diver99 hat geschrieben:Sind die Forderungen bzw. Vorschläge der Verein geheim?
steht auf der homepage...
https://www.nfvoe.at/2018/02/22/eu-feue ... ichtlinie/
diver99 hat geschrieben:Sind die Forderungen bzw. Vorschläge der Verein geheim?
preisi hat geschrieben:Ist nur mir nicht klar, ob für die Eigenschaft des Sportschützen beide Kriterien, also Bewerbsteilnahme UND erweiterter Waffenführerschein, erfüllt werden sollen, oder ob das alternativ zu sehen ist (entweder Bewerbsteilnahme ODER erw. Waffenführerschein)?
Ich würde vermuten - erweiterter Waffenführerschein statt Waffenführerschein UND jedes Jahr 6x Wettbewerbe.
Th3Z0ne hat geschrieben:Wenn da ein UND is dann kann ich meine verkaufen weil das mit den Bewerben schaff ich nie...
Robiwan hat geschrieben:Th3Z0ne hat geschrieben:Wenn da ein UND is dann kann ich meine verkaufen weil das mit den Bewerben schaff ich nie...
Wie kommst auf den Blödsinn? Es geht nicht um die Waffen sondern um die Ausnahmeregelungen für z.B. HiCap-Mag. Und die Ausnahmen sind aus der EU-RL.
d-s hat geschrieben:Ich würde vermuten - erweiterter Waffenführerschein statt Waffenführerschein UND jedes Jahr 6x Wettbewerbe.
cas81 hat geschrieben:Dafür muss aber zuerst definiert sein wer überhaupt Sportschütze ist.
MegamanAT hat geschrieben:diver99 hat geschrieben:Sind die Forderungen bzw. Vorschläge der Verein geheim?
steht auf der homepage...
https://www.nfvoe.at/2018/02/22/eu-feue ... ichtlinie/
cas81 hat geschrieben:Dafür muss aber zuerst definiert sein wer überhaupt Sportschütze ist.
gewo hat geschrieben:Robiwan hat geschrieben:Th3Z0ne hat geschrieben:Wenn da ein UND is dann kann ich meine verkaufen weil das mit den Bewerben schaff ich nie...
Wie kommst auf den Blödsinn? Es geht nicht um die Waffen sondern um die Ausnahmeregelungen für z.B. HiCap-Mag. Und die Ausnahmen sind aus der EU-RL.
geh bitte hoer auf
lese doch die richtline
nirgendwo steht dass sportschuetzen bestimmte anforderungen erfuellen muessen
das ist auf dem mist unserer eigenen leute hier gewachsen
Robiwan hat geschrieben:Th3Z0ne hat geschrieben:Wenn da ein UND is dann kann ich meine verkaufen weil das mit den Bewerben schaff ich nie...
Wie kommst auf den Blödsinn? Es geht nicht um die Waffen sondern um die Ausnahmeregelungen für z.B. HiCap-Mag. Und die Ausnahmen sind aus der EU-RL.
Die Ausnahmeregelung für Sportschützen und Jäger:
· Keine Magazinkapazitäten-Beschränkung
· Hohlspitz- bzw. Expansivmunition wie bisher
· Erwerb und Benutzung von Schalldämpfern
· Erwerb und Benutzung von Gewehrscheinwerfern
· Keine Stückzahlbegrenzung von Kategorie B, A6 und A7 Waffen
· Herabsetzung des Mindestalters auf 18 Jahre
· Automatischer Zubehöreintrag auf der Waffenbesitzkarte
1. Die Teilnahme an mindestens sechs offiziellen Feuerwaffen-Wettkämpfen und/oder -Meisterschaften innerhalb der letzten 12 Monate. Die Wettkämpfe und Meisterschaften müssen von einem im Vereinsregister eingetragenen Schützenverein- oder Verband ausgetragen werden.
2. Die Absolvierung eines erweiterten Waffenführerscheines
gewo hat geschrieben:cas81 hat geschrieben:Dafür muss aber zuerst definiert sein wer überhaupt Sportschütze ist.
es gibt eine definition
https://www.duden.de/rechtschreibung/Sportschuetze
sie ist ausreichend
was hier gefordert wird ist, das ermessen und die vereinzelten schwerigkeiten bei der auslegung des begriffes bei einigen weniger behoerden (vor allem in voralberg) einzutauschen gegen eine fix festgeschriebene sehr schlechte umdefinierung fuer die schuetzen in ganz oesterreich