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Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 18. Apr 2022, 15:53
von Trommler
Ziehe meine Frage zurück weil schon beantwortet!

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 18. Apr 2022, 15:56
von AUG-andy
Trommler hat geschrieben:
Mo 18. Apr 2022, 15:53
Stimmt es dass das heiss diskutierte Hohlspitzverbot nur für Geschosse mit Teilmantel nicht aber monolithische Geschosse mit Hohlspitze gilt?
Richtig. :clap:

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 18. Apr 2022, 15:58
von Trommler
Ok, zu spät! Aber trotzdem Danke für die Beantwortung.
Damit wird die Verordnung noch unlogischer und ich schließe mich Gewos Argumentation an.
Stelle mir gerade folgende Szene im Gerichtssaal vor:
Richter: Sie haben mit einer besonders heimtückischen TMHS Geschoss den armen Einbrecher erschossen.
Angeklagter: Hr Rat! Das war doch kein TM Geschoss, sondern ein monolithisches ohne Blei.
Richter: na das ist ja was komplett anderes. Vor allem wie umweltfreundlich!

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 18. Apr 2022, 16:10
von AUG-andy
Trommler hat geschrieben:
Mo 18. Apr 2022, 15:58
Ok, zu spät!
Zu spät für was?
Du kannst dir ja immer noch diverse solid Hohlspitz zulegen ohne Auflagen.
GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben:In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz
sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 18. Apr 2022, 16:12
von Schuttwegraeumer
gewo hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 20:24
combatmiles hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 18:17
@Gewo gibts schon an Preis für die XRG in .45ACP?

S&B 45 AUTO/45CP XRG DEFENSE 165 GRS
UVP € 77,40 / 50stk

doubleaction sonderpreis € 63,-/ 50stk
dzt nicht lagernd beim lieferanten
LOL, auf FB meint S&B dass man doch einfach den Händler fragen solle.
Als ob es keine Verknappung gäbe.
auch die Tschechen auf FB sind von der Munitionsknappheit nicht sehr erfreud und fühlen sich von den verharmlosenden Ansagen der S&B Account Poster etwas veralbert.
Vor allem da man teilweise aus den USA rückimportierten Munitionspaketen (Made in CZ klarerweise) teuer bezahlen kann wenn man überhaupt was bekommt.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 18. Apr 2022, 16:41
von gewo
Schuttwegraeumer hat geschrieben:
Mo 18. Apr 2022, 16:12
.
Vor allem da man teilweise aus den USA rückimportierten Munitionspaketen (Made in CZ klarerweise) teuer bezahlen kann wenn man überhaupt was bekommt.
Das kann sich nie ausgehen
Noch nicht …

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 18. Apr 2022, 16:54
von Trommler
Ich habe meine Frage gepostet und wollte sie zurückziehen, nachdem ich bemerkt habe, dass sie schon beantwortet worden war. Da aber AUGAndy schon meine inzwischen obsolete Frage zitiert und beantwortet hatte, konnte ich sie nicht mehr zurückziehen. Darauf bezog sich das zu spät. Ich habe zwei Schachteln Action Extrem beim Gewo gekauft. Also nix zu spät für Munitionskauf.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mi 14. Dez 2022, 21:05
von raptor
eXistenZ hat geschrieben:
Di 12. Apr 2022, 20:44
MikeV hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 16:35
Im Gesetz steht doch "nur" Expansivgeschoss.
Woher kommt dieses "nur TMHS"? Die Hersteller werben doch explizit mit der Expansion, warum sind diese Geschoße (zB Voll-Kupfer-Geschoße wie Geco Action extreme) dann erlaubt, TMHS aber nicht.

WaffG §17
(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von neuartigen Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von neuartiger Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten. Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
Lt. Gesetzestext klingt es so als ob der Bundesminister das tun muss. Es klingt nach einer Aufforderung.
"Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten."

Der Bundesminister hat aber durch Verordnung nur TMHS verboten und nicht jede Expansivmunition.

Versteht mich nicht falsch.
Ich finde es gut das der Bundesminister nicht jede Expansivmunition verboten hat und will mich darüber auch nicht beschweren.
Ich kann aber verstehen warum das für jemanden verwirrend sein kann.
Ich kapiere es nicht, bitte hilf mir wer intellektuell über die Straße.

Das Gesetz verstehe ich so, als hätte der Innenminister jede FFW Munition zu verbieten, die auf Expansion ausgelegt ist, außer für Jagd- und Sportwaffen, richtig? Per Erlass verboten ist aber weiter nur die Teilmantelhohlspitz (außer für Jagd und Sport), richtig?

Was ist also, wenn man eine Munition mit Expansivgeschoßen (z.B. Teilmantelflachkopf, die vom Hersteller mit Expansion beworben wird), die nicht Teilmantelhohlspitz sind, in eine Waffe lädt, die für Verteidigung bereitgehalten oder geführt wird?

