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Änderung des Waffenrechts
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Änderung des Waffenrechts
Meine WBK ist aus dem Jahr 1991. Ein Schreiben ist ihnen lieber. Wahrscheinlich wollens auf Nummer sicher gehen. Da diskutiere ich aber nicht, weils mir egal ist.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Änderung des Waffenrechts
hi
die klarstellung der aenderung ist gekommen
der allgemeine aufschrei hat geholfen
es wird im erlass klargestellt dass die erweiterung nach 2b eine ZUSAETZLICHE option mit geringen anforderungen ist welche NEBEN der WEITER BESTEHENDEN bisherigen erweiterung nach abs 2 mittels ergebnisslisten und genauer belegung was wann warum moglich sein soll
die bedingungen fuer den 2b sind eh allseits bekannt:
- mind 5 jahre WBK
- keine auffaelligkeiten
- mitgliedschaft in einem sportschuetzenverein
erweiterung alle fuenf jahre um maximal 2 zusaetzliche jedoch nicht mehr als insgesamt 5
damit hat das hin- und her bei den einzelnen behoerden wohl ein ende
die klarstellung der aenderung ist gekommen
der allgemeine aufschrei hat geholfen
es wird im erlass klargestellt dass die erweiterung nach 2b eine ZUSAETZLICHE option mit geringen anforderungen ist welche NEBEN der WEITER BESTEHENDEN bisherigen erweiterung nach abs 2 mittels ergebnisslisten und genauer belegung was wann warum moglich sein soll
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damit hat das hin- und her bei den einzelnen behoerden wohl ein ende
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Änderung des Waffenrechts
Danke für die Info!
Dann werde ich bei Gelegenheit mal auf meine BH gehen und schauen was die für eine Erweiterung nach Abs 2
alles haben wollen. Da war nämlich die Rede von einem Gutachter der schaut ob man die
beantragen Plätze auch wirklich braucht
Dann werde ich bei Gelegenheit mal auf meine BH gehen und schauen was die für eine Erweiterung nach Abs 2
alles haben wollen. Da war nämlich die Rede von einem Gutachter der schaut ob man die
beantragen Plätze auch wirklich braucht

leben und leben lassen
Re: Änderung des Waffenrechts
hiandishp hat geschrieben:Danke für die Info!
Dann werde ich bei Gelegenheit mal auf meine BH gehen und schauen was die für eine Erweiterung nach Abs 2
alles haben wollen. Da war nämlich die Rede von einem Gutachter der schaut ob man die
beantragen Plätze auch wirklich braucht
werden sie einfach ned gewusst haben
der erlass ist vom 12.9.2013 ....
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Re: Änderung des Waffenrechts
Hallo Gewogewo hat geschrieben:hi
die klarstellung der aenderung ist gekommen
der allgemeine aufschrei hat geholfen
es wird im erlass klargestellt dass die erweiterung nach 2b eine ZUSAETZLICHE option mit geringen anforderungen ist welche NEBEN der WEITER BESTEHENDEN bisherigen erweiterung nach abs 2 mittels ergebnisslisten und genauer belegung was wann warum moglich sein soll
die bedingungen fuer den 2b sind eh allseits bekannt:
- mind 5 jahre WBK
- keine auffaelligkeiten
- mitgliedschaft in einem sportschuetzenverein
erweiterung alle fuenf jahre um maximal 2 zusaetzliche jedoch nicht mehr als insgesamt 5
damit hat das hin- und her bei den einzelnen behoerden wohl ein ende
Glaubst du ist es vielleicht möglich an den Erlass zu kommen Schriftlich ?
Oder darf das eine Behörde nicht Öffentlich machen ?
mfg
howa308

