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Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Liebe Pulverdampfler,
aus persönlichen Gründen habe ich für dieses Thema einen neuen Account angelegt, möchte mich daher jetzt nicht vorstellen, man möge mir verzeihen.
Ich hoffe trotzdem stark auf eure Hilfe.
Folgende Fragen:
• Wie meldet man richtig? Welcher Fall ist der günstigere?
1.) Beispiel einfach:
HA mit 4 großen Magazinen
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit 4 Magazinen
Oder
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit einem Magazin und 3 x § 17 Abs. 1 Z 10 Magazinen
2.) Beispiel mittelschwer:
HA mit 4 großen Magazinen welche auch in eine Pistole passen würden, die aber nicht vorhanden ist.
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit 4 Magazinen
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit einem Magazin und 3 x § 17 Abs. 1 Z 10 Magazinen
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit einem Magazin und 1 x § 17 Abs. 1 Z 10 Magazinen, plus 2 x § 17 Abs. 1 Z 9 (für zukünftige Pistole)
3.) Beispiel kompliziert:
HA mit 4 großen Magazinen plus Lower für Pistolenmagazine (Pistole mit Magazinen, jeweils 3 mit größer 10 und 20 Schuss vorhanden)
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit 4 Magazinen (oder 10 Magazinen) bleibt dann noch was für die Pistole über?
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit einem Magazin und 3 x § 17 Abs. 1 Z 10 Magazinen oder (9 x § 17 Abs. 1 Z 10)
• Alle Pistolen-Magazine anführen größer 10 Schuss?
• Kann man die Pistole dann noch als § 17 Abs. 1 Z 7 melden? Wie erfolgt die Magazinaufteilung? ½ HA, 1/2 Pistole
Vielen Dank für eure Hilfe!
aus persönlichen Gründen habe ich für dieses Thema einen neuen Account angelegt, möchte mich daher jetzt nicht vorstellen, man möge mir verzeihen.
Ich hoffe trotzdem stark auf eure Hilfe.
Folgende Fragen:
• Wie meldet man richtig? Welcher Fall ist der günstigere?
1.) Beispiel einfach:
HA mit 4 großen Magazinen
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit 4 Magazinen
Oder
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit einem Magazin und 3 x § 17 Abs. 1 Z 10 Magazinen
2.) Beispiel mittelschwer:
HA mit 4 großen Magazinen welche auch in eine Pistole passen würden, die aber nicht vorhanden ist.
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit 4 Magazinen
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit einem Magazin und 3 x § 17 Abs. 1 Z 10 Magazinen
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit einem Magazin und 1 x § 17 Abs. 1 Z 10 Magazinen, plus 2 x § 17 Abs. 1 Z 9 (für zukünftige Pistole)
3.) Beispiel kompliziert:
HA mit 4 großen Magazinen plus Lower für Pistolenmagazine (Pistole mit Magazinen, jeweils 3 mit größer 10 und 20 Schuss vorhanden)
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit 4 Magazinen (oder 10 Magazinen) bleibt dann noch was für die Pistole über?
• 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit einem Magazin und 3 x § 17 Abs. 1 Z 10 Magazinen oder (9 x § 17 Abs. 1 Z 10)
• Alle Pistolen-Magazine anführen größer 10 Schuss?
• Kann man die Pistole dann noch als § 17 Abs. 1 Z 7 melden? Wie erfolgt die Magazinaufteilung? ½ HA, 1/2 Pistole
Vielen Dank für eure Hilfe!
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Nicht wirklich beantwortbar, da jede BH sein eigenes Süppchen kocht
zu 1 >> 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit 4 Magazinen, 2 kannst versuchen, werden die meisten Sachbearbeiter nicht drauf einsteigen.
zu 2 >> da keine Pistole vorhanden, kannst das "für zukünftig" vergessen, Rest wie 1.
zu 3 >> muß jemand anderer beantworten
zu 1 >> 1 x § 17 Abs. 1 Z 8 mit 4 Magazinen, 2 kannst versuchen, werden die meisten Sachbearbeiter nicht drauf einsteigen.
zu 2 >> da keine Pistole vorhanden, kannst das "für zukünftig" vergessen, Rest wie 1.
zu 3 >> muß jemand anderer beantworten
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Zu 3.: Meinst du mit dem Lower einen Upper im "Pistolenkaliber" oder? Weil der Lower ist ja net relevant.
