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§35 Absatz 2 Punkt 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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IT Guy
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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von IT Guy » Di 9. Dez 2014, 13:02

Ted hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:Quelle bitte! besonders wo das "Erregung öffentlichen Ärgernis" definiert wird!

Eventuell §10 WaffG Bei der Anwendung der in diesem Bundesgesetz enthaltenen Ermessensbestimmungen sind private Rechte und Interessen nur insoweit zu berücksichtigen, als dies ohne unverhältnismäßige Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses, das an der Abwehr der mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahr besteht, möglich ist.
...

Das ist aber alles Kaffeesudlosen. Ermessen gibt es im WaffG nur für die Ausstellung von Dokumenten.

Mir geht es darum, dass es die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" so nicht gibt. Und das hat der Poster wohl bemerkt und daher seinen Beitrag editiert.

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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von yoda » Di 9. Dez 2014, 13:21

Wenn du mit dem Fahrrad mit einer R94 am Rücken durch Wien fährst bekommst du garantiert Probleme, auch wenn du dich auf dem Weg zu einer behördlich genehmigten Schießstätte befindest, weil du damit die öffentliche Ordnung störst, da kommts auf die Wahrnehmung der anderen an und nicht auf das was du mit der Aktion bezwecken wolltest. Und die "Anderen" werden in so einem Fall ziemlich sicher schockiert sein und die Polizei rufen. Da sind schon Leute die viel weniger gemacht haben wegen Stören der §81 SPG "Störung der öffentlichen Ordnung" bestraft worden.

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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von gewo » Di 9. Dez 2014, 13:28

jop

http://www.jusline.at/81._St%C3%B6rung_ ... g_SPG.html

hab jetzt zeitgleich ein bisserl in juristenforen rumgegoogelt
ned weil mir so fad ist...aber die frage taucht ja auch bei den waffenfuehrerscheinkursen immer wieder auf ...

es scheint wirklich der 81 SPG zu sein den man anzuwenden versucht ...
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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von IT Guy » Di 9. Dez 2014, 13:31

yoda hat geschrieben:Wenn du mit dem Fahrrad mit einer R94 am Rücken durch Wien fährst bekommst du garantiert Probleme, auch wenn du dich auf dem Weg zu einer behördlich genehmigten Schießstätte befindest, weil du damit die öffentliche Ordnung störst, da kommts auf die Wahrnehmung der anderen an und nicht auf das was du mit der Aktion bezwecken wolltest. Und die "Anderen" werden in so einem Fall ziemlich sicher schockiert sein und die Polizei rufen. Da sind schon Leute die viel weniger gemacht haben wegen Stören der §81 SPG "Störung der öffentlichen Ordnung" bestraft worden.


https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 2%a781+SPG

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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von yoda » Di 9. Dez 2014, 14:07

Sicher, das ist der absolute Allzweckparagraph, gibt ein Urteil von jemandem der am Bahnhof "DAS IST JA WIE IN RUSSLAND HIER" gerufen hat. Das ist alles nicht so aufsehenerregend und die öffentliche Ordnung störend wie mit der R94 durch Wien zu gehen :D

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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von sixtwentynine » Di 9. Dez 2014, 18:34




Hier wird Spucken, Verstoß gegen gute Sitten, Anstandsverletzung und Störung der öffentlichen Ordnung in einem Zug genannt.
Also Spucken, am Gehsteig brunzen, ACAB rufen und eine Waffe Führen wird auf eine Stufe gestellt?? :tipphead:


Nun stellt sich mir die Frage wie es sein kann ,dass es ein Gesetz(§35WaffG) gibt welches dir Erlaubt gegen §81SPG zu verstoßen?
Oder umgekehrt du niemals ein Recht(§35WaffG) wahrnehmen darfst weil du damit ständig gegen ein anders Gesetz(§81SPG) verstößt.
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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von IT Guy » Di 9. Dez 2014, 19:06

sixtwentynine hat geschrieben:



