gewo hat geschrieben: ↑Mo 24. Jan 2022, 20:41
pffff
irrtuemlich von einem jagdausuebungsberechtigten angeschossenes weidetier wird vom zustaendigen aufsichtsjaeger des reviers erloest....
weit weg oder?
[…]
PPS: drei kuehe irrtuemlich angeschossen?
WTF?
Sag ich doch, dass mir keine spezifische Judikatur bekannt ist! So spezifisch wie du gerne hättest, wirst du aber lange warten müssen, wenn da überhaupt je mal irgendwas vor den VwGH/OGH kommt.
Jo der Kuhfall is a ziemlich oarge Gschicht! Der JAB war nicht der Schütze, hat aber angeordnet die Kuh zu erlösen und war deshalb auch separat angeklagt. Das Urteil zeigt dem aufmerksamen Leser aber, dass einem der §6 Abs.4 Z4 TSchG aus einem ziemlichen Schlamassel rausziehen kann und unter welchen Rahmenbedingungen dieser Paragraph greift. Da gab's jetzt auch keine Überraschungen vor dem VwGH.
Übrigens die öffentlichen Anlagen/Straßen gehören sehr wohl zu einem Jagdgebiet, die Jagd ruht aber idR dort. Was das konkret bedeutet, ist bitte in den jeweiligen Landesgesetzen nachzulesen. Prinzipiell ist jeder Quadratzentimeter Österreichs einem Jagdgebiet zugehörig.