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Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 09:09
von ObiWahn
Hallo!

Ich beabsichtige eine meiner Kat B Waffen mit dem gesamten Zubehör zu verkaufen da sie mir einfach nicht liegt.

Da ich den Erlös in eine andere Waffe investieren will dachte ich, ich probier es mal mit dem Verkauf zu Privat damit ich mir z.B. eine Kommission spare. Dies ist mein erster Verkauf einer Waffe, daher wäre ich dankbar Tipps und Infos von Leuten zu erhalten die bereits verkauft haben, speziell da sich ja das Gesetz gerade geändert hat.

Soweit ich gelesen habe braucht es einen Kaufvertrag. Gibt es dafür eine Vorlage oder welche Punkte müssen/sollten da angegeben sein?
Da der Verkauf ja nur mehr über einen Händler geht: MUSS ein Händler den Service anbieten oder bieten das nur einige an?
Für den Käufer wäre es wahrscheinlich interessant aber ist es notwendig ein Probeschießen anzubieten? Wenn ja, wie sieht das aus?

Ich dachte Grundsätzlich daran das Paket auf Waffengebraucht einzustellen und hier zu Posten nachdem ich die notwendige Anzahl von Beiträgen habe.

Danke für eure Beiträge

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 09:56
von Promo
Das Wichtigste: du darfst die Waffe nicht an den Käufer übergeben (ausgenommen der Käufer ist ein Gewerbetreibender). Die Übergabe funktioniert an den betreffenden Gewerbetreibenden, der die Waffe ummeldet. Dieser händigt die Waffe erst nach Übertragung an den neuen Besitzer im ZWR an diesen aus.

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 10:24
von Wolf1971
Das Anbieten selbst ist kein Problem - sobald du einen potentiellen Käufer hast machst dir mit dem alles aus.
Bei welchem Händler trifft man sich - er kann sie sich dort mal auf rechtlich sicherem Boden ansehen - wenn er probeschießen will dann auf eigene Kosten beim Händler - wenn er sich die Waffe schicken lassen will dann auch nur über einen Händler der diesen Service übernimmt und auch auf eigene Kosten. Da musst noch regeln wie er das zahlt - meistens bei Ausfolgung. Und beim Versand unbedingt Vorauskasse.
Kaufvertrag brauchst eigentlich keinen weil der Übertrag sowieso Zug um Zug beim Händler stattfindet. Außer beim Versenden. Da brauchst auch vorher schon alle Daten von ihm (WBK/Adresse/Händler zu dem die Waffe geschickt werden soll).
Kettner bietet diesen Service an. Auch bei einem Erstkäufer zb. die 4 Wochen Einlagerung bei Übergangsfrist (Kostenpflichtig - muss auch der Käufer zahlen).

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 10:25
von Wolf1971
wird halt auch alles extrem teuer durch unsere supertolle neue Gesetzgebung.
ZWR-Registrierung - Versand - Einlagerung... - das läppert sich.

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 10:56
von balahu
Die Kettner Filialen scheinen unterschiedliche Tarife dafür zu haben.
Einerseits hab ich mal was von € 100,- gehört in NÖ, in OÖ ( oder Salzburg?) angeblich nur ca. die Hälfte.

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 11:05
von spareribs
balahu hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 10:56 Die Kettner Filialen scheinen unterschiedliche Tarife dafür zu haben.
Einerseits hab ich mal was von € 100,- gehört in NÖ, in OÖ ( oder Salzburg?) angeblich nur ca. die Hälfte.
Wer es noch immer nicht behirrnt hat : Kettner ist einer der teuersten bei allem ....Vor Jahrzehnten war er mit Ordinnanzgewehren günstig, aber das ist vorbei ....

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 12:14
von FdH22
spareribs hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 11:05
balahu hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 10:56 Die Kettner Filialen scheinen unterschiedliche Tarife dafür zu haben.
Einerseits hab ich mal was von € 100,- gehört in NÖ, in OÖ ( oder Salzburg?) angeblich nur ca. die Hälfte.
Wer es noch immer nicht behirrnt hat : Kettner ist einer der teuersten bei allem ....Vor Jahrzehnten war er mit Ordinnanzgewehren günstig, aber das ist vorbei ....
....und nicht nur der teuerste, sondern auch der am Kundenservice unbrauchbarste ;)

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 12:55
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 10:24 ....
Kaufvertrag brauchst eigentlich keinen weil der Übertrag sowieso Zug um Zug beim Händler stattfindet. .....
Ned Dein Ernst oder?

Wie willst Du ohne Kaufvertrag die - zwischenzeitlich drei Jahre lang wirkende - gesetzliche Gewährleistung ausschliessen?

Wenn 10 Monate nach dem Kauf der Schlagbolzen bricht dann holt sich der Käufer die Kohle von der Reparatur von Dir zurück ohne Kaufvertrag.

Ich wüsste auch nicht auf Basis wovon ich als Händler eine Überlassung im ZWR durchführen sollte für zwei Private wenn ich keine dem zugrundeliegende handelsrechtliche Vereinbarung (Kauf, Schenkung, Erbe, ...) dazu vorliegen habe.

Merke:
Ihr als Private dürft gerne mündliche Kaufverträge machen.
Ich als Händler brauche auch noch nach Jahren eine Nachweis, dass ich genau diese Waffe von genau diesem Verkäufer auf genau diesen Käufer zu übertragen ermächtig wurde.
Ohne Kaufvertrag praktisch nicht darstellbar.