Hier wird Spucken, Verstoß gegen gute Sitten, Anstandsverletzung und Störung der öffentlichen Ordnung in einem Zug genannt.
Also Spucken, am Gehsteig brunzen, ACAB rufen und eine Waffe Führen wird auf eine Stufe gestellt??
:tipphead:


Nun stellt sich mir die Frage wie es sein kann ,dass es ein Gesetz(§35WaffG) gibt welches dir Erlaubt gegen §81SPG zu verstoßen?
Oder umgekehrt du niemals ein Recht(§35WaffG) wahrnehmen darfst weil du damit ständig gegen ein anders Gesetz(§81SPG) verstößt.


Nicht von mir!

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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von yoda » Di 9. Dez 2014, 19:22

sixtwentynine hat geschrieben:Hier wird Spucken, Verstoß gegen gute Sitten, Anstandsverletzung und Störung der öffentlichen Ordnung in einem Zug genannt.
Also Spucken, am Gehsteig brunzen, ACAB rufen und eine Waffe Führen wird auf eine Stufe gestellt?? :tipphead:


Nun stellt sich mir die Frage wie es sein kann ,dass es ein Gesetz(§35WaffG) gibt welches dir Erlaubt gegen §81SPG zu verstoßen?
Oder umgekehrt du niemals ein Recht(§35WaffG) wahrnehmen darfst weil du damit ständig gegen ein anders Gesetz(§81SPG) verstößt.

Das Eine hat ja mit dem Anderen garnix zu tun, es geht nur darum wenn jemand so führt, dass er die öffentliche Ordnung stört. Mit der R94 am Rücken war ein Extrembeispiel, da kriegt man sicher Probleme, wenn man irgendwo am Land vom Parkplatz mit der ungeladenen Kat.C in der Hand ein paar Meter zum Schießplatz geht ist es sicher unproblematisch. Dazwischen würd ich halt sehr vorsichtig sein und nicht irgendetwas provozieren was man später bereut.
Zuletzt geändert von yoda am Di 9. Dez 2014, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von sixtwentynine » Di 9. Dez 2014, 19:57

Gibt's eigentlich die Möglichkeit vom BMI, BMLV oder wer sonst dafür zuständig ist eine Meinung einzuholen?
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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von BigBen » Mi 10. Dez 2014, 07:46

Was für meine Meinung? Es wurde hier ja eigentlich alles richtige gesagt: waffenrechtlich zulässig, aber es ist aus anderen rechtlichen Überlegungen heraus halt keine besonders gute Idee, wobei es sicher auch aufs Umfeld ankommt und wie deine Mitmenschen voraussichtlich reagieren. In einem 500-Einwohner Dorf irgendwo am Land mit eigenem Schiessstand wirds niemanden interessieren und auch nichts passieren...aber mit dem R94 am Rücken in eine U-Bahn in Wien steigen ist sicher weniger intelligent.
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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von GreaseMonkey » Mi 10. Dez 2014, 10:34

BigBen hat geschrieben:...aber mit dem R94 am Rücken in eine U-Bahn in Wien steigen ist sicher weniger intelligent.



Ich könnte mir sogar vorstellen die gleiche Aktion, nur mit einer Softgun, führt zu selbem Ergebnis...
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von sixtwentynine » Mi 10. Dez 2014, 11:51

BigBen hat geschrieben:Was für meine Meinung? Es wurde hier ja eigentlich alles richtige gesagt: waffenrechtlich zulässig, aber es ist aus anderen rechtlichen Überlegungen heraus halt keine besonders gute Idee, wobei es sicher auch aufs Umfeld ankommt und wie deine Mitmenschen voraussichtlich reagieren. In einem 500-Einwohner Dorf irgendwo am Land mit eigenem Schiessstand wirds niemanden interessieren und auch nichts passieren...aber mit dem R94 am Rücken in eine U-Bahn in Wien steigen ist sicher weniger intelligent.



