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BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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DOUBLEACTION
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BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 16. Jun 2026, 16:56

Weil hier ja doch viele mitlesen, und evt. Betroffene dabei sind:

Unter GZ 2026-0.490.521 vom 15.06.2026 wurde vom BMI an den Handel und die Behörden mitgeteilt:

Gemäß § 2 Abs. 2 WaffG gelten die Bestimmungen über Schusswaffen auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen (zB Griffstücke) – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind.
Das Griffstück der Glock 17 P („rote Glock“) ist baugleich einem Griffstück einer („echten“) Glock 17. Damit kann ein solches Griffstück auch in einer (schussfähigen) Glock 17 verwendet werden.
Rechtlich ergibt sich daraus unter Einbeziehungen der EU-rechtlichen Vorgaben der Waffenrichtlinie 2021/555 vom 24. März 2021, dass das Griffstück der Glock 17 P als wesentlicher Bestandteil eine Schusswaffe der Kat. B einzustufen ist.
Dies bedeutet, dass eine Glock 17 P („rote Glock“) oder dessen Griffstück allein, unter die Bestimmungen für Schusswaffen der Kat. B fällt und insbesondere nur an Personen überlassen werden darf, die über eine Bewilligung zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kat. B verfügen.
Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der Übergangsbestimmungen des § 58 WaffG Personen, die zum Stichtag 28.4.2026 eine Glock 17 P oder dessen Griffstück allein, besessen haben, dies bis zum 27.4.2027 der zuständigen Waffenbehörde melden müssen.
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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von Sidekix » Di 16. Jun 2026, 22:47

Danke für das Schreiben ;)
da gehts denen um das Griffstück

das mit dem Griffstück war klar, da baugleich mit ner scharfen
somit Griffstück -> Zubehör

Der Lauf & Schlitten sind aber nicht verwendungsfähig / keine Waffeneigenschaften
(da Dummylauf / Schlitten keine Bohrung Schlagbolzen)

oder seh ich da was falsch? :think:
Es is wie´s is.....

FdH22
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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von FdH22 » Mi 17. Jun 2026, 01:02

Sidekix hat geschrieben: Di 16. Jun 2026, 22:47 Danke für das Schreiben ;)
da gehts denen um das Griffstück

das mit dem Griffstück war klar, da baugleich mit ner scharfen
somit Griffstück -> Zubehör

Der Lauf & Schlitten sind aber nicht verwendungsfähig / keine Waffeneigenschaften
(da Dummylauf / Schlitten keine Bohrung Schlagbolzen)

oder seh ich da was falsch? :think:
Das würde mich auch interessieren.

twin2000
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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von twin2000 » Mi 17. Jun 2026, 01:08

Es kann wohl nur das Griffstück gemeldet werden.
Der Lauf ist voll.
Dem Verschluss fehlt die Schlagbolzenbohrung.

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Promo
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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von Promo » Mi 17. Jun 2026, 09:19

Ich sehe das als eine Fehleinschätzung an. Nicht nur ist das BMI keine Behörde nach § 44 WaffG und somit nicht für Einstufungen zuständig (Anm., deshalb ist es hier auch nur deren Rechtsansicht und nicht deren Einstufung), auch ignoriert man die Wesensfrage des § 1 WaffG vollkommen. Nur weil etwas zufälligerweise passt, wird es zu etwas deklariert, was es nicht ist. Nach dieser Logik ist ein Glock 17 Griffstück, sofern es einen dazu passenden vollautomatischen Schlitten und Lauf gibt, fortan Kriegsmaterial. Mal sehen, ob es dazu Gerichtsverfahren gibt, wo allgemein beeidet und gerichtlich zertifizierte Sachverständige die Ansicht des BMI wieder korrigieren werden.
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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von titan » Mi 17. Jun 2026, 09:24

Auch steht die Aussendung im Widerspruch zur Rechtsansicht des BMI, dass Werksschnittmodellen keine Waffeneigenschaft zukommt, da diese niemals Waffen waren

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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von spareribs » Mi 17. Jun 2026, 10:35

titan hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 09:24 Auch steht die Aussendung im Widerspruch zur Rechtsansicht des BMI, dass Werksschnittmodellen keine Waffeneigenschaft zukommt, da diese niemals Waffen waren
Eigentlich ist es scheissegal , ob ein Schnittmodell mal eine Waffe war ....mit diesen kann man nichts mehr anfangen ...außer jemanden auf den Kopf hauen ...manchmal glaube ich wir werden von Idioten regiert ...
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titan
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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von titan » Mi 17. Jun 2026, 11:59

Es geht speziell um Werksschnittmodelle der Firma Glock, die einen eigenen Seriennummernbereich haben und niemals eine Waffe waren. Glock P Modelle sind hier vergleichbar.

