Obacht.Maddin hat geschrieben: ↑Fr 13. Dez 2019, 11:52Wie wollen sie denn das kontrollieren ?
Es wird auch weit nach dem 14.12. zu Schenkungen, Verleih usw. kommen. Da gibts keine "Rechnung".
Es hängt sehr viel daran ab wie die Meldung des Altbestands genau aussehen wird. Wenn man wirklich "nachkaufen" darf, dann wird es auch weiterhin Schenkungen usw. geben. Das wird sich nicht verhindern lassen. Rechnung ? Nicht nötig, die gibts nur beim KAUF. Das Gesetz spricht aber von ERWERB.
Es gibt etliche Arten, wie man etwas erwirbt, dies kann sowohl der Kauf sein, als auch der Tausch, das Finden, das Ersitzen, durch Schenkung, etc.
Wenn der Erwerb untersagt ist, dann sind damit die genannten Vorgänge untersagt.