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9mm Hohlspitz...
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: 9mm Hohlspitz...
Ziehe meine Frage zurück weil schon beantwortet!
Zuletzt geändert von Trommler am Mo 18. Apr 2022, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
Si vis pacem para bellum
Re: 9mm Hohlspitz...
Richtig.
MfG
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Re: 9mm Hohlspitz...
Ok, zu spät! Aber trotzdem Danke für die Beantwortung.
Damit wird die Verordnung noch unlogischer und ich schließe mich Gewos Argumentation an.
Stelle mir gerade folgende Szene im Gerichtssaal vor:
Richter: Sie haben mit einer besonders heimtückischen TMHS Geschoss den armen Einbrecher erschossen.
Angeklagter: Hr Rat! Das war doch kein TM Geschoss, sondern ein monolithisches ohne Blei.
Richter: na das ist ja was komplett anderes. Vor allem wie umweltfreundlich!
Damit wird die Verordnung noch unlogischer und ich schließe mich Gewos Argumentation an.
Stelle mir gerade folgende Szene im Gerichtssaal vor:
Richter: Sie haben mit einer besonders heimtückischen TMHS Geschoss den armen Einbrecher erschossen.
Angeklagter: Hr Rat! Das war doch kein TM Geschoss, sondern ein monolithisches ohne Blei.
Richter: na das ist ja was komplett anderes. Vor allem wie umweltfreundlich!
Si vis pacem para bellum
Re: 9mm Hohlspitz...
Zu spät für was?
Du kannst dir ja immer noch diverse solid Hohlspitz zulegen ohne Auflagen.
GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben:In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
MfG
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Re: 9mm Hohlspitz...
LOL, auf FB meint S&B dass man doch einfach den Händler fragen solle.gewo hat geschrieben: ↑Mo 11. Apr 2022, 20:24combatmiles hat geschrieben: ↑Mo 11. Apr 2022, 18:17@Gewo gibts schon an Preis für die XRG in .45ACP?
S&B 45 AUTO/45CP XRG DEFENSE 165 GRS
UVP € 77,40 / 50stk
doubleaction sonderpreis € 63,-/ 50stk
dzt nicht lagernd beim lieferanten
Als ob es keine Verknappung gäbe.
auch die Tschechen auf FB sind von der Munitionsknappheit nicht sehr erfreud und fühlen sich von den verharmlosenden Ansagen der S&B Account Poster etwas veralbert.
Vor allem da man teilweise aus den USA rückimportierten Munitionspaketen (Made in CZ klarerweise) teuer bezahlen kann wenn man überhaupt was bekommt.
Re: 9mm Hohlspitz...
Das kann sich nie ausgehenSchuttwegraeumer hat geschrieben: ↑Mo 18. Apr 2022, 16:12.
Vor allem da man teilweise aus den USA rückimportierten Munitionspaketen (Made in CZ klarerweise) teuer bezahlen kann wenn man überhaupt was bekommt.
Noch nicht …
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: 9mm Hohlspitz...
Ich habe meine Frage gepostet und wollte sie zurückziehen, nachdem ich bemerkt habe, dass sie schon beantwortet worden war. Da aber AUGAndy schon meine inzwischen obsolete Frage zitiert und beantwortet hatte, konnte ich sie nicht mehr zurückziehen. Darauf bezog sich das zu spät. Ich habe zwei Schachteln Action Extrem beim Gewo gekauft. Also nix zu spät für Munitionskauf.
Si vis pacem para bellum
Re: 9mm Hohlspitz...
Ich kapiere es nicht, bitte hilf mir wer intellektuell über die Straße.eXistenZ hat geschrieben: ↑Di 12. Apr 2022, 20:44Lt. Gesetzestext klingt es so als ob der Bundesminister das tun muss. Es klingt nach einer Aufforderung.MikeV hat geschrieben: ↑Mo 11. Apr 2022, 16:35Im Gesetz steht doch "nur" Expansivgeschoss.
Woher kommt dieses "nur TMHS"? Die Hersteller werben doch explizit mit der Expansion, warum sind diese Geschoße (zB Voll-Kupfer-Geschoße wie Geco Action extreme) dann erlaubt, TMHS aber nicht.
WaffG §17(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von neuartigen Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von neuartiger Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten. Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
"Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten."
Der Bundesminister hat aber durch Verordnung nur TMHS verboten und nicht jede Expansivmunition.
