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Verwahrung Leuchtpistole
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 16:59
von Floody
Servus,
wie ist in Österreich eine Leuchtpistole Kaliber 4 zu verwahren?
Ist es laut WaffG eine (Schuss)waffe? Meiner Meinung nach weder das eine noch das andere.
lg
FY
Re: Verwahrung Leuchtpistole
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 17:04
von kemira
Eine Leuchtpistole ist keine Waffe im Sinne des WaffG, denn
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1.die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2.bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
und kann daher auch keine Schußwaffe im Sinne des WaffG sein, denn
§ 2. (1) Schußwaffen sind Waffen...
Ich würde sie trotzdem sicher verwahren, weil so ne Leuchtrakete auf kurze Entfernung verdammt viel Schaden anrichten kann...
Gruß
Kemira
Re: Verwahrung Leuchtpistole
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 17:17
von OC Tom
Mein Vater hat die einfach im Boot rumliegen is ur alt das Teil das einzige die Muni ist beim restlichen Zubehör im Keller.
Das Ding kannst aber in fast jedem Geschäft in Italien kaufen wo Sie Bootzubehör haben ohne irgendeine Frage von daher denke ich das dies auch bei uns so sein wird.
Und sollange Was auf der WBK keinen Platz braucht bzw. man ohne WBK nicht 3 Tage warten muss ist die Verwahrung wohl egal denke ich. (natürich nicht auf die eigerne Sicherheit gesehen wenn Kinder oder sonstige Leute Zugang haben)
Re: Verwahrung Leuchtpistole
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 18:16
von Floody
OC Tom hat geschrieben:wenn Kinder oder sonstige Leute Zugang haben
Das ist eh klar, gegen unbefugten Zugriff verwahren sollte man sowas immer! Aber wie eine Waffe muss man sie nicht verwahren.
Somit sollte die gesetzliche Komponente geklärt sein
Danke!