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Verwahrung entspr.§ 41 ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Stickhead » Mi 23. Jun 2010, 22:43

Das musst du deiner Behörde erklären können :mrgreen:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

gewo
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von gewo » Mi 23. Jun 2010, 22:53

zela hat geschrieben:zum einen hätte ich dazuschreiben sollen dass ich nur in bezug auf C/D frage, Kat. B ist mir klar

zum anderen:

Man muss alle Waffen sicher vor unberechtigtem Zugriff verwahren.


warum sollte das bei Leuten, die alleine oder mit volljährigen Partnern wohnen nicht immer der Fall sein? Wohnungs- oder Haustüren stehen ja in der Regel nicht offen.


hallo

hier wird seitens einiger BHs bzw des ABs auf die nachhaltigkeit des zugriffsschutzes verwiesen.

ein fenster in einem wohnhaus ist leicht eingedrueckt
oder ein balkon im ersten stock leicht erklettert
oder ueber ein dachfenster in eine dachgeschosswohung leicht eingestiegen

in solchen faellen verlangen die einen - ueber die normale wohnungssicherung hinausgehenden zusaetzlichen schutz wie kasten ect

ob sie das duerfen?
keine ahnung ...

lg
g

PS:
ich glaube kaum dass wer dauerhaft ausschliessen kann dass minderjaehrige sich in seiner wohnung aufhalten
zuletzt wurde seitens einer behoerde auf zb den lehrling des rauchfangkehreres verwiesen ..... den musst du sogar per gesetz einlassen.... und im prinzip hat fast jeder einen kamin ...

lg
g
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

zela
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von zela » Mi 23. Jun 2010, 23:20

selbst wenn, ist doch alles ungeladen, Munition ganz woanders
Be wary of strong drink. It can make you shoot at tax collectors... and miss.
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LoST
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von LoST » Do 24. Jun 2010, 09:49

zela hat geschrieben:selbst wenn, ist doch alles ungeladen, Munition ganz woanders


Das ist mMn irrelevant. Worauf willst Du eigentlich hinaus??

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kemira
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von kemira » Do 24. Jun 2010, 13:25

zela hat geschrieben:selbst wenn, ist doch alles ungeladen, Munition ganz woanders

Der Ladezustand ist völlig wurscht, auch ein ungeladener Karabiner als Deko an der Wand wird als "nicht ordnungsgemäße Verwahrung" beanstandet werden, wenn er nicht durch Abzugsbügelschloß oder ähnliches vor Zugriff geschützt ist.

Wenn Du keinen versperrbaren Schrank hast und statt dessen die Gewehre in die unversperrbaren Schränke stellst, ne Kette durch die Abzugsbügel fummelst und diese an beiden Enden per Bogenschloß mit nem Wandhaken verbindest, ist das schon ausreichend (zumindest hier in Carinthia), weil ohne Gewaltanwendung geht dann nix mehr, und die ganze Aktion kostet 10 Euro Material und 5 Minuten Zeit...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Shotgun » Fr 25. Jun 2010, 19:49

Bemerkung: Habe den Off Topic Teil abgetrennt
___________Bild
ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von joe77 » Sa 26. Jun 2010, 14:07

kemira hat geschrieben:
zela hat geschrieben:selbst wenn, ist doch alles ungeladen, Munition ganz woanders

Der Ladezustand ist völlig wurscht, auch ein ungeladener Karabiner als Deko an der Wand wird als "nicht ordnungsgemäße Verwahrung" beanstandet werden, wenn er nicht durch Abzugsbügelschloß oder ähnliches vor Zugriff geschützt ist.

Wenn Du keinen versperrbaren Schrank hast und statt dessen die Gewehre in die unversperrbaren Schränke stellst, ne Kette durch die Abzugsbügel fummelst und diese an beiden Enden per Bogenschloß mit nem Wandhaken verbindest, ist das schon ausreichend (zumindest hier in Carinthia), weil ohne Gewaltanwendung geht dann nix mehr, und die ganze Aktion kostet 10 Euro Material und 5 Minuten Zeit...


