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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 17:44
von gewo
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 17:35
Man kann sich auf den von gewo verlinkten §6 Abs.4 Z4 TSchG berufen. Sinngemäß: Jedermann kann in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen, dieses Tier töten.
hast du a ahnung ob es dazu judikatur gibt?

die landslaeufige meinung ist ja:
wennst da im fall des falles selber hand anlegst ist alles weg
- waffendokument
- verlaesslichkeit
usw

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 18:22
von Wilhelmshoehe
Hierzu spezifische Judikatur ist mir keine bekannt, die Argumentation entspricht aber jener in diversen Ausbildungen von Forst- und Jagdschutzorganen vertretenen Lehrmeinung zu Wildunfällen.

Diese Personengruppe ist in der Regel auch in der Jagd erfahren und daher auch in der Lage abzuschätzen,
1. wie sich das angefahrene Wild wahrscheinlich verhalten wird,
2. ob nicht behebbare Qualen vorliegen und
3. wie eine rasche Tötung unter Schonung des Tieres und Ausschluss von Gefährdung auszusehen hat.

Als fachlich Unbedarfter würde ich mich davor hüten einzuschreiten. Immerhin müssen alle Vorraussetzungen vorliegen und Vorschriften eingehalten werden... Man muss das abwägen, beim Einschreiten kann es Ärger geben, beim Warten auf den bereits verständigten Jäger nicht. Aber das "wennst da im fall des falles selber hand anlegst ist alles weg" kann ich so nicht unterschreiben.

PS: Wenn wer Lust und Laune hat, kann sich damit beschäftigen wie man mit ein paar Rehen umgeht die sich auf die Autobahn verirrt haben, aber nicht angefahren wurden und auf welche Rechtsbasis man sich dabei stützt. Betrachtung aus dienstlicher Warte als die Polizei, als die örtliche Jagdaufsicht, als die Straßenaufsicht, und als Privatperson.

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 18:40
von Wilhelmshoehe
PPS:
gewo hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 17:44
hast du a ahnung ob es dazu judikatur gibt?
Zwar kein "Wildunfall" aber das gibt Manz her zum §6 Abs.4 Z4:
https://rdb.manz.at/document/ris.vwght. ... 0170505L00

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 20:41
von gewo
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 18:40
PPS:
gewo hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 17:44
hast du a ahnung ob es dazu judikatur gibt?
Zwar kein "Wildunfall" aber das gibt Manz her zum §6 Abs.4 Z4:
https://rdb.manz.at/document/ris.vwght. ... 0170505L00
pffff

irrtuemlich von einem jagdausuebungsberechtigten angeschossenes weidetier wird vom zustaendigen aufsichtsjaeger des reviers erloest....
weit weg oder?


PS:
wir suchen:
jagdbares fallwild lt jagdgesetz wird von nicht zur jagdausuebung berechtigten auf oeffentlicher strasse erloest (ohne dass dabei gegen das waffengesetz betreffend fuehren ect sowie betreffend fahrlaessigkeit im umgang ... kugelfang ect verstossen wird)
ich fuerchte da sieht es schlecht aus (wobei dein einwand dass die oeffentliche strasse nicht zum revier gehoert schon recht interessant ist, ein "eingriff in fremdes jagdrecht" erscheint mir da nun nicht mehr so 100% plausibel)

PPS: drei kuehe irrtuemlich angeschossen?
WTF?

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 21:20
von mikonis
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 17:35
Achtung Minenfeld Schusswaffengebrauch: Bitte genau überlegen ob man zum Führen berechtigt ist, von wo man den Schuss abgibt und vor allem wo und was der Kugelfang ist damit eine Eigen- oder Fremdgefährung tunlichst ausgeschlossen ist.
!!!!! Damit ist klar, dass ein Schusswaffengebrauch außer im eigenen Revier ausgeschlossen ist. Ein Verfahren wegen unrechtmäßigem Gebrauch der Schusswaffe wäre das AllerAllerletzte was ich mir einhandeln möchte.

Und in einem fremden Revier muss ich solches immer dem Revierjäger überlassen.

Zurück zu meiner Eingangsfrage:
Darf ich ein Schaf (Haustier - nicht Nutztier) am Hof schlachten/töten, wenn es für Hundefutter bestimmt ist?

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 21:56
von gewo
mikonis hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 21:20
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 17:35
Achtung Minenfeld Schusswaffengebrauch: Bitte genau überlegen ob man zum Führen berechtigt ist, von wo man den Schuss abgibt und vor allem wo und was der Kugelfang ist damit eine Eigen- oder Fremdgefährung tunlichst ausgeschlossen ist.
!!!!! Damit ist klar, dass ein Schusswaffengebrauch außer im eigenen Revier ausgeschlossen ist. Ein Verfahren wegen unrechtmäßigem Gebrauch der Schusswaffe wäre das AllerAllerletzte was ich mir einhandeln möchte.

Und in einem fremden Revier muss ich solches immer dem Revierjäger überlassen.

