:25

Danke erstmal für die Antwort. Ich verstehe das nur nicht ganz. Ich war im Berufsmilitär und auch im Auslandseinsatz.

balahu
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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von balahu » Mo 26. Jan 2026, 18:28

FjF hat geschrieben: Mo 26. Jan 2026, 17:25 Danke erstmal für die Antwort. Ich verstehe das nur nicht ganz. Ich war im Berufsmilitär und auch im Auslandseinsatz.
Leider belanglos

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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von FjF » Mo 26. Jan 2026, 18:40

Ok, hört sich ja nicht sehr rosig an.
Vielen Dank für die Antwort.

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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von zauberflo » Di 27. Jan 2026, 14:58

In Wien jedenfalls werden Untaugliche - auch bei Anträgen auf Erweiterungen - dzt grundsätzlich zum Amtsarzt geschickt. Wartezeit auf einen Termin dzt mind 3 Monate.
Woher stammt diese Info - das halte ich für äußerst unwahrscheinlich, da gesetzlich illegal. Die Verlässlichkeitsprüfung ist detailliert geregelt.

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Re: WBK Feldkirch

Beitrag von gewo » Di 27. Jan 2026, 21:04

In Wien jedenfalls werden Untaugliche - auch bei Anträgen auf Erweiterungen - dzt grundsätzlich zum Amtsarzt geschickt. Wartezeit auf einen Termin dzt mind 3 Monate.
Woher stammt diese Info - das halte ich für äußerst unwahrscheinlich, da gesetzlich illegal. Die Verlässlichkeitsprüfung ist detailliert geregelt.
Ich kenne auch Kunden die betroffen sind. Neue Waffen dzt noch bei mir im Laden weil sie seit ich glaub november auf den amtsarzt termin warten.
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