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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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winchester32
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von winchester32 » Mo 29. Okt 2012, 19:19

ich lese da von den Kategorie C /Jagtgewehren zum registrieren -recht motiviert bin ich da nicht das zu tun
wie schaut das eigenlich bei den Kategorie D Altlasten aus, muss ich die auch zwingend registrieren lassen oder fallen die dann alle unter Illegal?

mfg winchester32
Ps: I hab nix krochats daham...

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BigBen
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von BigBen » Mo 29. Okt 2012, 19:23

winchester32 hat geschrieben:ich lese da von den Kategorie C /Jagtgewehren zum registrieren -recht motiviert bin ich da nicht das zu tun
wie schaut das eigenlich bei den Kategorie D Altlasten aus, muss ich die auch zwingend registrieren lassen oder fallen die dann alle unter Illegal?

mfg winchester32


geh versuch doch einfach dich selbst ein bißchen in die Materie einzulesen, es ist langsam ein wenig ermüdend wenn immer wieder dieselben Fragen auftauchen und beantwortet werden müssen und immer wieder auf http://www.ljv.at/ZWRB.pdf zu verweisen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

therion
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von therion » Mo 29. Okt 2012, 23:12

Auch wenns nervt und ich normalerweise der erste bin, der sich aufregt über solche zugegebenermaßen etwas frechen Fragen, möchte ich Dir doch antworten, da meine Stimmung gerade gut ist.

Kat. C Waffen sind bis 2014 ins ZWR einzutragen, kann bei einem Büchser (kostet) oder online (gratis) gemacht werden.
Kat. D die sich bis 01.10.2012 in Deinem Besitz befanden müssen nicht ins ZWR eingetragen werden (Altbestand), alle D die ab jetzt privat oder gewerblich gekauft werden, sind wie Kat. C einzutragen.

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Whit3Tig3r
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Whit3Tig3r » Di 30. Okt 2012, 22:25

wie sieht es jetzt mit der positiven regelung bzgl. VL-Revolver vor 1871 aus?
Wenn man eine WBK hat kann man die nach lust und laune anhäufen? und wo werden die geräte eingetragen(sie nehmen ja keinen platz mehr weg, aber irgendwo wird sicher vermerkt, dass man solche besitzt, oder?)
gibt es da bestimmte listen, wo definitiv drinnen steht, was geht und was nicht?

und weil es mal vom charles angesprochen worden ist, ich kann jetzt auch ohne importgenehmigung perkussionsgewehre importieren?
sind Perkussionspistolen nun komplett frei? (viewtopic.php?f=20&t=1562)

grüße
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Whit3Tig3r » Di 30. Okt 2012, 23:13

woolf hat geschrieben:Die Pre-1871 FFW müssen genauso bei der BH wie jede Kat B gemeldet werden, sie zählen nur bei der Stückzahl nicht mit.


zählen dazu auch die VL Perkussionspistolen, oder sind die nun als minderwirksam deklariert und frei ab 18?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Whit3Tig3r » Mi 31. Okt 2012, 00:55

ahja, hab's grad gefunden: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... OR40119252
danke woolf!
laut §45 sind aber bei den pre-1871ern nur damalige erzeugungen inkludiert. fallen replicas nun darunter, oder gibts da eine gesonderte regelung?
andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von therion » Mi 31. Okt 2012, 01:06

§23 (2a).

Für die §45er braucht man auch keine WBK.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Counterstriker » Mi 31. Okt 2012, 01:09

Für Faustfeuerwaffen gilt generell §23(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
§45 regelt die Ausnahmen des WaffG, z.B. für einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Whit3Tig3r » Mi 31. Okt 2012, 02:34

vielen dank für die aufklärung!
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von stefan82 » So 4. Nov 2012, 00:51

Kann mir jemand sagen ob sowas jetzt noch einen Platz belegt?

http://www.rohofwaffen.at/shop/kurzwaff ... r-und.html

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Capulus » So 4. Nov 2012, 01:08

laut meinen Infos ja - belegt einen Platz
"der Gerät hat immer Schuld"
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von loksi67 » Mo 26. Nov 2012, 19:53

kurze frage: möchte meinen kk verkaufen, der bereits im zwr registriert ist.

"Wenn ich meine bereits registrierte Schusswaffe der Kategorie C
und D weiterverkaufe, ist es dann sinnvoll dem Erwerber eine
Kopie meiner Registrierungsbestätigung zu überlassen?"

-> "Ja, weil mit der Kopie der Registrierungsbestätigung findet der
Waffenfachhändler die Schusswaffe schneller im ZWR. Damit kann
die Registrierung (und somit die Übertragung vom Verkäufer auf den
Erwerber) leichter erfolgen."

---> frage: welche zeitspanne steht dem erwerber zu bis er dies im zwr meldet? wie kann ich meine meldung aus dem zwr löschen lassen, daß die waffe bereits einem anderen gehört? (zeitpunkt verkaufsdatum)

wie gestalte ich in dieser hinsicht das verkaufsformular?
please take a minute to look at my foto gallery:

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gewo
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mo 26. Nov 2012, 19:59

hi
loksi67 hat geschrieben:---> frage: welche zeitspanne steht dem erwerber zu bis er dies im zwr meldet?

6 wochen

loksi67 hat geschrieben:wie kann ich meine meldung aus dem zwr löschen lassen, daß die waffe bereits einem anderen gehört? (zeitpunkt verkaufsdatum)

garnicht
du kannst dir nach 6 wochen einen ausdruck machen lassen welche waffen auf dich gemeldet sind
dann siehst es

wenn sie noch auf dich gemeldet ist dann stellt sich das dabei raus
von einem rechtsanspruch auf loeschung/berichtigung einer waffe ist mir nichts bekannt
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