So oder so ähnlich nur eben von offizieller Seite.
Ich würde gerne mit denen in Kontakt treten ,welche mir im geschilderten Fall (R94 am Rücken) versuchen würden die WBK wegzunehmen. Wer ist das?

Denn wie wir alle wissen:
"Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen."


Und wer ist zuständig bei Unklarheiten im Gesetz?
Rechtsanwalt fragen macht mMn keinen Sinn ,die haben schon genug Fälle verlorenen und dabei geglaubt im Recht zu sein.

Muss doch möglich sein eine Tat durchzuspielen bevor sie passiert ist.
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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von BigBen » Mi 10. Dez 2014, 12:40

Nein, denn im Endeffekt entscheiden Menschen namens Richert oder Geschworene über Schuld und Unschuld im Sinne der Anklage. Gerade in dem Fall sollte man sich am alten Spruch "wo kein Kläger, da kein Richter" orientieren, und es nicht darauf ankommen lassen dass sich eh niemand aufregt weil waffenrechtlich gedeckt. R94 in eine Gewehrtasche, Klappe zu, Affe tot.
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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von gewo » Mi 10. Dez 2014, 13:57

sixtwentynine hat geschrieben:Und wer ist zuständig bei Unklarheiten im Gesetz?
Rechtsanwalt fragen macht mMn keinen Sinn ,die haben schon genug Fälle verlorenen und dabei geglaubt im Recht zu sein.
Muss doch möglich sein eine Tat durchzuspielen bevor sie passiert ist.


hi

ich nehme an du bist
- entweder noch sehr jung
- und/oder hattest noch nie mit dem gesetz (und ich meine nicht simple verwaltungsstrafen) zu tun

"des gesetz" sagt dir nie welche spezifische verhaltensweise zulaessig oder unzulaessig ist

das wird erst (teilweise) in verordnungen festgelegt
aber auch in den verordnungen ist nur die grobe richtschnur gespannt was wie zu behandeln ist

etwas detailierter findest du die rechtsmeinung der oberbehoerde in erlaessen
erlaesse sind grundsaetzlich NICHT ÖFFENTLICH und sie bilden NIEMALS eine basis um sich auf sie in tatsaechlichen faellen zu berufen
also selbst wenn sie allgemein bekannt waeren (wie im waffenrecht oft der fall) entwickeln sie keine rechtskraft

das wonach du (und die behoerde) sich orientieren kann und muss ist sind die bereits gefaellten hoechstgerichtliche (OGH, VFGH) urteile sowie die evt daraus formulierten rechtssaetze
diese findes du im RIS

und das ist in ALLEN rechtssachen so, das ist keine besonderheit des waffenrechts
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Re: §35 Absatz 2 Punkt 4

Beitrag von langbolzen » Mi 10. Dez 2014, 23:12

Werte Mitleser.
Wie viele Poster geschrieben haben gibt es jetzt leider auch schon in Österreich sehr große Unterschiede zwischen dem was im Gesetz steht und in der Realität.
Vieles was im Gesetz erlaubt ist heute sehr schnell zu Schwierigkeiten führen. Die Zeiten haben sich eben sehr geändert. Noch vor 20 Jahren war es für mich als
Waffenscheinbesitzer ( ja Waffenschein - noch gilt er ) sogar meine HA problemlos ungeladen auf dem Rüchsitz meines KFZs nach Allentsteig dort zum HSV trans-
portieren und hatte sogar bei einer abendlichen Gendameriekontrolle keinerlei Schwierigkeiten oder Erklärunsbedarf. Heute würde das mit Sicherheit größere Pro-
bleme verursachen- auch haben sich die Gesetzeslage und vor allen die Interpretation geändert.
So halte ich es wie viele Vorposter und vermeide im eigenen Interesse unklare Situationen.

Beste Grüße - langbolzen

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