Und was macht z.B. ein Waffenpassbesitzer, der nicht Jäger oder Sportschütze ist: Vollmantel laden?

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 08:48
von Huck_Finn
Und was macht z.B. ein Waffenpassbesitzer, der nicht Jäger oder Sportschütze ist ..


Der nimmt Teilmantel OHNE offene oder geschlossene Hohlspitze. Oder Kupfersolids wie "First Defense" von MagTech mit Hohlspitze. :)

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 09:54
von raptor
Huck_Finn hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 08:48
Und was macht z.B. ein Waffenpassbesitzer, der nicht Jäger oder Sportschütze ist ..


Der nimmt Teilmantel OHNE offene oder geschlossene Hohlspitze. Oder Kupfersolids wie "First Defense" von MagTech mit Hohlspitze. :)
Ja, OK, aber auf welcher Basis? Der Innenminister hat doch lt. §17 (2) Affengesetz jedwede Expansivmunition für FFW zu verbieten?

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 10:05
von AUG-andy
raptor hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 09:54
Huck_Finn hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 08:48
Und was macht z.B. ein Waffenpassbesitzer, der nicht Jäger oder Sportschütze ist ..


Der nimmt Teilmantel OHNE offene oder geschlossene Hohlspitze. Oder Kupfersolids wie "First Defense" von MagTech mit Hohlspitze. :)
Ja, OK, aber auf welcher Basis? Der Innenminister hat doch lt. §17 (2) Affengesetz jedwede Expansivmunition für FFW zu verbieten?
Du kannst dir ja immer noch diverse solid Hohlspitz zulegen ohne Auflagen.
GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben:In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz
sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 10:17
von Flying Dog
AUG-andy hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 10:05
raptor hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 09:54
Huck_Finn hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 08:48
Und was macht z.B. ein Waffenpassbesitzer, der nicht Jäger oder Sportschütze ist ..


Der nimmt Teilmantel OHNE offene oder geschlossene Hohlspitze. Oder Kupfersolids wie "First Defense" von MagTech mit Hohlspitze. :)
Ja, OK, aber auf welcher Basis? Der Innenminister hat doch lt. §17 (2) Affengesetz jedwede Expansivmunition für FFW zu verbieten?
Du kannst dir ja immer noch diverse solid Hohlspitz zulegen ohne Auflagen.
GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben:In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz
sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
Das Thema interessiert mich auch brennend.
Die sind dann auch als Otto Normalverbraucher ohne Sportschützennachweis legal beziehbar?


Das Damoklesschwert ist man mMn damit aber trotzdem nicht los. Es bleibt eine rechtliche Gratwanderung, da ein Erlass/eine Verordnung nicht zwingend rechtsbindend ist, wenn die Behörde befindet, dass sie dem zugrunde liegenden Gesetzestext widerspricht. Sollte seit dem rechtlichen COVID-Theater jeder Österreicher wissen.

Ob man sich also anhand dieser Verordnung im Falle einer Verteidigungssituation vor Gericht tatsächlich aus der Schlinge ziehen kann, ist damit wohl weiterhin eher ein Spiel auf Risiko.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 10:30
von AUG-andy
In einer Notwehrsituation in der es um Leib und Leben geht, ist mir der Ausgang eines eventuellen Verfahrens erstmal egal. Sollte es wirklich zum Schußwaffengebrauch kommen, und die Notwehr gerechtfertigt sein laut Richter, wird die Vermeidung dieser Munition keinen Einfluss darauf haben.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 10:42
von Flying Dog
AUG-andy hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 10:30
In einer Notwehrsituation in der es um Leib und Leben geht, ist mir der Ausgang eines eventuellen Verfahrens erstmal egal. Sollte es wirklich zum Schußwaffengebrauch kommen, und die Notwehr gerechtfertigt sein laut Richter, wird die Vermeidung dieser Munition keinen Einfluss darauf haben.
Sehe ich grundsätzlich auch so, nur ist die Diskussion dann grundsätzlich eher hinfällig. Ich denke aber, dass viele soetwas parat haben wollen, ohne dabei im Ernstfall auch noch die gesamte Sammlung zu riskieren und, wenn die Gesetzesvertreter (mit ausreichendem Augenmerk auf den Täterschutz) mit einem fertig sind, mit nichts mehr in der Hand dazustehen.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 10:44
von gewo
Flying Dog hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 10:17
Es bleibt eine rechtliche Gratwanderung, da ein Erlass/eine Verordnung nicht zwingend rechtsbindend ist, wenn die Behörde befindet, dass sie dem zugrunde liegenden Gesetzestext widerspricht.
ein erlass ist (inneramtliche) makulatur, das stimmt

eine verordnung hingegen ist gesetzesmaterial
die ist belastbar