Versteht mich nicht falsch.
Ich finde es gut das der Bundesminister nicht jede Expansivmunition verboten hat und will mich darüber auch nicht beschweren.
Ich kann aber verstehen warum das für jemanden verwirrend sein kann.
Das Gesetz verstehe ich so, als hätte der Innenminister jede FFW Munition zu verbieten, die auf Expansion ausgelegt ist, außer für Jagd- und Sportwaffen, richtig? Per Erlass verboten ist aber weiter nur die Teilmantelhohlspitz (außer für Jagd und Sport), richtig?
Was ist also, wenn man eine Munition mit Expansivgeschoßen (z.B. Teilmantelflachkopf, die vom Hersteller mit Expansion beworben wird), die nicht Teilmantelhohlspitz sind, in eine Waffe lädt, die für Verteidigung bereitgehalten oder geführt wird?
Und was macht z.B. ein Waffenpassbesitzer, der nicht Jäger oder Sportschütze ist: Vollmantel laden?
Re: 9mm Hohlspitz...
Und was macht z.B. ein Waffenpassbesitzer, der nicht Jäger oder Sportschütze ist ..
Der nimmt Teilmantel OHNE offene oder geschlossene Hohlspitze. Oder Kupfersolids wie "First Defense" von MagTech mit Hohlspitze.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
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Re: 9mm Hohlspitz...
Ja, OK, aber auf welcher Basis? Der Innenminister hat doch lt. §17 (2) Affengesetz jedwede Expansivmunition für FFW zu verbieten?
Re: 9mm Hohlspitz...
Du kannst dir ja immer noch diverse solid Hohlspitz zulegen ohne Auflagen.
GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben:In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
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Re: 9mm Hohlspitz...
Das Thema interessiert mich auch brennend.AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 15. Dez 2022, 10:05Du kannst dir ja immer noch diverse solid Hohlspitz zulegen ohne Auflagen.
GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben:In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
Die sind dann auch als Otto Normalverbraucher ohne Sportschützennachweis legal beziehbar?
Das Damoklesschwert ist man mMn damit aber trotzdem nicht los. Es bleibt eine rechtliche Gratwanderung, da ein Erlass/eine Verordnung nicht zwingend rechtsbindend ist, wenn die Behörde befindet, dass sie dem zugrunde liegenden Gesetzestext widerspricht. Sollte seit dem rechtlichen COVID-Theater jeder Österreicher wissen.
Ob man sich also anhand dieser Verordnung im Falle einer Verteidigungssituation vor Gericht tatsächlich aus der Schlinge ziehen kann, ist damit wohl weiterhin eher ein Spiel auf Risiko.
Once I thought I was wrong.
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Re: 9mm Hohlspitz...
In einer Notwehrsituation in der es um Leib und Leben geht, ist mir der Ausgang eines eventuellen Verfahrens erstmal egal. Sollte es wirklich zum Schußwaffengebrauch kommen, und die Notwehr gerechtfertigt sein laut Richter, wird die Vermeidung dieser Munition keinen Einfluss darauf haben.
MfG
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Re: 9mm Hohlspitz...
Sehe ich grundsätzlich auch so, nur ist die Diskussion dann grundsätzlich eher hinfällig. Ich denke aber, dass viele soetwas parat haben wollen, ohne dabei im Ernstfall auch noch die gesamte Sammlung zu riskieren und, wenn die Gesetzesvertreter (mit ausreichendem Augenmerk auf den Täterschutz) mit einem fertig sind, mit nichts mehr in der Hand dazustehen.AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 15. Dez 2022, 10:30In einer Notwehrsituation in der es um Leib und Leben geht, ist mir der Ausgang eines eventuellen Verfahrens erstmal egal. Sollte es wirklich zum Schußwaffengebrauch kommen, und die Notwehr gerechtfertigt sein laut Richter, wird die Vermeidung dieser Munition keinen Einfluss darauf haben.
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Re: 9mm Hohlspitz...
ein erlass ist (inneramtliche) makulatur, das stimmtFlying Dog hat geschrieben: ↑Do 15. Dez 2022, 10:17Es bleibt eine rechtliche Gratwanderung, da ein Erlass/eine Verordnung nicht zwingend rechtsbindend ist, wenn die Behörde befindet, dass sie dem zugrunde liegenden Gesetzestext widerspricht.
eine verordnung hingegen ist gesetzesmaterial
die ist belastbar
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