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Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Arwen
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Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von Arwen » Sa 3. Jul 2010, 10:58

Hallo,

kann mir wer sagen, wieviel Mun ein WBK-Besitzer zu Hause lagern darf?

danke
Gruß
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quildor82
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Re: wieviel Mun

Beitrag von quildor82 » Sa 3. Jul 2010, 11:27

Wenn ich nicht Irre -5.000 Schuss
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen

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Re: wieviel Mun

Beitrag von cobaltbomb » Sa 3. Jul 2010, 12:14

man darf auch mehr, muss aber meldung machen
Of course they wont take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first

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Re: wieviel Mun

Beitrag von Shotgun » Sa 3. Jul 2010, 12:35

Unabhängig davon ob WBK oder nicht:

5000 Schuss, dann Meldung auf der BH. Dann immer bei verdoppelung: 10.000, 20.000 erneute Meldung.
Hat man einmal die Meldung gemacht, kann man anschliessend immer zwischen 1 und 10.000 lagern, auch wenn man zwischendurch mal nix hat, die Meldung bleibt bestehen, es muss also nicht erneut gemeldet werden.
___________Bild
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Re: wieviel Mun

Beitrag von gewo » Sa 3. Jul 2010, 22:29

hallo

ab 5000schuss, verwahrt in einem raeumlichen naheverhaeltnis zueinander, musst du bei deiner BH bekanntgeben WIE du die muni verwahrst.

auch wenn das nicht vorgeschrieben ist, es ist fast immer so dass ein paar wochen nach dieser meldung die kavallerie antanzt und nachsieht ob das auch stimmt. meist hat man zu dem zeitpunkt die menge eh gar nimmer... das ist aber egal.

die 5000 gelten uebrigens NICHT pro WBK inhaber sondern pro "raeumlicher naehe".

ich interpretiere daher frei:
wenn du selber 4500 schuss im wochenendhaus, 4500 schuss im buero und 4500 schuss in der stadtwohnung hast gibt es noch keinen anlass zu melden.
wenn jedoch du (WBK inhaber) 3000 schuss und deine mutter (wbk inhaber) 3000 schuss in einem ein- oder zweifamilienhaus verwahrt (selbst wenn in getrennten tresoren) dann kommt wegen dem "raeumlichen naheverhaeltnis" sehr wohl die meldepflicht ins spiel

lg
g

PS: allzu kreativ sollte man bei der munitionsauswahl aber nicht sein
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Re: wieviel Mun

Beitrag von Arwen » So 4. Jul 2010, 10:58

ok, danke - super Ausführungen :lol:

muß es da auch eine Begründung geben (alles wird teurer und ich will vorgesorgt haben :geek: ) oder ist das nur eine formlose Meldung?

Gruß
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Re: wieviel Mun

Beitrag von cowroper » Mo 5. Jul 2010, 10:07

Formlose Meldung genügt.
Eventuell ein Foto wie und wo du die Mun verwahrst.

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Re: wieviel Mun

Beitrag von Raccoon » Mo 5. Jul 2010, 13:05

Kann man auch mit .22LR eine Meldung machen?
Tokarev TT33 7.62x25
Glock 17 9x19
Colt 1911A1 .45ACP
Ruger 10/22 .22lr
FR8 .308 Win +15
Remington 7400 .308Win
Nagant 1891/30 7.62x54R
Baikal MP-18M-M 12/76 Magnum
Baikal MP-43KH 12/70 "Coach Gun"
Mossberg 9200 +2 12/76 Magnum

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Re: wieviel Mun

Beitrag von kemira » Mo 5. Jul 2010, 13:08

Nein, man muß sogar.
Stückzahl ist kaliberunabhängig.
Allerdings: Geschosse, Zündhütchen, Hülsen etc. sind nicht einzurechnen, selbst wenn da 100.000 davon rumliegen hast.
Nur die Anzahl gebrauchsfertiger Patronen ist zu rechnen.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: wieviel Mun

Beitrag von Vintageologist » Mo 26. Jul 2010, 01:12

gewo hat geschrieben:ab 5000schuss, verwahrt in einem raeumlichen naheverhaeltnis zueinander, musst du bei deiner BH bekanntgeben WIE du die muni verwahrst.
[...]
die 5000 gelten uebrigens NICHT pro WBK inhaber sondern pro "raeumlicher naehe".

ich interpretiere daher frei:
wenn du selber 4500 schuss im wochenendhaus, 4500 schuss im buero und 4500 schuss in der stadtwohnung hast gibt es noch keinen anlass zu melden.
wenn jedoch du (WBK inhaber) 3000 schuss und deine mutter (wbk inhaber) 3000 schuss in einem ein- oder zweifamilienhaus verwahrt (selbst wenn in getrennten tresoren) dann kommt wegen dem "raeumlichen naheverhaeltnis" sehr wohl die meldepflicht ins spiel


Richtig! Selbiges gilt übrigens auch für die Meldung der Waffen, wenn du 20+ im räumlichen Nahverhältnis hast. Es zählt nicht, wem sie gehören, sondern wie viele beisammen sind.

Nahverhältnis ist z.B. eine Wohnung. Theoretisch - so nehme ich an - würde es aber auch als räumliches Nahverhältnis gelten, wenn du beispielsweise in einem Haus zwei Wohnungen hast, die dir gehören und das Ganze dort verteilst. Also im Zweifelsfall lieber melden. Passiert ja nichts, wenn alles ordentlich verwahrt ist, was es ja ohnehin sein sollte.
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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von Tuning » So 12. Jan 2014, 20:57

Hallo
wo in Wien muss man da genau hingehen?

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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von Stickhead » So 12. Jan 2014, 21:01

Zu deiner Hauptwohnsitzbehörde. Also da, wo du sonst auch alles betreffend deiner Waffenbesitzkarte erledigst.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von Tuning » So 12. Jan 2014, 21:24

ok Danke, brauch ich etwas?
Datenblatt vom Safe oder sonstigen absperrbaren kastl von Vorteil oder

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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von Stickhead » So 12. Jan 2014, 21:55

§ 41. (1) WaffG Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.


Du musst der Behörde nur mitteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen wird. Wie du das machst, bleibt dir überlassen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von Tuning » So 12. Jan 2014, 22:22

Herzlichen Dank für die Ausführung.

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