Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Verfasst: Sa 15. Aug 2026, 18:03
Hallo!
Ich hab vor ein paar Wochen meine erste Verwahrungskontrolle gehabt und da ich meine WBK seit 2020 habe würde ich gerne auf 5 Plätze erweitern.
Da sich die diversen Threads schon teilweise über 10 Jahre hinziehen will ich einfach sicher gehen, gerade auch wegen der letzten Novelle.
1.) WBK Erweiterung in Wien:
Soweit ich das verstanden habe beziehe ich mich auf §23 Abs 2 und brauche keine Rechtfertigung angeben.
Muss ich da ein Schreiben aufsetzen und mitnehmen oder einfach (mit Termin) bei der Behörde vorbei schauen?
Den Termin kann ich online buchen (https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... ?locale=de) unter Wien/Waffen - Waffenbesitzkarte - Antrag. Dort kann ich mir dann ein PK aussuchen.
Muss es ein spezielles PK sein oder das PK wo ich den Antrag (damals) gestellt habe oder kann ich ein "wunsch" PK auswählen?
Ich habe den Antrag damals im PK meines Wohnbezirks gestellt, aber in dem Bezirk wo ich arbeite wäre es für mich praktischer.
Brauche ich ein neues Foto oder wird das alte übernommen?
2.) Zubehör:
Ich habe ein Glock WS und noch ein Griffstück dafür. Mit der letzten Novelle ist ja das Griffstück auch Zubehör und muss gemeldet werden. Nun hab ich damals eines (WS) ohne MOS gekauft, hätte aber mittlerweile gerne MOS.
Ausserdem habe ich ein eingetragenes 33 Schuss Magazin für die Glock.
Ich müsste also meines Verständnisses nach:
- Das Griffstück als Zubehör melden
- Beim Händler WS und Griffstück "zusammenführen" als Kat B
- Eine neue Glock kaufen (mit MOS)
- Die alte Verkaufen
Stimmt der Ablauf so oder kann ich die Glock auch vorerst "einfach so" verkaufen ohne dass es Probleme wegen dem Magazin gibt? Eingetragen ist es als §17/1/9
3.) Wechselsystem:
Ich habe eine AR15 im Kaliber .223 und würde mir dafür gerne ein anderes Kaliber als WS (ganzer Upper) kaufen. Ist es erlaubt das WS auf dem Griffstück montiert zu haben oder gibt es da Probleme bei einer Kontrolle?
Wenn es Probleme gäbe müsste ich daher ggf. das AR15 mit dem WS zum Händler geben und der schreibt die Sache um, sodass das neue Kaliber zur Waffe wird und das alte zum WS?
4.) Magazine:
Wie sieht es jetzt eigentlich aus wegen die 10/30 PMAG magazine? Im Forum hab ich irgendwo gelesen dass die "böse" sind weil der Magazinkörper zählt, bei Brownells steht dass sie §17 sind, bei anderen Händlern steht wieder nichts dabei (hab aber auch nicht gefragt).
Ich hab noch 2 Stanag Magazine eingetragen, wenn ich also die 10/30er haben will, müsste ich - sofern sie wirklich §17 sind - die Stanag verkaufen oder abgeben und könnte dann PMAG kaufen?! (Wären dann aber gleich 30er statt den 10/30ern)
Vielen dank für eure Antworten
Andi
Ich hab vor ein paar Wochen meine erste Verwahrungskontrolle gehabt und da ich meine WBK seit 2020 habe würde ich gerne auf 5 Plätze erweitern.
Da sich die diversen Threads schon teilweise über 10 Jahre hinziehen will ich einfach sicher gehen, gerade auch wegen der letzten Novelle.
1.) WBK Erweiterung in Wien:
Soweit ich das verstanden habe beziehe ich mich auf §23 Abs 2 und brauche keine Rechtfertigung angeben.
Muss ich da ein Schreiben aufsetzen und mitnehmen oder einfach (mit Termin) bei der Behörde vorbei schauen?
Den Termin kann ich online buchen (https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... ?locale=de) unter Wien/Waffen - Waffenbesitzkarte - Antrag. Dort kann ich mir dann ein PK aussuchen.
Muss es ein spezielles PK sein oder das PK wo ich den Antrag (damals) gestellt habe oder kann ich ein "wunsch" PK auswählen?
Ich habe den Antrag damals im PK meines Wohnbezirks gestellt, aber in dem Bezirk wo ich arbeite wäre es für mich praktischer.
Brauche ich ein neues Foto oder wird das alte übernommen?
2.) Zubehör:
Ich habe ein Glock WS und noch ein Griffstück dafür. Mit der letzten Novelle ist ja das Griffstück auch Zubehör und muss gemeldet werden. Nun hab ich damals eines (WS) ohne MOS gekauft, hätte aber mittlerweile gerne MOS.
Ausserdem habe ich ein eingetragenes 33 Schuss Magazin für die Glock.
Ich müsste also meines Verständnisses nach:
- Das Griffstück als Zubehör melden
- Beim Händler WS und Griffstück "zusammenführen" als Kat B
- Eine neue Glock kaufen (mit MOS)
- Die alte Verkaufen
Stimmt der Ablauf so oder kann ich die Glock auch vorerst "einfach so" verkaufen ohne dass es Probleme wegen dem Magazin gibt? Eingetragen ist es als §17/1/9
3.) Wechselsystem:
Ich habe eine AR15 im Kaliber .223 und würde mir dafür gerne ein anderes Kaliber als WS (ganzer Upper) kaufen. Ist es erlaubt das WS auf dem Griffstück montiert zu haben oder gibt es da Probleme bei einer Kontrolle?
Wenn es Probleme gäbe müsste ich daher ggf. das AR15 mit dem WS zum Händler geben und der schreibt die Sache um, sodass das neue Kaliber zur Waffe wird und das alte zum WS?
4.) Magazine:
Wie sieht es jetzt eigentlich aus wegen die 10/30 PMAG magazine? Im Forum hab ich irgendwo gelesen dass die "böse" sind weil der Magazinkörper zählt, bei Brownells steht dass sie §17 sind, bei anderen Händlern steht wieder nichts dabei (hab aber auch nicht gefragt).
Ich hab noch 2 Stanag Magazine eingetragen, wenn ich also die 10/30er haben will, müsste ich - sofern sie wirklich §17 sind - die Stanag verkaufen oder abgeben und könnte dann PMAG kaufen?! (Wären dann aber gleich 30er statt den 10/30ern)
Vielen dank für eure Antworten
Andi