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Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Joewood » Mo 13. Apr 2026, 11:21

Hi,

ich habe mal eine Frage, weil das gerade bei den Autofahrern diskutiert wird... Wenn ich mit einem Leasingfahrzeug bissi flott unterwegs bin, darf die Rennleitung das Fahrzeug beschlagnahmen, obwohl der Täter nicht der Eigentümer ist (Gehört ja der Leasingfirma).

Meine Frage an der Stelle: wie ist das mit Waffen? Ich überlasse einem berechtigten Kollegen eine Waffe, das ganze wird rechtzeitig gemeldet, alles rechtlich in Ordnung. Er erschießt mit der Waffe dann jemand und wird festgenommen. Was passiert mit der Waffe dann? Bekomme ich als rechtmäßiger Besitzer das Ding dann irgendwann wieder zurück oder kann ich die Waffe komplett abschreiben?

Und ja ich habe Eigentum und Besitz jetzt munter durcheinenander gewürfelt aber ich denke, der Sinn meiner Frage sollte klar sein.

Evilcannibal79
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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 13. Apr 2026, 11:53

Wenn ein Verbrechen damit begangen wurde wirds warscheinlich als Beweismittel eingesackt werden.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

balahu
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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von balahu » Mo 13. Apr 2026, 12:08

Joewood hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 11:21 Hi,

ich habe mal eine Frage, weil das gerade bei den Autofahrern diskutiert wird... Wenn ich mit einem Leasingfahrzeug bissi flott unterwegs bin, darf die Rennleitung das Fahrzeug beschlagnahmen, obwohl der Täter nicht der Eigentümer ist (Gehört ja der Leasingfirma).

Meine Frage an der Stelle: wie ist das mit Waffen? Ich überlasse einem berechtigten Kollegen eine Waffe, das ganze wird rechtzeitig gemeldet, alles rechtlich in Ordnung. Er erschießt mit der Waffe dann jemand und wird festgenommen. Was passiert mit der Waffe dann? Bekomme ich als rechtmäßiger Besitzer das Ding dann irgendwann wieder zurück oder kann ich die Waffe komplett abschreiben?

Und ja ich habe Eigentum und Besitz jetzt munter durcheinenander gewürfelt aber ich denke, der Sinn meiner Frage sollte klar sein.
Bei Waffen wird die Waffe ziemlich lange "weg" sein (Ermittlungsverfahren), aber dann bekommst sie wieder vermute ich.

Die Änderung der Bestimmung durch den VfgH ist ein ganz anders Kaliber.

Da gehts ja gar nicht nur um Leasingfahrzeuge.
Das wäre ja trivial.

Dadurch, dass die beiden Ausnahmebestimmungen durch den VFGH aufgehoben worden sind bleibt nun nur mehr die sinngemässe Formulierung ".....die Behörde hat zu beschlagnahmen und zugunsten des Staates verwerten ...." stehen.

Unabhängig davon wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Unabhängig davon wer gefahren ist.

Es gibt kein Ermessen mehr für die Behörden.
Man könnte es wohl als Amtsmissbrauch auslegen wenn NICHT beschlagnahmt und zugunsten des Staates verwertet wird.

Das müsste bedeuten dass das Fahrzeug jedenfalls "weg" ist wenn:
- der Mechaniker von der Werkstätte mit Deinem Auto zu schnell unterwegs ist bei der Probefahrt (hier würdest Du wohl einen Rückforderungsanspruch in Höhe des Fahrzeugwertes gegen die Werkstätte stellen können. Aber nur wenn der Mechaniker grob fahrlässig gehandelt hat. Gegen den Mechaniker selber wohl nicht wegen der Arbeitnehmerschutzvorschriften).
- der Lenker von der Freiwilligen Feuerwehr bei einer Transportfahrt für Tische vom Feuerwehrfest zu schnell unterwegs ist (hier könnte die FF die Kosten fürs HLF - ca € 500.000,- aufwärts - vom Feuerwehrmann zu regressieren versuchen)
- der Dieb Deines Fahrzeugs sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefert und dabei zu schnell war (hier könntest Du dann versuchen den Fahrzeugwert vom Dieb zu regeressieren, wenn der greifbar ist)

Das Thema ist also bei weitem NICHT Leasingfahrzeuge (obwohl auch die Leasingfirmen vermutlich grad Kriesensitzungen abhalten zu dem Thema).