Willst du die Waffen auf absehbare Zeit behalten oder mischt du gerne und viel durch? Es fragt sich nämlich was aus zBsp. 5x 17/1/8 Mags wird wennst die dazugehörige Waffe veräußerst und dir statt nem AR ein Aug oder ne CX4 holst- jedes Mal ne neue WBK holen weilst einen anderen Berechtigungsumfang hast da die 17/1/8 auf 17/1/10 abrücken wär doch teuer oder net?
Ich persönlich hab den HA der dieselben Magazine wie die Pistole (welche ich gerade nicht habe) verwendet als 17/1/8 gemeldet & die Mags als 17/1/10 - sollte ich den HA mal verkaufen wollen kann ich die Mags ohne eine neue WBK zu lösen behalten.
Edit: Wenn möglich Termin bei SB machen und die Sache abklären. Ich weiß, is net so leicht bei manchen BHs.
Willst du die Waffen auf absehbare Zeit behalten oder mischt du gerne und viel durch? Es fragt sich nämlich was aus zBsp. 5x 17/1/8 Mags wird wennst die dazugehörige Waffe veräußerst und dir statt nem AR ein Aug oder ne CX4 holst- jedes Mal ne neue WBK holen weilst einen anderen Berechtigungsumfang hast da die 17/1/8 auf 17/1/10 abrücken wär doch teuer oder net?
Ich persönlich hab den HA der dieselben Magazine wie die Pistole (welche ich gerade nicht habe) verwendet als 17/1/8 gemeldet & die Mags als 17/1/10 - sollte ich den HA mal verkaufen wollen kann ich die Mags ohne eine neue WBK zu lösen behalten.
Edit: Wenn möglich Termin bei SB machen und die Sache abklären. Ich weiß, is net so leicht bei manchen BHs.
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Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Danke für die raschen Antworten, also alles ist möglich nix ist fix...
Das Ganze ist irgendwie nicht fertig gedacht...
zu
Z.B.: Man besitzt einen 9mm HA der mit Glockmagazinen funktioniert, muss derjenige dann jedes Glockmagazin größer 10 Schuss melden und bei jedem Kauf eines solchen auch registrieren lassen, obwohl er es nur für die Glock kauft.
Normale Glockmagazine für Jedermann und Frau aber frei erhältlich...
Blickt da wer durch?
Das Ganze ist irgendwie nicht fertig gedacht...
zu
Nein, passt schon so, mit dem Lower kann ich zusätzlich auch die Magazine der Pistole verwenden...
Z.B.: Man besitzt einen 9mm HA der mit Glockmagazinen funktioniert, muss derjenige dann jedes Glockmagazin größer 10 Schuss melden und bei jedem Kauf eines solchen auch registrieren lassen, obwohl er es nur für die Glock kauft.
Normale Glockmagazine für Jedermann und Frau aber frei erhältlich...
Blickt da wer durch?
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Das trifft auch auf meine Beretta CX4 zu welche ich nach Rücksprache mit meinem SB als 17/1/8 gemeldet habe- die Mags wurden nicht als 17/1/8 "dazugemeldet", sondern als 17/1/10. Dies obwohl sie ja auch in die Pistole, bzw sogar in mehrere Modellreihen, passen.
Soweit mein SB das dargestellt hat bleiben die gemeldeten Mags, auch wenn sie für die Pistole passen, gemäß der Meldung 17/1/10 Magazine- sie wurden auch als solche ins ZWR (Ohne Marke/ Type- bezeichnet als "Beretta") übernommen. Ich denke Mal die Mags bleiben bis zu ihrem irdischen Ende als 17/1/10 "eingestuft".
Ich hab das auch mit dem Hintergedanken gemacht die Mags nicht an das CX4 zu koppeln & Plätze für andere HiCap Mags zu haben. Verkauf ich vlt. mal 2-3 der Beretta Magazine an einen Berechtigten und erwerb zBsp. welche für ein AR oder eine AK? Da ich weder die entsprechende Waffe, noch ein Magazin vor dem Stichtag hatte (für AK/AR), wäre das die einzige Möglichkeit rechtmäßig welche im Nachhinein zu erwerben (ohne Sportschütze). Sonst müsst ich die CX4 verkaufen und ein AR auf den Platz legen damit ich +10 erwerben kann. So verwende ich sie halt nur am behördlich genehmigten Schießstand- ist doch egal.
