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FA Lower + AR15 Besitz

Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 19:26
von Master-chief1000
Wie schaut es eigentlich in einer Woche mit Besitzern einer AR15 + Besitzern eines noch freien Full Auto Lowers aus?

Ab dem Stichtag bekommt man ja dann vom Verteidigungsministerium die Sondergenehmigung für den Full Auto Lower.

Wie wird die Behörde in so einem Fall dann vorgehen. War der gemeinsame Besitz immer schon illegal? Legal solange nicht zusammengebaut? Illegal weil alle Teile für eine FA Waffe? Für mich klingt es halt etwas komisch wenn man einerseits eine Sondergenehmigung ausstellt aber nicht wenn man gleichzeitig Besitzer eines AR15 ist. Ich habe übrigens keinen würde mich aber interessieren da es ja gerade mit solchen Angeboten boomt.

Re: FA Lower + AR15 Besitz

Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 19:31
von titan
Ein Lower macht aus einer Waffe nicht FA.

Re: FA Lower + AR15 Besitz

Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 20:03
von balahu
titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 19:31 Ein Lower macht aus einer Waffe nicht FA.
Selbstverständlich.
Eine Vielzahl am Markt erhältlicher Kat B Selbstlader AR-15 haben einen Auto-Sear.

Auf einen M16 Lower angesteckt spielen die RocknRoll.
Plug&Play sozusagen.

Re: FA Lower + AR15 Besitz

Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 21:37
von titan
Ein Gehäuse mit einer Bohrung für einen bestimmten Abzug macht aus einem AR technisch keinen Vollautomaten. Es müssen jeweils alle technischen Elemente inkl Abzug und auslösende Elemente usw vorhanden sein. Das wollte ich damit sagen. Was irgend jemand aus serienfeuerfähigen Teilen sonst noch zusammenbauen kann, ist für die Fragestellung nicht relevant.

Und einen Autosear haben gängige HA definitv keinen, allein schon aus US rechtlichen Gründen. Ein Sear (Unterbrecher) ist kein Autosear. Das ist ein bedeutender Unterschied. Insofern ist diese Aussage definitv falsch. Kein einziges auf dem Markt verfügbares ziviles AR hat einen Autosear. In Amerika geht die Unterscheidung soweit, dass die Dragunov Tigr in der Originalausgührung nicht verkauft werden kann, obwohl es sich um einen lupenreinen HA handelt.

Re: FA Lower + AR15 Besitz

Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 22:23
von rider650
titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 21:37 Ein Gehäuse mit einer Bohrung für einen bestimmten Abzug macht aus einem AR technisch keinen Vollautomaten. Es müssen jeweils alle technischen Elemente inkl Abzug und auslösende Elemente usw vorhanden sein. Das wollte ich damit sagen. Was irgend jemand aus serienfeuerfähigen Teilen sonst noch zusammenbauen kann, ist für die Fragestellung nicht relevant.

Und einen Autosear haben gängige HA definitv keinen, allein schon aus US rechtlichen Gründen. Ein Sear (Unterbrecher) ist kein Autosear. Das ist ein bedeutender Unterschied. Insofern ist diese Aussage definitv falsch. Kein einziges auf dem Markt verfügbares ziviles AR hat einen Autosear. In Amerika geht die Unterscheidung soweit, dass die Dragunov Tigr in der Originalausgührung nicht verkauft werden kann, obwohl es sich um einen lupenreinen HA handelt.
Er wollte sagen sie haben fullauto boltcarrier und Upper mit sear cut. Die Kombi ist im AT Markt gang und gäbe, weil das am US Markt ebenfalls so ist und es bei uns keine Gesetze dagegen gibt. Also wird das so importiert. Verkauft wird es dann natürlich mit komplett zivilem Lower als ganze Waffe, wie du schon schreibst. Aber auf einen M16 Lower mit entsprechendem Innenleben gesetzt, der bei uns bis jetzt ebenfalls legal war, ergibt es eine fullauto Waffe. Ich finde es ebenfalls spannend, zu erfahren, was die Behörden daraus machen - wenn ich wette sollte, würde ich nicht darauf setzen, dass sie Leute das so zusammenbauen und benutzen lassen. Und falls ich sowas hätte, was nicht der Fall ist, würde ich sicher nicht der erste sein wollen, der es meldet.

Re: FA Lower + AR15 Besitz

Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 22:26
von Master-chief1000
Für mich ist es irgendwie absurd mir vorzustellen Gegenstand A (darfst haben ist legal), Gegenstand B (darfst haben ist auch legal und krigst eine Genehmigung) aber hast du A und B zusammen gehst im Hefen übertrieben gesagt.