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Waffentransport [Frage]

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Waffentransport [Frage]

Beitrag von haluna » Do 6. Apr 2017, 12:52

Hey ich habe eine Frage, wenn ich vom schießstand komm und am Nachhauseweg zum Burgerkind oder wo anderst hin will, darf ich ja nicht die Waffe alleine im Auto lassen, sprich muss damit in das Geschäft, noch dazu muss ich drauf achten das mir keiner mit der Tasche/Box wegläuft, wo die Waffe drin ist. Da es mir wichtig ist das alles gesetzeskonform abläuft und neu bin würde ich so zum z.B.: Burgerking so geh :D

Bild

Die Leute werden aber denken das ich ein Verrückter bin :tipphead:
Auf was muss ich achten wenn ich schnell was am Weg nachhause essen geh ? Oder was ist da zu beachten?
Es macht ja auch einen Unterschied wie weit ich nach Hause brauche, wenn ich 5 min nach Hause brauch muss ich ja die Waffe ja zuerst nach Hause bringen aber wenn ich 45 Min. Nach Hause fahr darf ich doch schnell noch was essen?

Mfg

Haluna

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Exitus
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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von Exitus » Do 6. Apr 2017, 13:02

So wie auf dem Bild würde ich sicher nicht zum BurgerKing gehen.
Aber einfach die Waffe in einen Rucksack oder Tasche und dann damit hinein gehen.
Drive in wäre auch noch eine Idee.

Wenn man es ganz genau nimmt, sagt das Gesetz allerdings das man nur auf den direkten Weg transportieren darf.

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Robiwan
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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von Robiwan » Do 6. Apr 2017, 13:15

Wenn du schon vorher weißt dass du dir noch was zum Essen holst, könntest Du am Schießstand die Waffe zerlegen. Dann nur Verschluss samt Lauf in einer Tasche mitnehmen, der Rest bleibt unsichtbar im Auto. Somit bleiben zumindest die waffenrechtlich relevanten Teil am Mann, und es sollte dir keiner Fahrlässigkeit unterstellen können. Theoretisch....
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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von GSchoenbauer » Do 6. Apr 2017, 13:29

Wenn man es ganz genau nimmt, sagt das Gesetz allerdings das man nur auf den direkten Weg transportieren darf.

das wirst Du uns dann sicher auch sagen können, wo das mit dem "direkten Weg" im Gesetz steht.

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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von Exitus » Do 6. Apr 2017, 13:47

Führen
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

Leider finde ich den Verband Artikel mit der folgenden Passage nicht mehr :

Demgegenüber wurde ein Waffenbesitzer wegen unbefugtem Führen einer Faustfeuerwaffe verurteilt, der am Weg von zu Hause auf den Schießstand kurz zu einer Rechtsberatung das örtliche Bezirksgericht aufsuchte und dort die ungeladene und in einem Behältnis transportierte Waffe bei der Kontrolle freiwillig abgab.

Der „Umweg“ zum Bezirksgericht war nach Meinung der Strafgerichte verboten. Nicht geholfen hat dem Waffenbesitzer auch der Umstand, dass sich das Bezirksgericht tatsächlich genau am Weg vom Wohnort zum Schießstand befand."

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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von GSchoenbauer » Do 6. Apr 2017, 14:08

"von einem Ort zu einem anderen zu bringen" ist für Dich also gleichbedeutend mit "direkter Weg"?

Was ist, wenn Du ein dringendes Bedürfnis hast und nur zum Pinkeln ein Lokal aufsuchst?
im Runderlass ist die Frage des Besuches einer Gaststätte mit transportierter Waffe eindeutig angesprochen und geregelt. Warum das, wenns "sowieso verboten" ist?

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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von bino71 » Do 6. Apr 2017, 19:41

Ja das ist es, wenn man nicht pedantisch ist, weil ich ja auf dem Weg nach Hause nicht 20 km Umweg mache um pinkeln zu gehen
oder wenn ich vom 1. Bezirk zum HSV fahre eben nicht in Purkersdorf zum Burger fahre, weil dort das Klo so schön ist.

Es ist aber auch so, daß es vom 1. zum HSV mehrere direkte Wege gibt (über die Donauufer, über den Gürtel oder oder oder, aber der 23., wäre es nicht ;) )

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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von wolfgangf » Do 6. Apr 2017, 20:21

Blöde Antwort, ich weiß: Aber fahr in den DriveIn

GSchoenbauer
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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von GSchoenbauer » Do 6. Apr 2017, 20:29

Ja das ist es, wenn man nicht pedantisch ist, weil ich ja auf dem Weg nach Hause nicht 20 km Umweg mache um pinkeln zu gehen
oder wenn ich vom 1. Bezirk zum HSV fahre eben nicht in Purkersdorf zum Burger fahre, weil dort das Klo so schön ist.
Es ist aber auch so, daß es vom 1. zum HSV mehrere direkte Wege gibt (über die Donauufer, über den Gürtel oder oder oder, aber der 23., wäre es nicht ;) )


Hmja ... irgendwer hat mir aber ins Ohr geflüstert, daß es nicht nur in Wien und noch dazu im gleichen Bezirk, wo man wohnt, Schießstände gibt.
Und wenn ich von Oberösterreich auf ein Match ins Burgenland fahre und brav wie ich bin nach jeweils 1 1/2 Stunden Fahrzeit eine Fahrpause mache, um in einer Raststation Kaffee zu trinken, dann möcht ich das doch sehen, wo mir das verboten wäre.

