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Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von mrek78 » Fr 5. Jul 2019, 10:00

Ich bin mir nicht sicher wie die Gesetzeslage mit Schutzwesten in Österreich aussieht, kann mich dunkel erinnern dass man die Dinger als Privatperson nicht haben darf?

Konkret geht es um dieses Teil, darf man das einfach importieren?
https://www.masadagear.com/p/Bulletproof-backpack

Danke für die Infos!

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Revierler_old
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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von Revierler_old » Fr 5. Jul 2019, 10:02

Du kannst alles kaufen was du willst. Gesetzlich gibt es da keine Vorgaben.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

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zeroflow
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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von zeroflow » Fr 5. Jul 2019, 10:54

Laut meinem besten Wissen:

* Generell sind Schutzwesten in Österreich nicht eingeschränkt.
* Es gibt Händler, welche den Verkauf von sich aus einschränken

Wurde hier auch schon diskutiert: viewtopic.php?t=29674

Ich habe nur festgestellt, dass die Anzahl der leicht findbaren Produkte mit steigender Schutzklasse abnimmt.

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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von mrek78 » Fr 5. Jul 2019, 11:17

Vielen Dank für die Infos!!!
Ps.: Hab nach Schutzwesten gesucht und deshalb das Thema mit den "Ballistischen Westen nicht gefunden

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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von Glock1768 » Fr 5. Jul 2019, 11:30

wenn ich mich nicht Ihre sind diese in Deutschland tlw eingeschränkt (Tragen bei Veranstaltungen usw) ...

in Österreich ist das kein Thema ... habe mir selber erst letztes Monat eine ballistische Weste gekauft
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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von doorman » Fr 5. Jul 2019, 12:26

Frage zu der Rucksackweste, ist in dem Rucksack dann nur die Weste oder kann der auch richtig als Rucksack benutzt werden? Das Video dazu lädt nämlich nicht.
Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308 / .338

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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von mrek78 » Fr 5. Jul 2019, 13:21

Ich glaube der kann auch als Rucksack benutzt werden.
https://www.youtube.com/watch?v=UefOb6wC49Q

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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von franzgermane » Fr 5. Jul 2019, 16:34

In D ist der Erwerb sehr eingeschränkt.

gruß
franz

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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von Tagnor » Fr 5. Jul 2019, 18:00

Habe einen Maxpedition Rucksack mit maßgeschneiderten Panels IIIa. Falls dich das interessiert melde dich dann lass ich dir Fotos und Infos zukommen. Lg

mastercrash
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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von mastercrash » Sa 6. Jul 2019, 01:32

Glock1768 hat geschrieben:
Fr 5. Jul 2019, 11:30
wenn ich mich nicht Ihre sind diese in Deutschland tlw eingeschränkt (Tragen bei Veranstaltungen usw) ...

in Österreich ist das kein Thema ... habe mir selber erst letztes Monat eine ballistische Weste gekauft
Die sind was das anbelangt (tragen bei Demonstrationen und öffentlichen Veranstaltungen) genauso auch in Österreich verboten, da Schutzwesten unter die Definition einer Waffe fallen (§ 1 Z 1 WaffG), da sie ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffsfähigkeit eines Menschen herabzusetzen (Defensivwaffe).
Waffen haben bei Demonstrationen nichts verloren (§ 9a 1. Teilsatz Versammlungsgesetz).

Ansonsten sind sie hier aber frei zu erwerben, zu besitzen und außerhalb des Wirkungsbereichs von Sondergesetzen wie dem Versammlungsgesetz auch problemlos zu tragen.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von doc steel » Sa 6. Jul 2019, 08:48

Sollte das einen nicht nachdenklich stimmen?
Dass sich gegen Angriffe zu schützen verboten ist?
Besonders subtil finde ich den rechtlichen Weg über das Versammlungsgesetz.

In D sind Selbstverteidigungskurse mit Waffen, wie sie bei uns z. B. HESA anbietet, für Privatpersonen verboten.
Bedenklich, wenn man sich Demokratie welche die Freiheit des Einzelnen per Grundgesetz - Verfassung in Ö - nennt.

Ein Freund, der mit Waffen überhaupt nichts am Hut hat, hat sich aus ausgeschiedenen Beständen des Militärs über D einen gepanzerten HUMVEE importiert. Alles völlig legal bis zur Typisierung in Ö. Die gepanzerten Scheiben mussten entfernt werden. Aber dass der Rest ebenfalls schußsicher bis .50 BMG ist hat anscheinend niemand interessiert.
Begründung: Privatpersonen müssen mit Mitteln des Staates im Anlassfall bekämpfbar sein.
Kann einen zum Grübeln bringen.

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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von THE_ICEMAN » Sa 6. Jul 2019, 09:23

Schutzwesten
Zuletzt geändert von THE_ICEMAN am Fr 18. Sep 2020, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von piefke » Sa 6. Jul 2019, 10:58

franzgermane hat geschrieben:
Fr 5. Jul 2019, 16:34
In D ist der Erwerb sehr eingeschränkt.

gruß
franz
Na das ist aber ein Gerücht! und entbehrt jeglicher Grundlage!

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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von 9x19 » Sa 6. Jul 2019, 14:36

Eine Schutzweste fällt nicht unter die Definition einer "Waffe" und ist ebenso nicht "ihrem Wesen nach bestimmt die Angriffsfähigkeit (!) eines Menschen herabzusetzen".

"Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 06.07.2019 :

1. Abschnitt

Begriffsbestimmungen
Waffen

§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1.
die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2.
bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden."

Österreich
Zuletzt geändert von 9x19 am Sa 6. Jul 2019, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
:at1:

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Re: Schutzwesten bzw. Bulletproof Backpack

Beitrag von 9x19 » Sa 6. Jul 2019, 14:53

In Deutschland spricht man von Schutzwaffen oder passiven Waffen.

Die dürfen laut § 17a Versammlungsgesetz nicht mitgeführt werden:
"§ 17a

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen."
:at1:

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