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 13:01
von Lexman1
FdH22 hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 12:14
spareribs hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 11:05
balahu hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 10:56 Die Kettner Filialen scheinen unterschiedliche Tarife dafür zu haben.
Einerseits hab ich mal was von € 100,- gehört in NÖ, in OÖ ( oder Salzburg?) angeblich nur ca. die Hälfte.
Wer es noch immer nicht behirrnt hat : Kettner ist einer der teuersten bei allem ....Vor Jahrzehnten war er mit Ordinnanzgewehren günstig, aber das ist vorbei ....
....und nicht nur der teuerste, sondern auch der am Kundenservice unbrauchbarste ;)
Beim Kettner in St. Pölten warns im Mai 25,- für die Erfassung im ZWR für den Verkauf einer C Waffe. Ging innerhalb von 5min völlig problemlos.

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 13:53
von ObiWahn
Hmm, also treffen nur beim Händler (vorher abklären wäre gut nehm ich mal an), daher fällt auch meine Frage ob man sie dem "Kunden" mal in die Hand drücken darf (z.B. zuhause) sodass er/sie testen kann ob sie gut liegt flach.

Welche Daten sollte der Kaufvertrag enthalten?
ich würde mal sagen: Name, Datum, WBK-Nr, Ort. Nochwas? Ist eine Anschrift notwendig?

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 14:11
von mikonis
ObiWahn hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 13:53 Hmm, also treffen nur beim Händler (vorher abklären wäre gut nehm ich mal an), daher fällt auch meine Frage ob man sie dem "Kunden" mal in die Hand drücken darf (z.B. zuhause) sodass er/sie testen kann ob sie gut liegt flach.

Welche Daten sollte der Kaufvertrag enthalten?
ich würde mal sagen: Name, Datum, WBK-Nr, Ort. Nochwas? Ist eine Anschrift notwendig?
Ich verstehe das Probeschießen nicht. Probieren, ob sie einem doch nicht so liegt? Das sollte der interessierte Käufer lieber vorher und ohne mich machen. Daher, Schießstand nur lokal bei dir, Miete und Mun auf dessen Kosten. Oder gar nicht erst hineinschreiben.

Na alle Daten. Im Chinahandel schon und jetzt sind wir auf einmal zurückhaltend?

WBK-Nr (nunmehr neue WBK-C oder altneue WBK-B) und Ausgabestelle (BH, LPD vom xx.xx.xxxxx).

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 14:29
von RedRider1982
ObiWahn hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 13:53
Welche Daten sollte der Kaufvertrag enthalten?

https://wertgarner-wels.at/media/image/ ... efrist.pdf

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 16:22
von Promo
ObiWahn hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 13:53 Hmm, also treffen nur beim Händler (vorher abklären wäre gut nehm ich mal an), daher fällt auch meine Frage ob man sie dem "Kunden" mal in die Hand drücken darf (z.B. zuhause) sodass er/sie testen kann ob sie gut liegt flach.
In die Hand nehmen, z.B. bei dir zuhause, darf er schon (vorausgesetzt er hat WBK oder WP, bzw. bei Kat.C auch Jagdkarte). Nur du darfst ihn nicht mit der Waffe zum Händler schicken. Sprich die Verfügungsgewalt darüber erst dann aufgeben, wenn die Waffe auch nicht mehr auf dich gemeldet ist.

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 18:00
von ObiWahn
RedRider1982 hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 14:29
ObiWahn hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 13:53
Welche Daten sollte der Kaufvertrag enthalten?

https://wertgarner-wels.at/media/image/ ... efrist.pdf
Das ist ja perfekt. Danke 8-)


Und auch danke für alle die mir Infos geschrieben haben. Ich denke ich werde sie am Wochenende einstellen. Keine Ahnung ob ich bis dahin soviele sinnvolle Kommentare hier zusammenbekomme, aber schauen wir mal...

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 18:11
von karl255
gewo hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 12:55
Wolf1971 hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 10:24 ....
Kaufvertrag brauchst eigentlich keinen weil der Übertrag sowieso Zug um Zug beim Händler stattfindet. .....
Ned Dein Ernst oder?

Wie willst Du ohne Kaufvertrag die - zwischenzeitlich drei Jahre lang wirkende - gesetzliche Gewährleistung ausschliessen?

Wenn 10 Monate nach dem Kauf der Schlagbolzen bricht dann holt sich der Käufer die Kohle von der Reparatur von Dir zurück ohne Kaufvertrag.

Ich wüsste auch nicht auf Basis wovon ich als Händler eine Überlassung im ZWR durchführen sollte für zwei Private wenn ich keine dem zugrundeliegende handelsrechtliche Vereinbarung (Kauf, Schenkung, Erbe, ...) dazu vorliegen habe.

Merke:
Ihr als Private dürft gerne mündliche Kaufverträge machen.
Ich als Händler brauche auch noch nach Jahren eine Nachweis, dass ich genau diese Waffe von genau diesem Verkäufer auf genau diesen Käufer zu übertragen ermächtig wurde.
Ohne Kaufvertrag praktisch nicht darstellbar.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen ist in Ö 24 Monate - bei gebrauchten Sachen Verkürzung auf 12 Monate möglich.
Der Verkäufer gibt Gewähr der Mangelfreiheit bei Übergabe (nur bei Übergabe nicht danach).
In den ersten 6 Monaten ist bei einem Mangel davon auszugehen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag.
Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon zum Übergabezeitpunkt vorlag.

Dh. nach 10 Monaten muss der Käufer hier den Mangel bei Übergabe beweisen, hat er innerhalb der 10 Monate geschossen und die Waffe hat funktioniert, kein Mangel.

Schriftlicher Kaufvertrag auch wenn jetzt Übergabe beim Händler mit Ausschluss der Gewährleistung immer empfehlenswert - auch gleich im Inserat reinschreiben!