Zurück zu meiner Eingangsfrage:
Darf ich ein Schaf (Haustier - nicht Nutztier) am Hof schlachten/töten, wenn es für Hundefutter bestimmt ist?
na ganz so is es ned

mit einem WP darfst sehr wohl in der oeffentlichkeit agieren
und die bundes oder landestrasse ist nicht teil des reviers

und nein ich glaub du darfst das haustier nicht schlachten

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 22:28
von coliflower
Ist es nicht eher so dass die Straßen zwar ein Teil des Jagdgebietes sind aber auf diesen ruht die Jagd ?

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 22:51
von gewo
coliflower hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 22:28
Ist es nicht eher so dass die Straßen zwar ein Teil des Jagdgebietes sind aber auf diesen ruht die Jagd ?
das waere auch moeglich ....

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 23:10
von Mr. Danger
Ich würde sagen mit einem Schlachtsachkundenachweis bist bei einem Schaf gut unterwegs:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20009315

Für den Eigenbedarf brauchst Du nicht einmal den Schlachtsachkundeausweis aber Du willst es ja für einen Bekannten / Freund machen.


Die Straße gehört sicher zu einem Revier weil wo soll man sonst das Fallwild eintragen (und den Abschußplan anpassen).

LG, Hans

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 07:58
von Da_Mani
mikonis hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 21:20
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 17:35
Achtung Minenfeld Schusswaffengebrauch: Bitte genau überlegen ob man zum Führen berechtigt ist, von wo man den Schuss abgibt und vor allem wo und was der Kugelfang ist damit eine Eigen- oder Fremdgefährung tunlichst ausgeschlossen ist.
!!!!! Damit ist klar, dass ein Schusswaffengebrauch außer im eigenen Revier ausgeschlossen ist. Ein Verfahren wegen unrechtmäßigem Gebrauch der Schusswaffe wäre das AllerAllerletzte was ich mir einhandeln möchte.

Und in einem fremden Revier muss ich solches immer dem Revierjäger überlassen.

Zurück zu meiner Eingangsfrage:
Darf ich ein Schaf (Haustier - nicht Nutztier) am Hof schlachten/töten, wenn es für Hundefutter bestimmt ist?
Dein Schaf, dein Hund? Ja!!
Wenn ich da auch noch fragen muß haben wirs eh schon weit gebracht

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 08:34
von Wilhelmshoehe
gewo hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 20:41
pffff

irrtuemlich von einem jagdausuebungsberechtigten angeschossenes weidetier wird vom zustaendigen aufsichtsjaeger des reviers erloest....
weit weg oder?

[…]

PPS: drei kuehe irrtuemlich angeschossen?
WTF?
Sag ich doch, dass mir keine spezifische Judikatur bekannt ist! So spezifisch wie du gerne hättest, wirst du aber lange warten müssen, wenn da überhaupt je mal irgendwas vor den VwGH/OGH kommt.

Jo der Kuhfall is a ziemlich oarge Gschicht! Der JAB war nicht der Schütze, hat aber angeordnet die Kuh zu erlösen und war deshalb auch separat angeklagt. Das Urteil zeigt dem aufmerksamen Leser aber, dass einem der §6 Abs.4 Z4 TSchG aus einem ziemlichen Schlamassel rausziehen kann und unter welchen Rahmenbedingungen dieser Paragraph greift. Da gab's jetzt auch keine Überraschungen vor dem VwGH.

Übrigens die öffentlichen Anlagen/Straßen gehören sehr wohl zu einem Jagdgebiet, die Jagd ruht aber idR dort. Was das konkret bedeutet, ist bitte in den jeweiligen Landesgesetzen nachzulesen. Prinzipiell ist jeder Quadratzentimeter Österreichs einem Jagdgebiet zugehörig.

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 08:38
von Wilhelmshoehe
Da_Mani hat geschrieben:
Di 25. Jan 2022, 07:58
mikonis hat geschrieben:
Mo 24. Jan 2022, 21:20
Zurück zu meiner Eingangsfrage:
Darf ich ein Schaf (Haustier - nicht Nutztier) am Hof schlachten/töten, wenn es für Hundefutter bestimmt ist?
Dein Schaf, dein Hund? Ja!!
Wenn ich da auch noch fragen muß haben wirs eh schon weit gebracht
Naja wenn’s nach eigenen Angaben ein Haustier und kein landwirtschaftliches Nutztier ist dann nicht. Dann muss schon der Tierarzt kommen.

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 09:01
von combatmiles
bitte wer soll das überprüfen ob Haus oder Nutztier???

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 09:48
von Wilhelmshoehe
Braucht ja niemand, wenn du selber standfest in der Öffentlichkeit behauptest es ist ein Haustier und kein Nutztier. Das sogar noch schriftlich und mehrmals! :headslap:

Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 09:50
von AUG-andy
combatmiles hat geschrieben:
Di 25. Jan 2022, 09:01
bitte wer soll das überprüfen ob Haus oder Nutztier???
Sind hier lauter Barbaren unterwegs? :tipphead:
Haustiere sind Mitglieder der Familie.
Zumindest in meinem Bekanntenkreis.
Kein Geld für Hundefutter? :naughty:
Alleine der Gedanke ist mehr als verwerflich.
Und solche Leute haben Waffen! :snooty: