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Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 18:29
von Tical
Ist zwar noch eine Weile bis dorthin, aber ich hätte da mal eine Frage zur 5-jährigen Überprüfung:

Da die Frau im Haus, ein Waffen Verbot ausgesprochen hat, verwahre ich die Waffen dauerhaft am Schießstand im dortigen Waffen Depot. Ich hab jetzt nur eine Rechnung auf Thermopapier erhalten. Reicht diese als Nachweis oder brauch ich andere Nachweise oder Bestätigungen.?



Edit:war doof geschrieben... 🫣

Re: Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 18:35
von gewo
Tical hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 18:29 Ist zwar noch eine Weile bis dorthin, aber ich hätte da mal eine Frage zur 5-jährigen Überprüfung:

Da die Juristin im Haus, ein Waffen Verbot ausgesprochen hat, verwahre ich die Waffen dauerhaft am Schießstand im dortigen Waffen Depot. Ich hab jetzt nur eine Rechnung auf Thermopapier erhalten. Reicht diese als Nachweis oder brauch ich andere Nachweise oder Bestätigungen.?
Mit einem Waffenverbot darfst Du auch am behördlich genehmigten Schiesstand Waffen nicht innehaben.
Die auf Dich gemeldeten Waffen sollten eigentlich auch abgeholt worden sein.

Oder handelt es sich um einen waffenrechtliche Unzuverlässigkeit (wg. schwerer Verwahrungsmangel oder zb: hartnäckigem oder mehrmaligen Verstoss gegen §33 - Waffenmeldung Kat C), dann darfst Du (glaub ich - so Fälle gibts normal ned bei uns..) innehaben. Aber eben nur am beh. genehmigten Schiesstand.

Re: Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 18:46
von karl255
gewo hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 18:35
Tical hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 18:29 Ist zwar noch eine Weile bis dorthin, aber ich hätte da mal eine Frage zur 5-jährigen Überprüfung:

Da die Juristin im Haus, ein Waffen Verbot ausgesprochen hat, verwahre ich die Waffen dauerhaft am Schießstand im dortigen Waffen Depot. Ich hab jetzt nur eine Rechnung auf Thermopapier erhalten. Reicht diese als Nachweis oder brauch ich andere Nachweise oder Bestätigungen.?
Mit einem Waffenverbot darfst Du auch am behördlich genehmigten Schiesstand Waffen nicht innehaben.
Die auf Dich gemeldeten Waffen sollten eigentlich auch abgeholt worden sein.

Oder handelt es sich um einen waffenrechtliche Unzuverlässigkeit (wg. schwerer Verwahrungsmangel oder zb: hartnäckigem oder mehrmaligen Verstoss gegen §33 - Waffenmeldung Kat C), dann darfst Du (glaub ich - so Fälle gibts normal ned bei uns..) innehaben. Aber eben nur am beh. genehmigten Schiesstand.
Ich glaub eher dass er die Frau meint die daheim keine Waffen haben will, oder die Vermieterin - wobei das könnte die nicht untersagen meine ich.

Re: Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 19:06
von Tical
@gewo
Ups ich wollte hier nicht fur Verwirrung sorgen:
Meine Frau will keine Waffen im Haus ich hab kein behördliches verbot

Re: Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 19:40
von FdH22
Tical hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 19:06 @gewo
Ups ich wollte hier nicht fur Verwirrung sorgen:
Meine Frau will keine Waffen im Haus ich hab kein behördliches verbot
Da würde ich mir ein anderes Haus suchen in dem ich nicht als Gefangener leben muß :(

Re: Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 19:46
von Master-chief1000
Misstraut dir deine Lebensgefährtin so sehr das sie dir deine Freiheit stärker einschränkt als es der Staat eh schon macht?

Re: Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 20:00
von Tical
FdH22 hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 19:40
Da würde ich mir ein anderes Haus suchen in dem ich nicht als Gefangener leben muß :(
Na na jetz übertreiben wir aber... Ich hab ja sonst keine Einschränkungen... 😂
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 19:46 Misstraut dir deine Lebensgefährtin so sehr das sie dir deine Freiheit stärker einschränkt als es der Staat eh schon macht?
Ja sie hat Angst das das Ding aus einem Verschlossenen Tresor ausbricht und den Junior beißt... 🤷

Daher Verwahrung am Schießstand... Zu dem Thema würde ich gerne wieder zurück kommen... 😅

Re: Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 20:02
von AUG-andy
Tical hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 19:06 @gewo
Ups ich wollte hier nicht fur Verwirrung sorgen:
Meine Frau will keine Waffen im Haus ich hab kein behördliches verbot
So was verstehe ich nicht.
Das geht auf Dauer sicher nicht gut.
Du stehst ja ordentlich unter dem Pantoffel. :lol:

Re: Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 20:32
von titan
Verwahrung am Stand.. was soll das genau sein?

Re: Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 20:38
von Poirot
Tical hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 20:00
Ich hab ja sonst keine Einschränkungen... 😂
Fake news.

Re: Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 20:49
von Joewood
Vielleicht mal wieder zurück zum Thema: Ob ein Thermopapier ausreicht, sei dahingestellt; solche Dinger neigen dazu zu verblassen und ein weißer Zettel ist wenig hilfreich. Tatsächlich sehe ich das "am Schießstand" ähnlich wie "Im Bankschließfach", was ja erlaubt ist. Mir fehlt aber die Expertise, was die Behörde dafür braucht, um das anzuerkennen; der Inhalt vom Schließfach ist der Bank ja nicht bekannt...

Re: Verwahrung am Schießstand

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 22:07
von Poirot
Joewood hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 20:49 Ob ein Thermopapier ausreicht, sei dahingestellt; solche Dinger neigen dazu zu verblassen
scannen und ausdrucken. Muss man als gewerblicher z.B. im Gastrobereich auch machen damit es lesbar ist bei der Steuerprüfung.