Die restlichen "nicht gemeldeten" Magazine gleicher Bauart, auch wenn sie für die CX4 passen, bleiben "Objekte", frei für jeden erwerbbar weil sie zur, wenn auch nicht vorhandenen, Pistole 92FS gehören.
Soweit mein SB das dargestellt hat bleiben die gemeldeten Mags, auch wenn sie für die Pistole passen, gemäß der Meldung 17/1/10 Magazine- sie wurden auch als solche ins ZWR (Ohne Marke/ Type- bezeichnet als "Beretta") übernommen. Ich denke Mal die Mags bleiben bis zu ihrem irdischen Ende als 17/1/10 "eingestuft".
Ich hab das auch mit dem Hintergedanken gemacht die Mags nicht an das CX4 zu koppeln & Plätze für andere HiCap Mags zu haben. Verkauf ich vlt. mal 2-3 der Beretta Magazine an einen Berechtigten und erwerb zBsp. welche für ein AR oder eine AK? Da ich weder die entsprechende Waffe, noch ein Magazin vor dem Stichtag hatte (für AK/AR), wäre das die einzige Möglichkeit rechtmäßig welche im Nachhinein zu erwerben (ohne Sportschütze). Sonst müsst ich die CX4 verkaufen und ein AR auf den Platz legen damit ich +10 erwerben kann. So verwende ich sie halt nur am behördlich genehmigten Schießstand- ist doch egal.
Die restlichen "nicht gemeldeten" Magazine gleicher Bauart, auch wenn sie für die CX4 passen, bleiben "Objekte", frei für jeden erwerbbar weil sie zur, wenn auch nicht vorhandenen, Pistole 92FS gehören.
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Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Das Thema ist sogar relativ easy. Wenn du im Besitz einer Glock sowie eines 9mm Glock HAs bist, welchen du VOR dem 14.12 schon besessenen hast, kannst du dir Aussuchen zu welcher Waffe du die Magazine melden möchtest. Also entweder als HC Mag für KW oder LW.
Wenn du einen 9mm HA NACH dem 14.12 gekauft hast, dann kannst du die Mags NUR zur Glock melden. Grundsätzlich sind diese Magazine auch nach ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend zu sehen und zu melden. Also HC Glock Mags zur Glock und zb MP5 Mags zur MP5. Nur wenn du BEIDES als Kat A melden kannst, dann hast du die Möglichkeit dir auszusuchen als was du sie melden möchtest, so zumindest bei meiner BH.
PS:
Warum du hierfür einen eigenen Account anlegst erschließt sich mir nicht. Etwas nicht zu wissen ist ja kein Drama, aber dafür einen eigenen Grindaccount anlegen...
Wenn du einen 9mm HA NACH dem 14.12 gekauft hast, dann kannst du die Mags NUR zur Glock melden. Grundsätzlich sind diese Magazine auch nach ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend zu sehen und zu melden. Also HC Glock Mags zur Glock und zb MP5 Mags zur MP5. Nur wenn du BEIDES als Kat A melden kannst, dann hast du die Möglichkeit dir auszusuchen als was du sie melden möchtest, so zumindest bei meiner BH.
PS:
Warum du hierfür einen eigenen Account anlegst erschließt sich mir nicht. Etwas nicht zu wissen ist ja kein Drama, aber dafür einen eigenen Grindaccount anlegen...
From My Cold, Dead Hands
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
voellig utopischCAS hat geschrieben: ↑Di 31. Aug 2021, 14:40Das trifft auch auf meine Beretta CX4 zu welche ich nach Rücksprache mit meinem SB als 17/1/8 gemeldet habe- die Mags wurden nicht als 17/1/8 "dazugemeldet", sondern als 17/1/10. Dies obwohl sie ja auch in die Pistole, bzw sogar in mehrere Modellreihen, passen.
