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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Beiträge: 3
- Registriert: Mo 29. Okt 2012, 18:58
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
ich lese da von den Kategorie C /Jagtgewehren zum registrieren -recht motiviert bin ich da nicht das zu tun
wie schaut das eigenlich bei den Kategorie D Altlasten aus, muss ich die auch zwingend registrieren lassen oder fallen die dann alle unter Illegal?
mfg winchester32
wie schaut das eigenlich bei den Kategorie D Altlasten aus, muss ich die auch zwingend registrieren lassen oder fallen die dann alle unter Illegal?
mfg winchester32
Ps: I hab nix krochats daham...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
winchester32 hat geschrieben:ich lese da von den Kategorie C /Jagtgewehren zum registrieren -recht motiviert bin ich da nicht das zu tun
wie schaut das eigenlich bei den Kategorie D Altlasten aus, muss ich die auch zwingend registrieren lassen oder fallen die dann alle unter Illegal?
mfg winchester32
geh versuch doch einfach dich selbst ein bißchen in die Materie einzulesen, es ist langsam ein wenig ermüdend wenn immer wieder dieselben Fragen auftauchen und beantwortet werden müssen und immer wieder auf http://www.ljv.at/ZWRB.pdf zu verweisen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Auch wenns nervt und ich normalerweise der erste bin, der sich aufregt über solche zugegebenermaßen etwas frechen Fragen, möchte ich Dir doch antworten, da meine Stimmung gerade gut ist.
Kat. C Waffen sind bis 2014 ins ZWR einzutragen, kann bei einem Büchser (kostet) oder online (gratis) gemacht werden.
Kat. D die sich bis 01.10.2012 in Deinem Besitz befanden müssen nicht ins ZWR eingetragen werden (Altbestand), alle D die ab jetzt privat oder gewerblich gekauft werden, sind wie Kat. C einzutragen.
Kat. C Waffen sind bis 2014 ins ZWR einzutragen, kann bei einem Büchser (kostet) oder online (gratis) gemacht werden.
Kat. D die sich bis 01.10.2012 in Deinem Besitz befanden müssen nicht ins ZWR eingetragen werden (Altbestand), alle D die ab jetzt privat oder gewerblich gekauft werden, sind wie Kat. C einzutragen.
- Whit3Tig3r
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
wie sieht es jetzt mit der positiven regelung bzgl. VL-Revolver vor 1871 aus?
Wenn man eine WBK hat kann man die nach lust und laune anhäufen? und wo werden die geräte eingetragen(sie nehmen ja keinen platz mehr weg, aber irgendwo wird sicher vermerkt, dass man solche besitzt, oder?)
gibt es da bestimmte listen, wo definitiv drinnen steht, was geht und was nicht?
und weil es mal vom charles angesprochen worden ist, ich kann jetzt auch ohne importgenehmigung perkussionsgewehre importieren?
sind Perkussionspistolen nun komplett frei? (viewtopic.php?f=20&t=1562)
grüße
Wenn man eine WBK hat kann man die nach lust und laune anhäufen? und wo werden die geräte eingetragen(sie nehmen ja keinen platz mehr weg, aber irgendwo wird sicher vermerkt, dass man solche besitzt, oder?)
gibt es da bestimmte listen, wo definitiv drinnen steht, was geht und was nicht?
und weil es mal vom charles angesprochen worden ist, ich kann jetzt auch ohne importgenehmigung perkussionsgewehre importieren?
sind Perkussionspistolen nun komplett frei? (viewtopic.php?f=20&t=1562)
grüße
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone
- Whit3Tig3r
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
woolf hat geschrieben:Die Pre-1871 FFW müssen genauso bei der BH wie jede Kat B gemeldet werden, sie zählen nur bei der Stückzahl nicht mit.
zählen dazu auch die VL Perkussionspistolen, oder sind die nun als minderwirksam deklariert und frei ab 18?
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- Whit3Tig3r
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
ahja, hab's grad gefunden: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... OR40119252
danke woolf!
laut §45 sind aber bei den pre-1871ern nur damalige erzeugungen inkludiert. fallen replicas nun darunter, oder gibts da eine gesonderte regelung?
danke woolf!
laut §45 sind aber bei den pre-1871ern nur damalige erzeugungen inkludiert. fallen replicas nun darunter, oder gibts da eine gesonderte regelung?
andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
§23 (2a).
Für die §45er braucht man auch keine WBK.
Für die §45er braucht man auch keine WBK.
- Counterstriker
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Für Faustfeuerwaffen gilt generell §23(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
§45 regelt die Ausnahmen des WaffG, z.B. für einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung
§45 regelt die Ausnahmen des WaffG, z.B. für einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.
- Whit3Tig3r
- .50 BMG
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
vielen dank für die aufklärung!
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Kann mir jemand sagen ob sowas jetzt noch einen Platz belegt?
http://www.rohofwaffen.at/shop/kurzwaff ... r-und.html
http://www.rohofwaffen.at/shop/kurzwaff ... r-und.html
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
laut meinen Infos ja - belegt einen Platz
"der Gerät hat immer Schuld"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
kurze frage: möchte meinen kk verkaufen, der bereits im zwr registriert ist.
"Wenn ich meine bereits registrierte Schusswaffe der Kategorie C
und D weiterverkaufe, ist es dann sinnvoll dem Erwerber eine
Kopie meiner Registrierungsbestätigung zu überlassen?"
-> "Ja, weil mit der Kopie der Registrierungsbestätigung findet der
Waffenfachhändler die Schusswaffe schneller im ZWR. Damit kann
die Registrierung (und somit die Übertragung vom Verkäufer auf den
Erwerber) leichter erfolgen."
---> frage: welche zeitspanne steht dem erwerber zu bis er dies im zwr meldet? wie kann ich meine meldung aus dem zwr löschen lassen, daß die waffe bereits einem anderen gehört? (zeitpunkt verkaufsdatum)
wie gestalte ich in dieser hinsicht das verkaufsformular?
"Wenn ich meine bereits registrierte Schusswaffe der Kategorie C
und D weiterverkaufe, ist es dann sinnvoll dem Erwerber eine
Kopie meiner Registrierungsbestätigung zu überlassen?"
-> "Ja, weil mit der Kopie der Registrierungsbestätigung findet der
Waffenfachhändler die Schusswaffe schneller im ZWR. Damit kann
die Registrierung (und somit die Übertragung vom Verkäufer auf den
Erwerber) leichter erfolgen."
---> frage: welche zeitspanne steht dem erwerber zu bis er dies im zwr meldet? wie kann ich meine meldung aus dem zwr löschen lassen, daß die waffe bereits einem anderen gehört? (zeitpunkt verkaufsdatum)
wie gestalte ich in dieser hinsicht das verkaufsformular?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
hi
6 wochen
garnicht
du kannst dir nach 6 wochen einen ausdruck machen lassen welche waffen auf dich gemeldet sind
dann siehst es
wenn sie noch auf dich gemeldet ist dann stellt sich das dabei raus
von einem rechtsanspruch auf loeschung/berichtigung einer waffe ist mir nichts bekannt
loksi67 hat geschrieben:---> frage: welche zeitspanne steht dem erwerber zu bis er dies im zwr meldet?
6 wochen
loksi67 hat geschrieben:wie kann ich meine meldung aus dem zwr löschen lassen, daß die waffe bereits einem anderen gehört? (zeitpunkt verkaufsdatum)
garnicht
du kannst dir nach 6 wochen einen ausdruck machen lassen welche waffen auf dich gemeldet sind
dann siehst es
wenn sie noch auf dich gemeldet ist dann stellt sich das dabei raus
von einem rechtsanspruch auf loeschung/berichtigung einer waffe ist mir nichts bekannt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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