Glaubst, dass das so schnell geht?lb594ag hat geschrieben: ↑So 15. Dez 2019, 15:20Deine Plätze auf der WBK bleiben immer gleich viel. Diese sind aktuell alles B Plätze. Sobald du eine Kategorie A Ausnahmegenehmigung beantragst, und bewilligt bekommst, wird ein Platz auf A umgeschrieben. Bei mir z.b. 7 Plätze auf der WBK, ab morgen sind es 3 A und 4 B Plätze.
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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich habe den Antrag bereits gemacht.The_Governor hat geschrieben: ↑So 15. Dez 2019, 19:24Glaubst, dass das so schnell geht?lb594ag hat geschrieben: ↑So 15. Dez 2019, 15:20Deine Plätze auf der WBK bleiben immer gleich viel. Diese sind aktuell alles B Plätze. Sobald du eine Kategorie A Ausnahmegenehmigung beantragst, und bewilligt bekommst, wird ein Platz auf A umgeschrieben. Bei mir z.b. 7 Plätze auf der WBK, ab morgen sind es 3 A und 4 B Plätze.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wie genau hat der ausgesehen?
Kann man sich den als anhält nehmen?
Kann man sich den als anhält nehmen?
Pew pew pew
Re: Konfusion über "Altbestand"
War bei mir im Zuge einer Erweiterung
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wie sieht das mit dem KatA Zubehör aus?
Zb: bisher 2 Kat B Plätze - einer davon belegt mit einem Altbestand Hi Cap Ar 15 - die wird zu Kat A, soweit so klar.
Was passiert mit den 2 Wechselsystemen die zur Waffe eingetragen sind, wovon eines ebenfalls Kat A Eigenschaften hat und das zweite das eigentlich Kat B bleiben könnte?
Zb: bisher 2 Kat B Plätze - einer davon belegt mit einem Altbestand Hi Cap Ar 15 - die wird zu Kat A, soweit so klar.
Was passiert mit den 2 Wechselsystemen die zur Waffe eingetragen sind, wovon eines ebenfalls Kat A Eigenschaften hat und das zweite das eigentlich Kat B bleiben könnte?
"Religionen - oder wenn erwachsene Menschen darum streiten, wer den mächtigeren imaginären Feind hat"
Re: Konfusion über "Altbestand"
So, nach einem Pulverdampf freien Wochenende alle neuen Beiträge zum Thema brav durchgelesen, um auf Stand zu sein. Was ich mich aber immer noch frage: Ich habe für die Glock und fürs AUG Hi-Cap Mags. Wenn ich jetzt Waffen + Magazine melde, habe ich ja die Altbestandsregelung. Kann ich dann die Waffen (ohne die Hi-Cap Mag) als Kat. B verkaufen? Und wie sieht es aus, wenn ich jemandem mit "nur" Kat. B-Plätzen die Waffen (ohne Hi-Cap Mag) leihe bzw. ich ihn am nicht behördlich genehmigten Schießstand schießen lasse? Sprich, sind die Waffen jetzt immer Kat. A oder nur, wenn das Hi-Cap Mag angesteckt ist?
Sorry, falls es hier irgendwo schon beantwortet wurde und ich es einfach nicht kapiert habe ...
Sorry, falls es hier irgendwo schon beantwortet wurde und ich es einfach nicht kapiert habe ...
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Konfusion über "Altbestand"
@Bourne
Hier der "Schnell Umriss" dazu... https://waffg.info/nachrichten/Waffenge ... endert_hat
g
Willi
Hier der "Schnell Umriss" dazu... https://waffg.info/nachrichten/Waffenge ... endert_hat
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Danke! Also wenn ich das richtig verstanden habe, mit Hi-Cap Mags = Kat. A, ohne Hi-Cap Mags = Kat. B. Sowohl bei Verkauf als auch bei Überlassung. Und nur weil ich eine Berechtigung Kat. A (wg. Altbestand) habe, ist die Waffe noch lange nicht fix Kat. A, sondern nur mit dem angesteckten Hi-Cap Mag.panhandle hat geschrieben: ↑Mo 16. Dez 2019, 15:17@Bourne
Hier der "Schnell Umriss" dazu... https://waffg.info/nachrichten/Waffenge ... endert_hat
g
Willi
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wie man die Bestätigung braucht. Steht ja recht klar geschrieben, also Ja. (wegen den 10 Zeichen warads)
Re: Konfusion über "Altbestand"
@Bourne
Hi...
ja.....so hätte ich das zumindest auch verstanden....
Wo ich aber noch am Zweifeln bin..... zb. Besitz eines Halbautomaten + passenden HighCap Mags.
Wird nun bei einer "NURMELDUNG" der Mags. der schon vorhandene HA auch gleich Mitumtypisiert" oder nicht, weil meinem Verständnis nach kann ich ja auch nicht dazu gezwungen werden außerhalb einer beh. genehmigten Schießst. eine Verbotene Waffe herzustellen.