(Zitat aus Spiderman)
Re: Änderung des Waffenrechts
hihowa308 hat geschrieben: Glaubst du ist es vielleicht möglich an den Erlass zu kommen Schriftlich ?
Oder darf das eine Behörde nicht Öffentlich machen ?
er taucht garantiert in den naechsten tag mal wo auf ...
ist bei waffenrechtlichen erlaessen ja üblich ...
es handeelt sich um einen speziell formulierten text
der bekannte text aus der gesetzeswerdung (der vom innenausschuss) der in den letzten wochen immer wieder als "erlass" gehandelt wurde ist es wie schon erwartet nicht...
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Re: Änderung des Waffenrechts
gewo hat geschrieben:hiandishp hat geschrieben:Danke für die Info!
Dann werde ich bei Gelegenheit mal auf meine BH gehen und schauen was die für eine Erweiterung nach Abs 2
alles haben wollen. Da war nämlich die Rede von einem Gutachter der schaut ob man die
beantragen Plätze auch wirklich braucht
werden sie einfach ned gewusst haben
der erlass ist vom 12.9.2013 ....
Hi!
Diese Aussage ist schon ein paar Monate alt.
Auf unserer BH war (ist?) es erforderlich bei einer Erweiterung für Sportschiessen
neben Ergebnislisten, und Schreiben vom OSM ein Schreiben aufzusetzen wofür man die Plätze braucht.
Dieses Schreiben wird von einem Gutachter den die BH bestimmt geprüft. Wenn der sagt ja, das macht Sinn
bekommt man die Plätze. Wenn der nein sagt dann halt nicht. Kosten hierfür 700-800 Euro.
Als ich das letzte mal nachgefragt habe wurde mir bestätigt das es keine Rolle spielt ob ich von 2 auf 4 oder zB. von 2 auf 8
erweitern will. Die Prozedur bleibt die gleiche.

Da ich die WBK erst seit 1 1/2 Jahren habe kommt Abs 2b für mich (noch) nicht in Frage...
leben und leben lassen
Re: Änderung des Waffenrechts
Wie bitte 700-800€, was soll das für ein Gutachter sein und was für ein Gutachten soll er ausstellen???andishp hat geschrieben:
Dieses Schreiben wird von einem Gutachter den die BH bestimmt geprüft. Wenn der sagt ja, das macht Sinn
bekommt man die Plätze. Wenn der nein sagt dann halt nicht. Kosten hierfür 700-800 Euro.
Re: Änderung des Waffenrechts
Ich weiß von zwei Kollegen im Verein die das bezahlt haben.
Wie das Gutachten im Endeffekt ausschaut müsste ich erfragen.
Wie das Gutachten im Endeffekt ausschaut müsste ich erfragen.
leben und leben lassen
Re: Änderung des Waffenrechts
Soviel kostet in der regel ein Gutachten für eine Kat. A - Ausnahmegenehmigung oder eine Sammler WBK (20+)andishp hat geschrieben:Ich weiß von zwei Kollegen im Verein die das bezahlt haben.
Wie das Gutachten im Endeffekt ausschaut müsste ich erfragen.
Frechheit!

Re: Änderung des Waffenrechts
Bei dem Preis würde ich es lassen. Bei meiner Einkaufspolitik würde ich alleine um den Gegenwert des Gutachtens zwei Waffen bekommen. Alles war recht ist, das Gutachterunwesen sponsore ich nicht auch noch ... 

-
- .50 BMG
- Beiträge: 1177
- Registriert: Sa 22. Sep 2012, 15:35
Re: Änderung des Waffenrechts
Wenn ich dafür eine kat a bekomme bzw 20 extra plätze fürs sammeln
Zahle ich sehr gerne
Zahle ich sehr gerne
Member of Pulverdampf DODLSQUAD
Re: Änderung des Waffenrechts
und ich würde das doppelte geben für einen WP 

Re: Änderung des Waffenrechts
Brauchsd ned, der kostet "nur" ca 120€kawaz hat geschrieben:und ich würde das doppelte geben für einen WP

Re: Änderung des Waffenrechts
Aber auch nur, wennst an "Bedarf" hast. Sonst kannst dir die 120 .... 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz