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Neues WaffG - Zivildiener
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 14:04
von SimonFPV
Grüß euch!
Ich hätte heute gern einen Freund, der ehem. Zivildiener ist zum schießen mitgenommen, der ist sich aber unsicher ob er darf und ich konnte das jetzt auch nicht mit Gewissheit beantworten.
Vor der WaffG-Novelle war das ja mit Kat C kein Problem, da er die auch als Zivi erwerben konnte, da er ja nur keine genehmigungspflichtigen Waffen besitzen durfte. Kat C ist ja wohl jetzt auch genehmigungspflichtig.
Das Schießplatzprivileg gilt aber weiterhin, also darf ich niemandem mit einem Verbot nach §12 oder §13 nach WaffG mitnehmen.
Aber wie steht der §5 Zivildienstgesetz demgegenüber?
War es vorher mit Kat B überhaupt erlaubt und wie sieht es jetzt mit Kat C aus?
Besten Dank!
Re: Neues WaffG - Zivildiener
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 15:11
von RedRider1982
Kommt darauf an!?
Ist es eine behördlich genehmigte Schiessstätte?
Wenn ja, kannst du ihn als Gast mitnehmen. Da gibts normalerweise so Formulare. Du übernimmst die Verantwortung für ihn.
Bei deinem Freund ist es dann egal ob er Zivi war oder ist....
Re: Neues WaffG - Zivildiener
Verfasst: Di 21. Apr 2026, 11:46
von Tical
Soviel ich weiß gilt auf behördlichen Genehmigten Schießstätten das Waffen verbot nach § 5 Abs. 5 ZDG nicht.
Re: Neues WaffG - Zivildiener
Verfasst: Di 21. Apr 2026, 11:59
von Romi71
Wann war er denn beim Zivieldienst.Länger als 15 Jahre ?
Re: Neues WaffG - Zivildiener
Verfasst: Di 21. Apr 2026, 12:02
von Romi71
Sorry , Zivildienst !!
Re: Neues WaffG - Zivildiener
Verfasst: Di 21. Apr 2026, 12:47
von Glock1768
bitte verdreht hier nichts ...
Zivildiener dürfen Waffen der Kat C besitzen und verwenden ... nur bei Waffen der Kat B sind sie auf eine Dauer von 15 Jahren "gesperrt" ... sie dürfen keine WBK B anfordern (natürlich gibt es Ausnahmen -- Schiesssport -- lasse ich hier jetzt aus, da hier die Sperre aufgehoben wird)
Dies ist aber KEIN Waffenverbot nach dem WaffG und damit dürfen Zivildiener auf einem beh. gen. Schiessstand selbstverständlich auf Kat B schiessen
Re: Neues WaffG - Zivildiener
Verfasst: Di 21. Apr 2026, 16:06
von Flying Dog
Glock1768 hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 12:47
bitte verdreht hier nichts ...
Zivildiener dürfen Waffen der Kat C besitzen und verwenden ... nur bei Waffen der Kat B sind sie auf eine Dauer von 15 Jahren "gesperrt" ... sie dürfen keine WBK B anfordern (natürlich gibt es Ausnahmen -- Schiesssport -- lasse ich hier jetzt aus, da hier die Sperre aufgehoben wird)
Dies ist aber KEIN Waffenverbot nach dem WaffG und damit dürfen Zivildiener auf einem beh. gen. Schiessstand selbstverständlich auf Kat B schiessen
Exakt so ist es. Und sind die 15 Jahre um (da gilt das Datum des Bescheids, soweit mir bekannt), gibts auch keine Beschränkungen mehr.
Re: Neues WaffG - Zivildiener
Verfasst: Di 21. Apr 2026, 16:41
von MrRiesa
Interessant wäre, wie sie das jetzt bei Ex Zivis innerhalb der 15 Jahre regeln, die sich eine Kat.C gekauft haben und jetzt eine Wbk dafür brauchen..