Ich weiß......klingt zwar etwas witzig, aber ich sehe hier keinen Handlungsbedarf bezogen auf meine pers. Situation, da ich die Dinger (Mags) eben eh nur an beh. gen Ständen betreiben würde...
Ich schaue mir mal die nächsten Monate an, was da noch so an "Behördenspielräume" im anderen Tröt vom AUG-andy (danke dafür) auftaucht...
g
Willi
Hi...
ja.....so hätte ich das zumindest auch verstanden....
Wo ich aber noch am Zweifeln bin..... zb. Besitz eines Halbautomaten + passenden HighCap Mags.
Wird nun bei einer "NURMELDUNG" der Mags. der schon vorhandene HA auch gleich Mitumtypisiert" oder nicht, weil meinem Verständnis nach kann ich ja auch nicht dazu gezwungen werden außerhalb einer beh. genehmigten Schießst. eine Verbotene Waffe herzustellen.
Ich weiß......klingt zwar etwas witzig, aber ich sehe hier keinen Handlungsbedarf bezogen auf meine pers. Situation, da ich die Dinger (Mags) eben eh nur an beh. gen Ständen betreiben würde...
Ich schaue mir mal die nächsten Monate an, was da noch so an "Behördenspielräume" im anderen Tröt vom AUG-andy (danke dafür) auftaucht...
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Konfusion über "Altbestand"
... oder vielleicht einfach nur sicher sein will, ob man das auch richtig verstanden hat. Für mich hat das halt "zu einfach" geklungen.
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich werde mein AUG wahrscheinlich nicht zur Kat A Waffe ummelden, nur die langen Magazine anmelden. Ich stecke die Magazine eh nur am beh. genehmigten Schießplatz an. Das hat den Vorteil, daß ich das AUG auch vererben kann. Eine Kat A kann man sicher nicht vererben. Und die Magazine bewahre ich sowieso im Safe auf.
Grüße
susi
susi
Re: Konfusion über "Altbestand"
Mir hat der Betreiber eines großen Schießstand gesagt: "mit einem Federstrich kann die Verwendung von großen Magazinen am beh. genehmigten Schießstand für nichtberechtigte verboten werden".susi hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 08:53Ich werde mein AUG wahrscheinlich nicht zur Kat A Waffe ummelden, nur die langen Magazine anmelden. Ich stecke die Magazine eh nur am beh. genehmigten Schießplatz an. Das hat den Vorteil, daß ich das AUG auch vererben kann. Eine Kat A kann man sicher nicht vererben. Und die Magazine bewahre ich sowieso im Safe auf.
Jetzt such dir aus was du machst
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Und das hat jetzt mit susi ihrer Entscheidung ob sie es kat A meldet oder nur die Magazine meldet - was zu tun?Incite hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 09:06Mir hat der Betreiber eines großen Schießstand gesagt: "mit einem Federstrich kann die Verwendung von großen Magazinen am beh. genehmigten Schießstand für nichtberechtigte verboten werden".susi hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 08:53Ich werde mein AUG wahrscheinlich nicht zur Kat A Waffe ummelden, nur die langen Magazine anmelden. Ich stecke die Magazine eh nur am beh. genehmigten Schießplatz an. Das hat den Vorteil, daß ich das AUG auch vererben kann. Eine Kat A kann man sicher nicht vererben. Und die Magazine bewahre ich sowieso im Safe auf.
Jetzt such dir aus was du machst
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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- Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46
Re: Konfusion über "Altbestand"
Eine Kat A Waffe kann ja, soweit ich das verstanden habe, ohne Hi Caps ganz normal als Kat B verkauft werden, zB an einen nicht Kat A Berechtigten. Warum sollte eine Kat A Waffe dann nicht vererbbar sein? Worst Case: Die Hi Caps werden eingezogen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man einen A Platz auf der WBK nicht mit einer B Waffe füllen können sollte. Mal ganz abgesehen davon wäre das nur ein Problem, wenn man eine B Waffe kauft, für die es keine Hi Caps gibt. Sonst wäre sie ja sowieso wieder Kat A.
Ich gehe eher davon aus, dass es sinnvoll sein wird, möglichst viele Plätze für Kat A zu verwenden, weil die Flexibilität dann höher wird. Ich weiß nur noch nicht, wie ich meine G43 zu Kat A mach... So ein Mag hab ich noch nicht gefunden...
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man einen A Platz auf der WBK nicht mit einer B Waffe füllen können sollte. Mal ganz abgesehen davon wäre das nur ein Problem, wenn man eine B Waffe kauft, für die es keine Hi Caps gibt. Sonst wäre sie ja sowieso wieder Kat A.
Ich gehe eher davon aus, dass es sinnvoll sein wird, möglichst viele Plätze für Kat A zu verwenden, weil die Flexibilität dann höher wird. Ich weiß nur noch nicht, wie ich meine G43 zu Kat A mach... So ein Mag hab ich noch nicht gefunden...