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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von fast12 » Di 17. Dez 2019, 09:47

Dazu gibt es eine Aussage vom BMI:

Stirbt ein Waffenbesitzer, gilt für seine Waffen weiterhin das sogenannte Erbenprivileg – die Erben bekommen für diese eine Waffenbesitzkarte oder eine entsprechende Erweiterung der Plätze. Die großen Magazine jedoch verfallen, wie dies auch für die Pumpguns gilt, die verboten und zur Kategorie A wurden.

https://www.tt.com/panorama/gesellschaf ... t-in-kraft (bessere Quelle hab ich gerade nicht)

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von fast12 » Di 17. Dez 2019, 09:48

Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 09:28
Ich gehe eher davon aus, dass es sinnvoll sein wird, möglichst viele Plätze für Kat A zu verwenden, weil die Flexibilität dann höher wird. Ich weiß nur noch nicht, wie ich meine G43 zu Kat A mach... So ein Mag hab ich noch nicht gefunden... :-)
Sehe ich im Übrigen genau so. Jeder sollte schaun möglichst viele Ausnahmegenehmigungen zu erhalten.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von AUG-andy » Di 17. Dez 2019, 10:05

Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 09:28
Eine Kat A Waffe kann ja, soweit ich das verstanden habe, ohne Hi Caps ganz normal als Kat B verkauft werden, zB an einen nicht Kat A Berechtigten. Warum sollte eine Kat A Waffe dann nicht vererbbar sein? Worst Case: Die Hi Caps werden eingezogen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man einen A Platz auf der WBK nicht mit einer B Waffe füllen können sollte. Mal ganz abgesehen davon wäre das nur ein Problem, wenn man eine B Waffe kauft, für die es keine Hi Caps gibt. Sonst wäre sie ja sowieso wieder Kat A.

Ich gehe eher davon aus, dass es sinnvoll sein wird, möglichst viele Plätze für Kat A zu verwenden, weil die Flexibilität dann höher wird. Ich weiß nur noch nicht, wie ich meine G43 zu Kat A mach... So ein Mag hab ich noch nicht gefunden... :-)
Dazu gibt es schon einen interessanten Thread :
Wenn das wirklich so gehandhabt wird bleiben meine zwei HA auch B und es werden nur die Magazine gemeldet.

Darum werde ich lange warten mit dem Ummelden bis alles geklärt ist in den nächsten zwei Jahren.

viewtopic.php?f=20&t=47871
MfG
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von susi » Di 17. Dez 2019, 11:39

Incite hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 09:06
susi hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 08:53
Ich werde mein AUG wahrscheinlich nicht zur Kat A Waffe ummelden, .....
Mir hat der Betreiber eines großen Schießstand gesagt: "mit einem Federstrich kann die Verwendung von großen Magazinen am beh. genehmigten Schießstand für nichtberechtigte verboten werden".

Daran habe ich nicht gedacht. Danke für den Hinweis!
Das Problem liegt beim ZWR. Wenn die Waffe im ZWR als Kat A angeführt ist, dann kann man nur bei Lebzeiten auf Kat B umwandeln. Wenn man also plötzlich stirbt, dann könnte es ein Problem mit dem erben geben.
Grüße
susi

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von susi » Di 17. Dez 2019, 11:52

Ich habe vorhin angerufen. Meine BH meint, daß beim vererben einer gemeldeten A Waffe, maximal die Magazine dazu eingezogen werden würden. Das AUG würde wieder zur B Waffe werden und dadurch vererbbar sein. Eine Pumpgun ist ganz etwas anderes, weil ein AUG nur durch anstecken der Magazine zur A Waffe wird. Eine Pumpgun ist immer eine verbotene Waffe und daher nicht vererbbar.
Aber mir wurde auch gesagt: man weis nicht, wie sich die Gesetze in den nächsten Jahren ändern werden....
Also bin ich jetzt wieder am überlegen! fast12 hat unter Umständen mit seiner Meinung recht: "Jeder sollte schaun möglichst viele Ausnahmegenehmigungen zu erhalten."
Grüße
susi

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Bonnie » Di 17. Dez 2019, 12:04

Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 09:28
Ich weiß nur noch nicht, wie ich meine G43 zu Kat A mach... So ein Mag hab ich noch nicht gefunden... :-)
Guckst Du hier: https://www.brownells-deutschland.de/Gl ... -Black-9mm :D