Das eigentliche Problem ist, dass in Fällen in denen jeder vernüftig denkende Mensch sagt: "Blödsinn, das kann garnicht so sein, das wäre ja komplett sinnlos" Werte im Bereich eines Einfamilienhauses von Leuten die sich nix zu schulden haben kommen ersatzlos in Richtung Staat verschoben werden. Im Fall des "Diebstahls" oder auch der "Probefahrt" ggf ohne ernsthafte Rückforderungsmöglichkeit gegenüber den Personen die das verschuldet haben.

Ein Eingriff ist Eigentum wie es stärker ned denkbar ist.
Genau dafür haben unsere Grossväter die Österreichische Bundesverfassung gesatzt.

Aber man sieht ja was nach drei Jahrzehnten links besetzter Justiz plötzlich alles möglich ist.

PS:
Wer sagt 50kmh zu schnell ist kriminell der hat entweder keinen Führerschein oder fährt nicht regelmässig.
50kmh drüber passiert sehr leicht und sehr oft.
Stichwort vorübergehende Tagesbaustelle mit 80kmh Beschränkung auf der Autobahn
Stichwort 50kmh Baustellentafel auf der kurvigen Bundesstrasse die nicht weggeräumt wurde
Stichwort 55kmh im Ortsgebiet weil das Wohnstrassenschild übersehen wurde
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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von BR1 » Mo 13. Apr 2026, 12:13

Und wenn jemand zu schnell fährt und das auto dabei zerstört? Dann spielts auch keine rolle ob eigentum, leasing oder geborgt.
Aber ja, nicht das auto gehört hinter gitter sondern der fahrer.

Edit: Sorry für off-topic.
Ich gehe davon aus, das man eine waffe wieder bekommt, wenn sie an irgendwen verborgt und der dafür sorgt dass sie beschlagnahmt wird.
Allerdings ist dann die wahrscheinlichkeit recht hoch, das man dann auch gefragt wird, wieso man die waffe hergeborgt hat. Ist ja kein auto...

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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von Joewood » Mo 13. Apr 2026, 12:52

Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 11:53 Wenn ein Verbrechen damit begangen wurde wirds warscheinlich als Beweismittel eingesackt werden.
kurzfristig natürlich. Aber irgendwann ist das Verfahren ja abgeschlossen. Die Frage ist auch: was passiert während der - sagen wir - 2 Jahren Verfahrensdauer? Ist da mein WBK Platz belegt oder kann ich den derweil auffüllen?

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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von balahu » Mo 13. Apr 2026, 12:53

BR1 hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 12:13 Und wenn jemand zu schnell fährt und das auto dabei zerstört? Dann spielts auch keine rolle ob eigentum, leasing oder geborgt.
Nein.
Beim Leasingauto zahlts die Kasko wenn ein Dieb das Auto zerstört.
Beim Mechaniker zahlts auch die Kasko bzw zur Not die Betriebshaftpflicht.
Und bei der Freiwilligen Feuerwehr sowieso.

Das Problem ist dass bei Beschlagnahme durch den Staat jede Art von Versicherung aussteigt.
BR1 hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 12:13 Allerdings ist dann die wahrscheinlichkeit recht hoch, das man dann auch gefragt wird, wieso man die waffe hergeborgt hat. Ist ja kein auto...
Einziger Grund warum das gefragt werden könnte ist wenn die Ermittler annehmen dass man Beschuldigter sein könnte.
Wenn das im Raum steht sollen sie bitte einen Strafantrag bei Gericht stellen.
Einer Befragung als Auskunftsperson oder Beteiligter würde ich bei so einem Sachverhalt nie zustimmen.

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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von Joewood » Mo 13. Apr 2026, 12:59