Soweit mein SB das dargestellt hat bleiben die gemeldeten Mags, auch wenn sie für die Pistole passen, gemäß der Meldung 17/1/10 Magazine- sie wurden auch als solche ins ZWR (Ohne Marke/ Type- bezeichnet als "Beretta") übernommen. Ich denke Mal die Mags bleiben bis zu ihrem irdischen Ende als 17/1/10 "eingestuft". ...
dh du hast jetzt also ganz normale frei erhaeltliche pistolenmagazine als 17/1/10 verbotene waffen eingestuft die jeder bei mir ganz normal im laden kaufen kann ...?
du koenntest mir die also jetzt ueberlassen
ich melde sie dir aus dem ZWR raus weil ich sie jetzt habe
und verkauf sie dir unmittelbar drauf wieder ohne jede einschraenkung (weils ja ganz normale pistolenmagazine sind ...)
und du hast dadurch zwei 17/1/10 plaetze fuer verbotene waffen frei
echt jetzt?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
- ich net- ich hab dem Bearbeiter auf der BH genau gesagt worum es sich handelt - auch auf den Umstand hingewiesen, dass sie auch als freie Pistolenmagazine erhältlich sind wie zBsp. bei Glock. Meine ursprüngliche Meldung war: 1x 17/1/8 mit der Frage was ist mit den Magazinen?"dh du hast jetzt also ganz normale frei erhaeltliche pistolenmagazine als 17/1/10 verbotene waffen eingestuft die jeder bei mir ganz normal im laden kaufen kann ...?"
Auf den Gedanken kam ich noch nicht. Vielleicht ist es utopisch- fakt ist die BH hat das so eingetragen. Ich hab sie sogar mit der Kapazität angeführt, also zBsp 2x18, 4x20, 4x30 usw."du koenntest mir die also jetzt ueberlassen
ich melde sie dir aus dem ZWR raus weil ich sie jetzt habe
und verkauf sie dir unmittelbar drauf wieder ohne jede einschraenkung (weils ja ganz normale pistolenmagazine sind ...)
und du hast dadurch zwei 17/1/10 plaetze fuer verbotene waffen frei"
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Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Ja dann verliert man ja einen Kat A - Platz bei entweder oder, ich will ja beide als Kat A haben, oder steh ich grad am Schlauch?Lexman1 hat geschrieben: ↑Di 31. Aug 2021, 16:48Das Thema ist sogar relativ easy. Wenn du im Besitz einer Glock sowie eines 9mm Glock HAs bist, welchen du VOR dem 14.12 schon besessenen hast, kannst du dir Aussuchen zu welcher Waffe du die Magazine melden möchtest. Also entweder als HC Mag für KW oder LW.
Du schreibst es ja selber, es werden Plätze frei... ist das schlecht? Kann man ja wieder mit anderen belegen oder?Lexman1 hat geschrieben: ↑Di 31. Aug 2021, 16:48du koenntest mir die also jetzt ueberlassen
ich melde sie dir aus dem ZWR raus weil ich sie jetzt habe
und verkauf sie dir unmittelbar drauf wieder ohne jede einschraenkung (weils ja ganz normale pistolenmagazine sind ...)
und du hast dadurch zwei 17/1/10 plaetze fuer verbotene waffen frei
echt jetzt?
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Zusatz: Dasselbe hab ich zumindest bei 1 tatsächlichen Bekannten (andere BH) und seinen S&W Magazinen für die Marlin Camp Gun in 9mm gesehen welche auch als LW Mags eingetragen sind- obwohl es frei erhältliche 20er S&W Mags, glaublich MecGar, sind.
Zum Ablauf beim Antrag: Den Antrag brachte ich bei SB 1 ein, welcher den Haupt SB geholt hat. Wir haben dann kurz geredet und unsere Auslegung des Anliegens ausgetauscht. Er kam nach ca. 5-6 Minuten von nem Telefonat, wo er Erkundigungen einholte, wieder. Danach erörterte er mir wie das jetzt eingetragen wird. Wurde dann wie o.a. abgehandelt.
Ich hatte neben den Rechnungen für die Mags, welche deutlich vor dem Stichtag gekauft wurden, auch einen eigenen Antrag mit Gesetzesbezug, Begründung usw. dabei- wurde nicht benötigt. Auch nicht die tatsächliche Kapazität der Mags- nur das es sich um +10 handelt, diese als LW Mags Verwendung finden und die Anzahl.
Zum Ablauf beim Antrag: Den Antrag brachte ich bei SB 1 ein, welcher den Haupt SB geholt hat. Wir haben dann kurz geredet und unsere Auslegung des Anliegens ausgetauscht. Er kam nach ca. 5-6 Minuten von nem Telefonat, wo er Erkundigungen einholte, wieder. Danach erörterte er mir wie das jetzt eingetragen wird. Wurde dann wie o.a. abgehandelt.
