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Allerlei Spielerei

Verfasst: Di 27. Sep 2011, 02:28
von Capulus
jetzt gibts mal ein paar Bilder meiner Schätzchen, von den anderen wird noch was folgen

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war nur eine Spielerei

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Re: Allerlei Spielerei

Verfasst: Di 27. Sep 2011, 09:01
von Abbath
fesch!


die idee mit dem verschraubten shellholder gefällt mir - ebenso die bajonettlösung auf der flinte :twisted:

Re: Allerlei Spielerei

Verfasst: Do 29. Sep 2011, 23:00
von Laokoon
Schönes Equipment! :clap:

Hast du ein Seitenbild von der braunen Flinte mit dem verschraubte Bayonett?
Sieht interessant aus.

Re: Allerlei Spielerei

Verfasst: Do 29. Sep 2011, 23:17
von Freiwild
ist das nicht ein point sight 36 auf der double defense?

Re: Allerlei Spielerei

Verfasst: Fr 30. Sep 2011, 01:11
von Capulus
die Baikal wurde aber wieder abgerüstet, das meiste kam auf die Stöger drauf

Bajonett ist das BH Feldmesser, ein wenig verändert :)

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das sight auf der Stöger ist ein no-name, hält aber mächtig was aus und hatte auch noch nie Probleme damit - war schon auf einer .357, am Nagant und auf dem Bogen

Re: Allerlei Spielerei

Verfasst: Sa 1. Okt 2011, 09:49
von sandman
@Capulus: Ist das Ding an der Unterseite der Double Defense legal?

Grüße

Sandman

Re: Allerlei Spielerei

Verfasst: Sa 1. Okt 2011, 09:55
von haunclesam
sandman hat geschrieben:@Capulus: Ist das Ding an der Unterseite der Double Defense legal?

Grüße

Sandman
is, wie in einem anderen thread geklärt, ein laser, also ja

Re: Allerlei Spielerei

Verfasst: Sa 1. Okt 2011, 10:00
von sandman
haunclesam hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:@Capulus: Ist das Ding an der Unterseite der Double Defense legal?

Grüße

Sandman
is, wie in einem anderen thread geklärt, ein laser, also ja

Das mag schon sein, dass sich alle User, wie auch die Verband Rechtsberatung, hier einig sind, dass Laser auf LW legal seien, das sieht aber nicht unbedingt jede Behörde so und auch ein Waffenrechtsexperte, den ich kenne, war der Meinung, dass dies zumindest ein Graubereich sei.......

Aber ich will hier keine neuerliche Diskussion vom Zaun brechen.

Grüße

Sandman

Re: Allerlei Spielerei

Verfasst: Sa 1. Okt 2011, 11:53
von Capulus
jetzt muss ich aber schon mal was dazu sagen

- das Ding ist eine reine HomeDefenseGun mit Gummigeschoßen
- ich geh damit weder auf die Jagd, Tontaubenschießen oder bin irgendwo öffentlich damit unterwegs.

Kein Schießstand wird mich mit der Ausrüstung sehn. (Getestet wird die Stöger im Schießkeller auf eine Entfernung bis 5m - mehr ist damit auch gar nicht vorgesehn)
somit sind allfällige Diskussionen über mögliche Graubereiche usw für mich eigentlich gar nicht relevant. Daheim wird sie ungeladen aufbewahrt und die 2 Patronen sind mittlerweile bei Bedarf sehr schnell zugeführt.

Re: Allerlei Spielerei

Verfasst: Sa 1. Okt 2011, 11:57
von sandman
Capulus hat geschrieben:jetzt muss ich aber schon mal was dazu sagen

- das Ding ist eine reine HomeDefenseGun mit Gummigeschoßen
- ich geh damit weder auf die Jagd, Tontaubenschießen oder bin irgendwo öffentlich damit unterwegs.

Kein Schießstand wird mich mit der Ausrüstung sehn. (Getestet wird die Stöger im Schießkeller auf eine Entfernung bis 5m - mehr ist damit auch gar nicht vorgesehn)
somit sind allfällige Diskussionen über mögliche Graubereiche usw für mich eigentlich gar nicht relevant. Daheim wird sie ungeladen aufbewahrt und die 2 Patronen sind mittlerweile bei Bedarf sehr schnell zugeführt.
Ich will auch nicht diskutieren.

Die Aussage aber ist, gelinde gesagt, naiv, da ja Gesetze und Verordnungen auch bei Dir zu Hause gelten.

Grüße

Sandman

Re: Allerlei Spielerei

Verfasst: Sa 1. Okt 2011, 12:10
von Capulus
das ist mir schon bewusst und ich bin sicher einer der Letzten, welche sich vom legalen Pfad abwenden.

Aber bezüglich dem Laser vertrau ich auf die eingeholten Meinungen, teilweise auch von behördlicher Seite.

Re: Allerlei Spielerei

Verfasst: So 2. Okt 2011, 16:12
von Vintageologist
Der Laser wird wohl kaum ein "Gewehrscheinwerfer" sein, da er nicht dazu dient, das Ziel auszuleuchten.
GZ: BMI-VA1900/0147-III/3/2006 hat geschrieben: 6. Gewehrscheinwerfer i.S. § 17 Abs. 1 Z. 5
Unter einem Gewehrscheinwerfer ist ein Gegenstand zu verstehen, der dazu dient,
ein Ziel auszuleuchten. Dabei kann es sich entweder um einen Weißlichtscheinwerfer
oder um einen Infrarotscheinwerfer in Kombination mit einem Infrarotnachtsichtgerät
handeln.