balahu hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 12:08

Das eigentliche Problem ist, dass in Fällen in denen jeder vernüftig denkende Mensch sagt: "Blödsinn, das kann garnicht so sein, das wäre ja komplett sinnlos" Werte im Bereich eines Einfamilienhauses von Leuten die sich nix zu schulden haben kommen ersatzlos in Richtung Staat verschoben werden. Im Fall des "Diebstahls" oder auch der "Probefahrt" ggf ohne ernsthafte Rückforderungsmöglichkeit gegenüber den Personen die das verschuldet haben.
Ja, nicht nur da...
Ich habe vor ein paar Jahren eine Verkehrsstrafe bekommen, weil mein Motorradl ohne Pickerl auf der Straße stand. Soweit ok. Eigene Dummheit sollte man meinen.
Nope, ich hatte mein Bike dem Mechaniker zwecks Pickerl und Service VOR Ablauf des Pickerls hingestellt. Der Mech hat dann ewig auf ein Ersatzteil gewartet und während der Zeit den Bock zeitweise vor seine Werkstatt auf die Straße gestellt. Habe mit ARBÖ Rechtsabteilung geplaudert, die haben gemeint, das kann nicht sein (dass ich das zahlen muss), weil der Bock ja nicht unter meiner Kontrolle war zu dem Zeitpunkt. Falsch gedacht... trotz lückenloser Beweiskette, dass ich das definitiv nicht gewesen sein konnte musste ich zahlen, weil mein Eigentum. Kann mich je beim Mechniker regressieren. (ok, er hat mir eh entsprechend viel nachgelassen, dass es der Strafe entsprach, aber da ging es ums Prinzip)... soviel zum Thema Rechtsstaat - da habe ich schon länger das Vertrauen verloren.

Auch den Querverweis auf Waffenbesitzer... ich geb mein Waffe zum Büma, der killt damit wen - bin ich dann automatisch (mit)schuldig, weil es mein Trumm ist? Hat er entweder nicth verstanden oder nicht verstehen wollen, weil das potentiell JEDES Dienstleistungsgewerbe ad absurdum führt, weil ein gewissen Vertrauen gegeben werden können MUSS...

Edit: Tippfehler
Zuletzt geändert von Joewood am Mo 13. Apr 2026, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von titan » Mo 13. Apr 2026, 13:00

Joewood hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 12:52
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 11:53 Wenn ein Verbrechen damit begangen wurde wirds warscheinlich als Beweismittel eingesackt werden.
kurzfristig natürlich. Aber irgendwann ist das Verfahren ja abgeschlossen. Die Frage ist auch: was passiert während der - sagen wir - 2 Jahren Verfahrensdauer? Ist da mein WBK Platz belegt oder kann ich den derweil auffüllen?
Gute Frage. Nach dem neuen Gesetz, wo die Innehabung abgebildet wird, würde ich mir eine Bestätigung über die Beschlagnahmung ausstellen lassen und damit zur Behörde, dass sie die Krachn vorübergehend austragen sollen (weil sie diese momentan innehat). Damit ist mMn eine Neubelegung denkbar.

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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von titan » Mo 13. Apr 2026, 13:04

Joewood hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 12:59
balahu hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 12:08

Das eigentliche Problem ist, dass in Fällen in denen jeder vernüftig denkende Mensch sagt: "Blödsinn, das kann garnicht so sein, das wäre ja komplett sinnlos" Werte im Bereich eines Einfamilienhauses von Leuten die sich nix zu schulden haben kommen ersatzlos in Richtung Staat verschoben werden. Im Fall des "Diebstahls" oder auch der "Probefahrt" ggf ohne ernsthafte Rückforderungsmöglichkeit gegenüber den Personen die das verschuldet haben.
Ja, nicht nur da...
Ich habe vor ein paar Jahren eine Verkehrsstrafe bekommen, weil mein Motorradl ohne Pickerl auf der Straße stand. Soweit ok. Eigene Dummheit sollte man meinen.
Nope, ich hatte mein Bike dem Mechaniker zwecks Pickerl uns Service VOR Ablauf des Pickerls hingestellt. der Mech hat dann ewig auf ein Ersatzteil gewartet und während der Zeit den Bock vor seiner Werkstatt auf die Straße gestellt. Habe mit ARBÖ REchtsabteilung geplaudert, die haben gemeint, das kann nicht sein (dass ich das zahlen muss), weil der Bock ja nicht unter meiner Kontrolle war zu dem Zeitpunkt. Falsch gedacht... trotz lückenloser Beweiskette, dass ich das definitiv nicht gewesen sein konnte musste ich zahlen, weil mein Eigentum. Kann mich je beim Mechniker regressieren. (ok, er hat mir eh entsprechend viel nachgelassen, dass es der Strafe entsprach, aber da ging es ums Prinzip)... soviel zum Thema Rechtsstaat - da habe ich schon länger das Vertrauen verloren.

Auch den Querverweis auf Waffenbesitzer... ich geb mein Waffe zum Büma, der killt damit wen - bin ich dann automatisch (mit)schuldig, weil es mein Trumm ist? Hat er entweder nicth verstanden oder nicht verstehen wollen, weil das potentiell JEDES Dienstleistungsgewerbe ad absurdum führt, weil ein gewissen Vertrauen gegeben werden können MUSS...
Schräg. Bin bei dir.. in so einem Fall müsste man wsl prozessieren, sofern es das Wert ist.