Ich hatte neben den Rechnungen für die Mags, welche deutlich vor dem Stichtag gekauft wurden, auch einen eigenen Antrag mit Gesetzesbezug, Begründung usw. dabei- wurde nicht benötigt. Auch nicht die tatsächliche Kapazität der Mags- nur das es sich um +10 handelt, diese als LW Mags Verwendung finden und die Anzahl.
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
"Ja dann verliert man ja einen Kat A - Platz bei entweder oder, ich will ja beide als Kat A haben, oder steh ich grad am Schlauch?"
Ich glaub er meint du kannst dann die beiden als 17/1/8 + 17/1/7 melden - weilst ja jeweils eine Faustfeuerwaffe + eine halbautomatische Büchse mit zugehörigen Magazinen vor dem Stichtag hattest- würd ich auch so sehen.
Ich glaub er meint du kannst dann die beiden als 17/1/8 + 17/1/7 melden - weilst ja jeweils eine Faustfeuerwaffe + eine halbautomatische Büchse mit zugehörigen Magazinen vor dem Stichtag hattest- würd ich auch so sehen.
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
japulverdampfpulver hat geschrieben: ↑Di 31. Aug 2021, 19:48Ja dann verliert man ja einen Kat A - Platz bei entweder oder, ich will ja beide als Kat A haben, oder steh ich grad am Schlauch?Lexman1 hat geschrieben: ↑Di 31. Aug 2021, 16:48Das Thema ist sogar relativ easy. Wenn du im Besitz einer Glock sowie eines 9mm Glock HAs bist, welchen du VOR dem 14.12 schon besessenen hast, kannst du dir Aussuchen zu welcher Waffe du die Magazine melden möchtest. Also entweder als HC Mag für KW oder LW.
Du schreibst es ja selber, es werden Plätze frei... ist das schlecht? Kann man ja wieder mit anderen belegen oder?Lexman1 hat geschrieben: ↑Di 31. Aug 2021, 16:48du koenntest mir die also jetzt ueberlassen
ich melde sie dir aus dem ZWR raus weil ich sie jetzt habe
und verkauf sie dir unmittelbar drauf wieder ohne jede einschraenkung (weils ja ganz normale pistolenmagazine sind ...)
und du hast dadurch zwei 17/1/10 plaetze fuer verbotene waffen frei
echt jetzt?
aber ist natuerlich voellig idiotisch
erklaer mir mal wie der beamte bei der waffenkontrolle das machen soll
da liegen jetzt bei der waffenkontrolle zb 5 komplett idente magazine
drei davon sind mit einer langwaffe gem 17/1/x gemeldet worden und sind daher verbotene waffen der kat A gem 17/1/x
die zwei anderen sind fuer die pistole und sind daher nix
das kann nie funktionieren
lass mich mal raten: behoerde aus niederoesterreich?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Klar ist das Banane und nicht nachvollziehbar- das hat aber im WaffG noch keinen Hinderungsgrund dargestellt. In Zusammenhang mit den Magazinen alleine gibts ja X Kombinationen& Auslegungen von SBHs
und ja- ist aus NÖ- aber net ausm östlichen Teil.
und ja- ist aus NÖ- aber net ausm östlichen Teil.
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
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Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Was soll der Beamte überhaupt kontrollieren?gewo hat geschrieben: ↑Di 31. Aug 2021, 20:11ja
aber ist natuerlich voellig idiotisch
erklaer mir mal wie der beamte bei der waffenkontrolle das machen soll
da liegen jetzt bei der waffenkontrolle zb 5 komplett idente magazine
drei davon sind mit einer langwaffe gem 17/1/x gemeldet worden und sind daher verbotene waffen der kat A gem 17/1/x
die zwei anderen sind fuer die pistole und sind daher nix
das kann nie funktionieren
lass mich mal raten: behoerde aus niederoesterreich?
2 meiner Vereinskollegen haben faustfeuerwaffenkurze AR15 als Altbestand mit 30 Stangen. - Die BH hat die als 17/1/7 eingetragen. - Mit der WBK verkauft ihnen aber niemand ein 30er Magpul...
Verwahrungskontrolle wird auch spannend sofern die kurze AR15 nicht mehr da ist...