Müsste es nicht gerade bei Repetierern auch reichen den Verschluss zu entfernen ???
(Verschluss u. Muni versperrt, den Rest an die Wand ??)

Ein zb. Karabiner ohne Verschluss hatt ja nicht mehr Wirkung als ein Baseballschläger,...
Wie schaut die Gesetzeslage in so einem Fall aus ??
(Mal abgesehen von meiner "Regierung" die nie einen Karabiner an die Wand lassen würde :D :D )
mfg
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Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Warnschuss » Sa 26. Jun 2010, 15:05

joe77 hat geschrieben:Müsste es nicht gerade bei Repetierern auch reichen den Verschluss zu entfernen ???
(Verschluss u. Muni versperrt, den Rest an die Wand ??)

Ein zb. Karabiner ohne Verschluss hatt ja nicht mehr Wirkung als ein Baseballschläger,...
Wie schaut die Gesetzeslage in so einem Fall aus ??
(Mal abgesehen von meiner "Regierung" die nie einen Karabiner an die Wand lassen würde :D :D )
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§ 2 Abs.2 WaffG
Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf,
Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von
Schußwaffen,...


Wenn also der Karabiner selbst ohne Verschluss an der Wand hängt, so hängt ja immer noch der Lauf an der Wand, der auch als Waffe im Sinne des WaffG zählt.

LoST
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von LoST » Sa 26. Jun 2010, 16:39

Warnschuss hat geschrieben:
joe77 hat geschrieben:Müsste es nicht gerade bei Repetierern auch reichen den Verschluss zu entfernen ???
(Verschluss u. Muni versperrt, den Rest an die Wand ??)

Ein zb. Karabiner ohne Verschluss hatt ja nicht mehr Wirkung als ein Baseballschläger,...
Wie schaut die Gesetzeslage in so einem Fall aus ??
(Mal abgesehen von meiner "Regierung" die nie einen Karabiner an die Wand lassen würde :D :D )
mfg
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§ 2 Abs.2 WaffG
Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf,
Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von
Schußwaffen,...


Wenn also der Karabiner selbst ohne Verschluss an der Wand hängt, so hängt ja immer noch der Lauf an der Wand, der auch als Waffe im Sinne des WaffG zählt.


Bliebe noch, das nackte Schaftholz an die Wand zu hängen :-P

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von cowroper » Sa 26. Jun 2010, 18:20

Bei Ikea gibt es jetzt Schäfte zum an die Wand hängen: Heißt "Göwera" :happy-jumpeveryone:

cowroper
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Charles » Sa 26. Jun 2010, 18:31

LOL

Ich habs lange gebraucht, bis ichs geschnallt hab, was Göwera bedeutet... :laughing-rolling: :laughing-rolling:



Charles, der kein Blitzgneisser ist

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von quildor82 » Sa 26. Jun 2010, 21:42

i checks net....

oder doch ??




na i glaub net
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von cowroper » So 27. Jun 2010, 08:30

"Göwera" = Gewehra
1 Gewehr = Gewehr
Mehrere Gewehre = Gewehra

Werd so was nicht mehr machen... :whistle:

cowroper
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Charles » So 27. Jun 2010, 09:54

cowroper hat geschrieben:"Göwera" = Gewehra
1 Gewehr = Gewehr
Mehrere Gewehre = Gewehra

Werd so was nicht mehr machen... :whistle:

cowroper



Doch, doch, bitte mach weiter so! :clap:

Varminter

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Varminter » Di 29. Jun 2010, 18:25

Irgendwie greif ich mir an den Kopf.

Habt ihr nicht alle Eigeninteresse, eure mehr oder weniger wertvollen Kanonen vor Diebstahl etc. zu schützen?

Ich ging immer davon aus, dass ohnehin jeder Waffenbesitzer ein oder mehrere gute Waffensafes auch anschafft.

Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.

Varminter

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