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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von AUG-andy » Mo 13. Apr 2026, 14:17

balahu hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 12:08 PS:
Wer sagt 50kmh zu schnell ist kriminell der hat entweder keinen Führerschein oder fährt nicht regelmässig.
50kmh drüber passiert sehr leicht und sehr oft.
Stichwort vorübergehende Tagesbaustelle mit 80kmh Beschränkung auf der Autobahn
Stichwort 50kmh Baustellentafel auf der kurvigen Bundesstrasse die nicht weggeräumt wurde
Stichwort 55kmh im Ortsgebiet weil das Wohnstrassenschild übersehen wurde
Passiert laufend
Da musst du schon ordentlich einen an der Klatsche haben bei 50km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. :tipphead:
Da gilt keine Ausrede mehr, und die Strafe ist verdient.
Selbst wenn man in Gedanken versunken ist, ist das kein Grund das Ganze als Kavaliersdelikt abzutun. Ich möchte sehen wie du reagierst wenn so ein Idiot mit überhöhter Geschwindigkeit deine Familie auslöscht deswegen. Abschreckung ist dafür ein probates Mittel. Und Strafen gehören nach Einkommen berechnet wie bereits in einigen Ländern üblich.
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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Michl9mm » Mo 13. Apr 2026, 14:51

Sehr komplexes Thema, ich hab mal ChatGPT gefragt:

Kurz gesagt: Ob du die Waffe zurückbekommst, hängt weniger von deinem Eigentum als von deiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und deiner Rolle im Vorfall ab. In Österreich entscheidet das letztlich die Behörde (bzw. ggf. das Gericht).
Ich breche dir die wichtigsten Konstellationen herunter:
________________________________________
1. Grundsatz: Sicherstellung/Einziehung nach einer Straftat
Wenn mit deiner Pistole eine Straftat begangen wird, wird sie in der Praxis fast immer:
• als Beweismittel sichergestellt (Strafverfahren)
• und danach oft waffenrechtlich überprüft (Zuverlässigkeit!)
________________________________________
2. Bekommst du die Waffe zurück?
✅ JA – nur unter günstigen Umständen:
Du bekommst sie grundsätzlich zurück, wenn:
• du nicht an der Straftat beteiligt warst
• du die Waffe rechtmäßig überlassen hast (nur an berechtigte Person!)
• dich kein Verschulden trifft (insbesondere keine Sorgfaltsverletzung)
• du weiterhin „verlässlich“ im Sinn des Waffengesetzes bist
Dann gilt:
• Nach Abschluss des Strafverfahrens wird die Waffe in der Regel wieder ausgefolgt (sofern kein anderer Grund dagegenspricht)
________________________________________
❌ NEIN – typische Fälle, in denen du sie NICHT zurückbekommst:
1. Du hast gegen Überlassungsregeln verstoßen
Wenn die Überlassung rechtlich problematisch war (z. B. Zweifel an Berechtigung, keine Prüfung etc.), kann das als Verstoß gewertet werden.
➡️ Folge:
• Verwaltungsstrafe oder sogar Strafbarkeit
• möglich: Entzug der Waffenbesitzkarte
________________________________________
2. Du hast deine Sorgfaltspflichten verletzt
In Österreich gilt eine strenge Verwahrungspflicht:
• Waffen müssen so gesichert sein, dass kein unbefugter Zugriff möglich ist (Österreich)
Wenn die Tat z. B. möglich war, weil:
• du die Waffe schlecht gesichert hast
• der Zugriff zu leicht war
➡️ Dann kann dir Unzuverlässigkeit vorgeworfen werden.
Folge:
• Entzug von WBK/Waffenpass
• Waffen werden nicht zurückgegeben
________________________________________
3. Du wirst selbst als unzuverlässig eingestuft
Die Behörde prüft immer deine waffenrechtliche Verlässlichkeit.
Wenn Zweifel entstehen (z. B. wegen:
• Fahrlässigkeit
• Nähe zur Straftat
• falscher Einschätzung der Person)
➡️ Dann kann:
• die Berechtigung entzogen werden
• die Waffe eingezogen werden
________________________________________
4. Einziehung/Verfall der Waffe
In bestimmten Fällen kann die Waffe für verfallen erklärt werden (z. B. bei strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit Waffen).
Das Gesetz sieht vor, dass solche Waffen grundsätzlich nicht zurückgegeben werden, außer man erfüllt bestimmte Voraussetzungen neu (Jusline).
________________________________________
3. Wichtiger Spezialpunkt: „berechtigte Person“
Auch wenn die andere Person formal berechtigt war (WBK etc.), reicht das allein nicht:
Du musst zusätzlich:
• dich davon überzeugen, dass kein Waffenverbot besteht
• und dass kein offensichtliches Risiko vorliegt
Sonst kann dir Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
________________________________________
4. Praktische Realität
In der Praxis läuft es oft so:
1. Waffe wird beschlagnahmt
2. Strafverfahren gegen den Täter
3. Parallel: Prüfung deiner Verlässlichkeit
4. Entscheidung:
o Rückgabe (wenn alles sauber war)
o Einziehung / Entzug WBK (wenn nicht)
________________________________________
Fazit
Du bekommst deine Pistole in Österreich nur dann zurück, wenn:
• du alles rechtmäßig und sorgfältig gemacht hast
• und dir keine (auch nur fahrlässige) Mitverantwortung angelastet wird
Sobald ein Fehler bei Überlassung oder Verwahrung vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass:
➡️ die Waffe weg ist und deine waffenrechtliche Berechtigung gleich mit
________________________________________
Wenn du willst, kann ich dir anhand eines konkreten Beispiels (z. B. „Freund leiht sich Waffe für Schießstand vs. nimmt sie heimlich“) genau durchspielen, wie die Behörden entscheiden würden.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat

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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von twin2000 » Mo 13. Apr 2026, 15:01

AUG-andy hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 14:17 Da musst du schon ordentlich einen an der Klatsche haben bei 50km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. :tipphead:
Da gilt keine Ausrede mehr, und die Strafe ist verdient.
Unsinn.

Fahr auf der Autobahn in der mittleren Spur.
Rechts von Dir fährt der übliche Sattelzug Konvoi.
Links überholen Dich grad ein oder zwei GLS oder UPC, EMS ect. Transporter H3L2.
Die 100er Tafeln siehst ned, keine Chance.
Die 80iger Tafel siehst mit Glück wennst in die 80iger Zone reinfährst.
Mit 130 ...

Das hat mit Aufmerksamkeit nichts zu tun.

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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von gewo » Mo 13. Apr 2026, 15:04

Michl9mm hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 14:51 3. Wichtiger Spezialpunkt: „berechtigte Person“
Auch wenn die andere Person formal berechtigt war (WBK etc.), reicht das allein nicht:
Du musst zusätzlich:
• dich davon überzeugen, dass kein Waffenverbot besteht
• und dass kein offensichtliches Risiko vorliegt
Sonst kann dir Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
Das ist halt leider typischer KI Bullshit.

Du kannst Dich nicht überzeugen, dass kein Waffenverbot vorliegt weil das Bestehen eines Waffenverbotes den Datenschutzbestimmungen unterliegt.

Nicht mal die Behörde darf Hrn. Hinz einfach mal so beauskunften dass Hr. Kunz ein Waffenverbot hat.

Gilt fuer Kat C mit Stand heute.
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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 13. Apr 2026, 15:13

Ich verleihe prinzipiell keine Waffen.
Entweder ich bin selber dabei, zBsp bei der Jagd oder bei einem Wettkampf wenn einer meiner Teamkameraden einen Defekt an seinem Sportgewehr hat.
Einzig meiner Frau würde ich eine Waffe länger überlassen, aber da bin ich im Normalfall ja auch immer mit von der Partie.

Also, einfach nix herleihen ohne das man selber dabei ist und fertig.
Es gibt so bestimmte Sachen die man nicht verleiht, neben meiner Frau gehören da auch Waffen dazu.
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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Joewood » Mo 13. Apr 2026, 15:29

gewo hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 15:04
Du kannst Dich nicht überzeugen, dass kein Waffenverbot vorliegt weil das Bestehen eines Waffenverbotes den Datenschutzbestimmungen unterliegt.
Kann ich das wirklich nicht?
Wenn mir einer eine WBK unter die Nase hält, kann dann davon ausgehen, dass kein Waffenverbot vorliegt? Sprich: bei einem ausgesprochenen Waffenverbot... nehmen sie der Person dann die WBK weg, oder nicht? Und er bekommt sie erst wieder, wenn das Waffenverbot aufgehoben ist...?

(Klar, bei Kat C icht relevant abe rfür AB, schon)

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