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Kategorie C als Italiener bzw. Schweizer.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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pirat
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Kategorie C als Italiener bzw. Schweizer.

Beitrag von pirat » So 14. Feb 2016, 09:20

Servus!

Ich habe wieder mal eine Frage.
Zwei bekannte von mir möchten sich eine Kat. C Waffe kaufen.
Beide sind in Österreich gemeldet und haben hier ihren Hauptwohnsitz.
Allerdings ist einer italienischer- bzw der andere schweizer- Staatsbürger.
Dürfen sich die beiden nun eine Kat. C Waffe kaufen oder nicht?

Danke schon mal!

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Armata
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Re: Kategorie C als Italiener bzw. Schweizer.

Beitrag von Armata » So 14. Feb 2016, 10:06

Hallo!

bei deinem italienischen Bekannten bin ich mir sicher das er das darf, denn bei mir ist es das selbe nur das ich ungarischer Staatsbürger bin (EU Bürger). Beim Schweizer weiß ich die Antwort nicht, aber da wird jemand bestimmt mehr dazu wissen :)

MFG
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."

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Stickhead
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Re: Kategorie C als Italiener bzw. Schweizer.

Beitrag von Stickhead » So 14. Feb 2016, 13:12

Schusswaffen der Kategorien C und D sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 69888.html
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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