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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von Glock1768 » Mi 17. Jun 2026, 12:18

Sehe ich auch so … die P und R Modelle wurden nie als Schusswaffe konzipiert und als solche hergestellt … damit können sie nicht relevant werden … wenn doch, nur weil das Griffstück passt, dann kochen sie ihre Suppe, wie es ihnen passt

Denn auch bei Magazinen gilt der Grundsatz, wofür diese hergestellt wurden …

Ein 19 Schuss Glock Magazin ist frei, weil es für die Kurzwaffe hergestellt wurde … auch, wenn ich einen Halbautomaten in 9x19 besitze, der Glock Magazine aufnimmt

Die P Modelle waren und sind so toll, weil eben frei und ungefährlich … auch ohne WBK ausserhalb des beh gen Schiessstandes zu verwenden … Trockentraining, Einschulung … einfach Perfekt …

Jetzt müsste ich die dann auch wieder in den Safe geben, anstatt sie einfach nur „normal“ wegzuräumen???

Und darf auch keine Unterweisungen ausserhalb des beh gen Schiessstandes mehr machen???

Keine Rechtssicherheit mehr, ein hin und her springen bei den Ansichten … es reicht wirklich!

nils
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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von nils » Mi 17. Jun 2026, 12:31

Glock1768 hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 12:18
Keine Rechtssicherheit mehr, ein hin und her springen bei den Ansichten … es reicht wirklich!
Du kannst bei deiner zuständigen Behörde einen Antrag nach § 44 WaffG stellen. Wenn dir das Ergebnis nicht passt kannst du Rechtsmittel einlegen.

Dann hast du’s Rechtlich verbindlich.

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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 17. Jun 2026, 12:39

Da steht nicht, dass eine G17P als Kat. B Waffe gilt.
Da steht, dass das Griffstück gleich dem schwarzen ist und folglich als Kat B zu behandeln ist.
Überlassung nur an WBK Besitzer, Meldung eines Kat B Teils notwendig.

Mr. Danger
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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von Mr. Danger » Mi 17. Jun 2026, 13:46

Hier wird doch einfach nur klargestellt, dass der Besitz des voll funktionsfähigen Griffstücks der Glock P(ractice) ebenfalls zu melden ist.
Nur weil das Griffstück rot eingefärbt ist und sich sonst durch nichts von einem "normalen" Griffstück unterscheidet soll es weiterhin "frei" sein?

Der Hinweis von Glock1768 bezüglich der Handhabung ist viel relevanter.
Bis zum 28.04.2026 war es legal, jedem (Kinder, Personen mit Waffenverbot, ...) und überall, mittels einer Glock P die Waffenhandhabung beizubringen und zu üben.

Da §2 Abs 2 Griffstücke Schusswaffen gleichstellt ist auch §6 (2) relevant, wo Besitz = Innehabung. Somit ist eine Unterweisung selbst mit einer Glock P nur noch am behördlich genehmigten Schießstand erlaubt.

$6 (2) ist sowieso nur reine Schikane ohne Sicherheitsgewinn. Hätte man viel besser lösen können (zB. Innehabung unter Anwesenheit des Besitzers ist nicht Besitz).

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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von m_a_d » Mi 17. Jun 2026, 14:26

womit das Verwenden einer Trainingsglock ad absurdum geführt wird ... der BMI Meinung folgend, lässt man dann unbedarfte (nicht WBK Besitzer) besser am Schießstand gleich mit einer scharfen üben und erspart sich, eine rote für das Üben der Handhabung zu kaufen
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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von Promo » Mi 17. Jun 2026, 14:28

Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 12:39 Da steht nicht, dass eine G17P als Kat. B Waffe gilt.
Da steht, dass das Griffstück gleich dem schwarzen ist und folglich als Kat B zu behandeln ist.
Überlassung nur an WBK Besitzer, Meldung eines Kat B Teils notwendig.
Doch steht es:
DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 16. Jun 2026, 16:56 Dies bedeutet, dass eine Glock 17 P („rote Glock“) oder dessen Griffstück allein, unter die Bestimmungen für Schusswaffen der Kat. B fällt und insbesondere nur an Personen überlassen werden darf, die über eine Bewilligung zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kat. B verfügen.
Also Sowohl Griffstück als auch die komplette Glock 17P.
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Re: BMI: Glock Trainingswaffen rot; Nachmeldung als Kat B bis 27.4.2027.

Beitrag von spareribs » Mi 17. Jun 2026, 14:31

Wie schaut es mit dem blauen FX Griffstück aus ? Habe gottseidank keines mehr....
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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