Es ist halt so wie überall: es kommt auf die Vernunft und Zumutbarkeit an.

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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von bino71 » Do 6. Apr 2017, 22:40

Genau ... dein letzter Satz sagt alles ... +1

Calcipher
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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von Calcipher » Do 6. Apr 2017, 23:02

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

Bei der Interpretation von Gesetzen geht es doch darum, was war damit gemeint, bzw. was sollte erreicht werden.
Es geht, das zeigt das Wort "Transport" in Klammern am Ende, um die Abgrenzung zwischen dem Transport und dem tatsächlichen Führen.
Ich kann da nirgends rauslesen, dass die Orte irgendwo eingeschränkt wären.
Ich transportiere die Waffe vom Stand zum Burgerking und danach transportiere ich sie vom Burgerking nach hause. Ich sehe keinen Widerspruch.
Der Zweck, warum ich sie in einem geschlossenen Behältnis dabei habe, nämlich der Transport ändert sich ja nicht, nur weil ich eine Fahrtunterbrechung mache.

Das ist soweit meine Meinung und die kann natürlich auch völlig falsch sein.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.

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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von GSchoenbauer » Do 6. Apr 2017, 23:22

nachdem der Burgerking nicht das ZIEL des Transportes ist, Du die Waffe dort nicht auspackst und auch nicht verwahrst, transportierst Du sie auch nicht dorthin.
Wäre was anderes, wenn der Wirt des Burgerking eine WBK hat und ihm das Ding für den Fall eines eventuellen Kaufes zeigst. (vernünftigerweise im Hinterzimmer) :)

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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von gewo » Fr 7. Apr 2017, 12:05

man darf durchaus davon ausgehen dass es die intention des gesetzgebers ist dass die waffe sich dann wenn sie nicht benoetigt wird am verwahrungsort (wo auch immer dieser ist) sicher verwahrt zu befinden hat

da der verwahrungsort der waffe durchaus auch am dienstort erfolgen koennte, hat dieser wohl eine gewisse sonderstellung, die mitnahme zur ordnungsgemaessen verwahrung am dienstort wird daher wohl weniger in frage zu stellen sein wie die mitnahme in lebensmitteleinzelhandelsbetriebem gastgewerbebetriebe ect ..

die mitnahme in letztgenannte ist wohl nur dann eindeutig zulaessig wenn die es fuer den waffenbesitzer unzumutbar waere die waffe vorher an den verwahrungsort zu bringen.
auch wenn es fuer diese "unzumutbarkeit" leider keine listen, tabellen oder sonstigen hilfestellungen gibt scheint klar was eher zumutbar und was eher unzumutbar ist.
im zweifelsfall wird man sich immer auf der sicheren seite bewegen und basta

fallbeispiele:
wettkampf in graz
heimfahrt nach wien
fahrzeit 2 stunden
essen auf der raststation dazwischen
-> sicher zulaessig

training in wien 11
heimfahrt nach wien 19
fahrzeit 45min
essen beim gasthaus um die ecke vom schiesstand
-> eher zulaessig
-> sicher zulaessig wenn noch andere kollegen vom schiesstand auch dorthin essen gehen (soziales zusammensein nach der sportveranstaltung)


training in wien 11
heimfahrt nach wien 19
fahrzeit 45min
essen irgendwo beim wirten zuhause in wien 19
wegzeit zwischen wohnung (verwahrungsort) und dem wirtshaus 3min
-> nicht zulaessig, ein verbringen der waffe zum verwahrungsort vor dem gaststaettenbesuch waere wohl jedenfalls zumutbar

die liste koennte man jetzt noch ewig mit fallbeispielen fuellen

fakt ist:
es ist NICHT grundsaetzlich verboten mit der waffe zwischenstopps zu machen, wenn die vorherige verbringung zum verwahrungsort unzumutbar ist und die zwischenstopps der praxiserfahrung nach ueblich oder sogar notwendig sind

es ist aber auch NICHT grundsaetzlich erlaubt die waffe "einfach so" ueberall hin mit zu nehmen. der normalzustand der waffe ist entweder "in verwendung" oder "am verwahrungsort", immer dann wenn sie das nicht ist muss plausibel erklaert werden koennen warum grad jetzt weder das eine noch das andere zumutbar ist
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

GSchoenbauer
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Re: Waffentransport [Frage]

Beitrag von GSchoenbauer » Fr 7. Apr 2017, 12:18

Damit ist das Thema sehr klar und verständlich umrissen!
Vor den Vorhang
:clap:

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