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von AUG-andy » Di 17. Dez 2019, 12:08

susi hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 11:52
Ich habe vorhin angerufen. Meine BH meint, daß beim vererben einer gemeldeten A Waffe, maximal die Magazine dazu eingezogen werden würden. Das AUG würde wieder zur B Waffe werden und dadurch vererbbar sein. Eine Pumpgun ist ganz etwas anderes, weil ein AUG nur durch anstecken der Magazine zur A Waffe wird. Eine Pumpgun ist immer eine verbotene Waffe und daher nicht vererbbar.
Aber mir wurde auch gesagt: man weis nicht, wie sich die Gesetze in den nächsten Jahren ändern werden....
Also bin ich jetzt wieder am überlegen! fast12 hat unter Umständen mit seiner Meinung recht: "Jeder sollte schaun möglichst viele Ausnahmegenehmigungen zu erhalten."
Wir können alle nur hoffen das es auch so Umgesetzt wird.
Wenn nicht , dann gute Nacht.
Aber wie wir ja schon alle wissen wird es da wieder unterschiedliche Auslegungen der Behörden geben.
MfG
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Di 17. Dez 2019, 12:17

Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 09:28
Eine Kat A Waffe kann ja, soweit ich das verstanden habe, ohne Hi Caps ganz normal als Kat B verkauft werden, zB an einen nicht Kat A Berechtigten. Warum sollte eine Kat A Waffe dann nicht vererbbar sein?
weil in der Durchführungsverordnung steht dass kat A waffen nicht vererbt werden koennen
hat man damals wegen der pumpguns gemacht

und wenn die waffe als kat A im ZWR steht ....
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von MikeD » Di 17. Dez 2019, 12:25

gewo hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 12:17
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 09:28
Eine Kat A Waffe kann ja, soweit ich das verstanden habe, ohne Hi Caps ganz normal als Kat B verkauft werden, zB an einen nicht Kat A Berechtigten. Warum sollte eine Kat A Waffe dann nicht vererbbar sein?
weil in der Durchführungsverordnung steht dass kat A waffen nicht vererbt werden koennen
hat man damals wegen der pumpguns gemacht

und wenn die waffe als kat A im ZWR steht ....
Wäre es eigentlich möglich die Kat A (mit HiCap Magazinen) einem Händler zu verkaufen und der verkauft sie dann als Kat B (ohne HiCap Magazine) weiter ?

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von susi » Di 17. Dez 2019, 12:33

gewo hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 12:17
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 09:28
Eine Kat A Waffe kann ja, soweit ich das verstanden habe, ohne Hi Caps ganz normal als Kat B verkauft werden, zB an einen nicht Kat A Berechtigten. Warum sollte eine Kat A Waffe dann nicht vererbbar sein?
weil in der Durchführungsverordnung steht dass kat A waffen nicht vererbt werden koennen
hat man damals wegen der pumpguns gemacht

und wenn die waffe als kat A im ZWR steht ....
Eine Pumpgun ist ganz etwas anderes, weil ein AUG nur durch anstecken der Magazine zur A Waffe wird. Eine Pumpgun ist immer eine verbotene Waffe und daher nicht vererbbar. Das könnte den Unterschied ausmachen.
Aber jetzt bin ich wieder verunsichert
Grüße
susi

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Red6 » Di 17. Dez 2019, 13:07

gewo hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 12:17
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 09:28
Eine Kat A Waffe kann ja, soweit ich das verstanden habe, ohne Hi Caps ganz normal als Kat B verkauft werden, zB an einen nicht Kat A Berechtigten. Warum sollte eine Kat A Waffe dann nicht vererbbar sein?
weil in der Durchführungsverordnung steht dass kat A waffen nicht vererbt werden koennen
hat man damals wegen der pumpguns gemacht

und wenn die waffe als kat A im ZWR steht ....
Meiner Ansicht nach, wenn sie als Kat. A im ZWR steht ist sie falsch eingetragen, weil ohne angestecktes Magazin mit mehr als x0 Schuss ist es ja keine Kat. A, sondern eine Kat. B. Die Genehmigung für Kat. A (Altbestand) auf der WBK sollte dadurch natürlich unberührt sein, wobei meiner Meinung nach die Genehmigung für Kat A/B sein müsste, eben wegen der wechselnden Kategorie der Waffe.
Es wird sicherlich Leute geben, die ihre Altbestandssportlicheselbstladebüchse(n) oder -pistole(n) auf dem EU-FWP mit Kat. B stehen haben wollen.

Ist aber meine persönliche Meinung...

