aktuelle News von Ihrer Sparte Handel zu den neuen Corona-Maßnahmen und 2G-Kontrollen.
Verstärkte Kontrollen
"Aktion scharf" bei 2G-Kontrollen ab 11. Jänner.
2G-Kontrollpflicht im Handel: An Interaktionspunkten (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen).
Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch COVID-Maßnahmen kontrollieren.
Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen COVID- Maßnahmen (ab 3. Februar).
Erhöhung der Strafen (ab 3. Februar).
Ausgenommen von der 2G-Regel sind zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte als auch Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In diesen Fällen muss ein gültiger PCR-Test vorgewiesen werden und der Ausnahmegrund belegt werden (ärztliches Attest).
GreenCheck-App: Kompakte Anleitung zur Zutrittskontrolle, Aushang GreenCheck-Anwendungen
Mit der GreenCheck-App kann jedes Unternehmen einfach und sicher die Einhaltung der jeweils gültigen Zutrittsregeln überprüfen.
So einfach funktioniert’s:
Internetbrowser am Handy öffnen
www.greencheck.gv.at aufrufen
Zugriff auf die Handykamera erlauben
QR-Code scannen
Angezeigt werden Name und Geburtsdatum der Person, um einen Abgleich mit einem Lichtbildausweis zu ermöglichen!
Grün bedeutet „Ja/Gültig“
Rot bedeutet „Nein/Ungültig“
Es werden keine Daten gespeichert.
Welche Handelsbereiche sind von der Kontrollpflicht ausgenommen?
Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind jene Handelsbereiche, die nicht dem Lockdown für Ungeimpfte unterliegen (keine 2G-Regel).
Das sind insbesondere:
Lebensmittelhandel
Drogerien und Drogeriemärkte
Medizinprodukte,
Verkauf von Tierfutter
Sicherheits- und Notfallprodukte
Agrarhandel
Tankstellen
Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
Quarantäne-Regeln (ab 8. Jänner)
Künftig gibt es keine Unterscheidung zwischen K1 oder K2 mehr, sondern nur noch Kontaktperson.
Künftig wird man keine Kontaktperson mehr sein, wenn man 3 Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.
Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit PCR freitesten.
Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2 Maske auch weiterhin arbeiten gehen.
Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten.
Strengere Schutzmaßnahmen (ab 11. Jänner)
FFP2 Maske auch outdoor, wo kein 2 Meter Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder).
Die Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.
Homeoffice soll dort wo möglich zur Regel und nicht zur Ausnahme werden.
Gültigkeit Grüner Pass wird auf 6 Monate reduziert (ab 1. Februar)
Strengere Schutzmaßnahmen (ab 11. Jänner)
FFP2 Maske auch outdoor, wo kein 2 Meter Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder).
Die Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.
Homeoffice soll dort wo möglich zur Regel und nicht zur Ausnahme werden.
Gültigkeit Grüner Pass wird auf 6 Monate reduziert (ab 1. Februar).