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Di 17. Dez 2019, 13:40

susi hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 12:33
gewo hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 12:17
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 09:28
Eine Kat A Waffe kann ja, soweit ich das verstanden habe, ohne Hi Caps ganz normal als Kat B verkauft werden, zB an einen nicht Kat A Berechtigten. Warum sollte eine Kat A Waffe dann nicht vererbbar sein?
weil in der Durchführungsverordnung steht dass kat A waffen nicht vererbt werden koennen
hat man damals wegen der pumpguns gemacht

und wenn die waffe als kat A im ZWR steht ....
Eine Pumpgun ist ganz etwas anderes, weil ein AUG nur durch anstecken der Magazine zur A Waffe wird. Eine Pumpgun ist immer eine verbotene Waffe und daher nicht vererbbar. Das könnte den Unterschied ausmachen.
Aber jetzt bin ich wieder verunsichert
nach dem Eindruck den ich in einigen telefonaten gewonnen haben sehen die behoerden das eh als "problem"
zumindestens jene behoerden die sich juristisch so gut auskennen um es als problem erkennen zu koennen

hier versucht - glaub ich - niemand jemand was wegzunehmen im fall des falles
sondern bei genauer Auslegung der Bestimmungen scheint es problematisch zu sein

kann sein dass das im ermessen des einzelnen Bearbeiters liegt
kann sein dass man es in einer Verordnung irgendwann klaert
kann sein dass man am "kleinen Dienstweg" einfach drueber hinwegsieht und die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers als Maßstab nimmt. der wollte nie dass waffen verfallen weil man ein grosses magazin anstecken darf, der wollte 1996 dass pump guns aus dem Alltag eliminiert werden
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Incite » Di 17. Dez 2019, 13:46

Steppenwolf hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 09:15
Incite hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 09:06
susi hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 08:53
Ich werde mein AUG wahrscheinlich nicht zur Kat A Waffe ummelden, nur die langen Magazine anmelden. Ich stecke die Magazine eh nur am beh. genehmigten Schießplatz an. Das hat den Vorteil, daß ich das AUG auch vererben kann. Eine Kat A kann man sicher nicht vererben. Und die Magazine bewahre ich sowieso im Safe auf.
Mir hat der Betreiber eines großen Schießstand gesagt: "mit einem Federstrich kann die Verwendung von großen Magazinen am beh. genehmigten Schießstand für nichtberechtigte verboten werden".

Jetzt such dir aus was du machst ;)
Und das hat jetzt mit susi ihrer Entscheidung ob sie es kat A meldet oder nur die Magazine meldet - was zu tun?
Das Susi sich die Magazine aufn Bauch hauen kann wenn sie für die Steyr keine A Ausnahme hat und die Magazine NICHT verwenden darf, lediglich besitzen.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Coolhand1980 » Di 17. Dez 2019, 15:43

gewo hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 13:40
susi hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 12:33
gewo hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 12:17


weil in der Durchführungsverordnung steht dass kat A waffen nicht vererbt werden koennen
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Aber jetzt bin ich wieder verunsichert
nach dem Eindruck den ich in einigen telefonaten gewonnen haben sehen die behoerden das eh als "problem"
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hier versucht - glaub ich - niemand jemand was wegzunehmen im fall des falles
sondern bei genauer Auslegung der Bestimmungen scheint es problematisch zu sein

kann sein dass das im ermessen des einzelnen Bearbeiters liegt
kann sein dass man es in einer Verordnung irgendwann klaert
kann sein dass man am "kleinen Dienstweg" einfach drueber hinwegsieht und die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers als Maßstab nimmt. der wollte nie dass waffen verfallen weil man ein grosses magazin anstecken darf, der wollte 1996 dass pump guns aus dem Alltag eliminiert werden

Im Ermessen eines Bearbeiters liegt der Verfall einer Waffe ganz sicher nicht. Sowas muss von einem Juristen angeordnet werden. Rechtsmittel sind dabei wie immer zulässig...
Dass mit einer Verordnung nachgebssert wird, ist wahrscheinlich. Genauso werden weitere Erlässe folgen müssen.
Was unsere ganzen Sonderproblemfälle angeht, so bin ich überzeugt davon, dass diese gegenwärtig als keine echten Probleme angesehen werden und es nicht die Intention des Gesetzgebers ist, hier Bürger zu kriminalisieren, die versuchen alles richtig zu machen. Ein Exekutieren aller § ist gegenwärtig schlichtweg nicht möglich. (Woher soll eine Behörde wissen, ob ein Mag Altbestand ist, oder heute gekauft?) Man sollte sich aber nicht aufdrängen und um Entscheidungen betteln... Und Fakt ist, dass die Leute hier sich mehr Stunden mit den Details des Gesetzes beschäftigt haben, als die Juristen, die es geschrieben haben. (Die haben andere Aufgaben auch noch...)

Ich werde jedenfalls mit Meldungen zuwarten, bis das Chaos sich gelichtet hat und klar ist, welche Vorteile und Nachteile eine Kat A Meldung mit sich bringt, zumal ich das sowieso gleichzeitig mit einer Erweiterung machen will.

Jiggler
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Jiggler » Di 17. Dez 2019, 17:57

Darf man, bevor man eine Meldung gemacht hat seinen Altbestand anstecken, zumindest am genehmigten Schießstand oder gar nicht?

Sonst muss ich mir noch 10er Magazine kaufen, bevor ich mein AR überhaupt das erste Mal testen kann.
Glock 19
OA 15 BL

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