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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
@Yukon Es mag schon sein, dass die Entschädigung recht gut gesetzlich verankert ist, aber die Enteignung ist es nicht. Und wenn unsere Regierung beschließt, uns Legalwaffenbesitzer zu enteignen, na, dann zahlt sie es halt - aus unseren eigenen Steuergeldern. Das heißt, dass wir selbst die Politiker dafür bezahlen, uns etwas wegzunehmen.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Enteignung und Entschädigung gehen Hand in Hand und sind gleichermaßen gut verankert.Parallaxe hat geschrieben: ↑So 9. Feb 2020, 16:38@Yukon Es mag schon sein, dass die Entschädigung recht gut gesetzlich verankert ist, aber die Enteignung ist es nicht. Und wenn unsere Regierung beschließt, uns Legalwaffenbesitzer zu enteignen, na, dann zahlt sie es halt - aus unseren eigenen Steuergeldern. Das heißt, dass wir selbst die Politiker dafür bezahlen, uns etwas wegzunehmen.
Es muss im Allgemeininteresse liegen, es muss eine Gesetzmäßigkeit hergestellt werden und die Verhältnismäßigkeit nachgewiesen werden.
Und "dann zahlt sie halt" wird nicht so einfach funktionieren, vor allem dann, wenn der Gesetzgeber sich rechtfertigen muss, warum an anderer Stelle eingespart werden muss, um das notwendige Budget zu lukrieren und es wird noch weniger funktionieren, wenn davon auszugehen ist, dass sich ein nicht unerheblicher Teil der zu Enteignenden dafür entscheidet, die Enteignung juristisch zu bekämpfen.
Und wie hervorragend und reibungslos Enteignungen von Waffenbesitzern funktionieren, sieht man in Neuseeland.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Das des Leben ka Schoggi ist, hab i scho früher gewusst ,aber das in einem Rechtsstaat sowas möglich ist, hab ich auch ned geglaubt. Danke dafür, dass du mal meine Perspektive schilderst. Des alles ist a einzige Sauerei.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Sa 8. Feb 2020, 15:27In Wirklichkeit ist es vollkommen egal. Was kommt entscheiden eh andere an anderen Orten wie zb Brüssel.
Wo ist jetzt die Unterstützung der IWOE bzw wer macht was dagegen? In Wirklichkeit steht der "Bua" allein da gegen die Behörde und mit dem Alter und als Schüler muss man sich das erstmal trauen und leisten können gegen die Behörde vorzugehen.Warum sollte er auch den Mund halten,wer schei...t sich was um ihn,bzw das er quasi enteignet wird?
Menschlich gesehen eine Sauerei was da passiert,keine Frage aber wie Gewo schon geschrieben hat eine bittere Lektion für's Leben wie es gehen kann.
Ich warte am Montag ob der Herr Rippel oder jemand von der Verband sich bei mir meldet. Er hat mir zwar gesagt, dass er letzte Woche sich frei genommen hatte, aber ich hab trotzdem seit ca 10 Tagen nix von der Verband gehört. Ich vermute die Verband will mich ned unterstützten will. Über die Gründe habe andere User schon spekuliert.
Ich werde morgen auch mal beim Waffenhändler vorbeischauen und ein bisl mit dem Quatsch und mir eventuell eine gewisse Bestätigung holen. Just in case.
Die Magazine an sich sind mir relativ egal. Was mir nicht egal ist, ist das die Behörde her gehen kann und einfach sagen kann: ,,Des darfst ab heute einfach nicht mehr besitzen und des gehört jetzt uns‘‘.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Es tut mir sehr leid falls es so rüber kommt als ob ich an keiner Lösung interessiert bin. Habs bis vor kurzem sehr stressig in der HTL gehabt und hat privat auch viel zu tun deswegen hab ich mir auch ab und zu ein paar Tage Pause vom Thread gegönnt. Ich habe schon stundenweise Telefonate mit SBs, Waffenhändlern, Herr Rippel, Gartner, und noch vielen weitern Leuten geführt. Ich bin durchaus an einer Lösung interessiert und lesen auch jedes Kommentar.Promo hat geschrieben: ↑So 9. Feb 2020, 11:38Genau wegen dem habe ich nachgefragt, entweder aber er will nur aufregen und ist an gar keiner Lösung interessiert, jedenfalls aber hat er dies nie genau beantwortet.panhandle hat geschrieben: ↑Sa 8. Feb 2020, 18:36Lt erstem Post vom TE handelt es sich (nur) um 30ger Stanag Mags.
Die Bandbreite der dazu "passenden" Waffen dürfte da aber (lt Wiki zumindest) recht umfangreich sein.
Geht sie doch vom VA über HA bis zu Repetierern.....
wird wahrscheinlich ned dem aktuellen Stand entsprechen...
https://en.wikipedia.org/wiki/STANAG_magazine
Es geht in meinem Fall um genau 2 30er PMAGs die ich mir gekauft hab. Wieso? Weil ich mir eines Nachmittags einfach danach war mir auf Brownelles 2 PMAGS zu kaufen.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Vielleicht auch nur Semesterferien.Chrissi hat geschrieben: ↑Mo 10. Feb 2020, 01:25Ich warte am Montag ob der Herr Rippel oder jemand von der Verband sich bei mir meldet. Er hat mir zwar gesagt, dass er letzte Woche sich frei genommen hatte, aber ich hab trotzdem seit ca 10 Tagen nix von der Verband gehört. Ich vermute die Verband will mich ned unterstützten will. Über die Gründe habe andere User schon spekuliert.
Alternativ frag mal beim Verein nach ob sie ein wenig gute Publicity im Rechtsschutz unterbringen können....
wenn man das so verlinkt bekommt der Account eine Nachricht oder?
Verein-Offiziell hat geschrieben: ↑Sa 25. Jan 2020, 22:29Sehr geehrte Mitglieder, Freunde und Sponsoren!
....
Gruss, der Vorstand des Verein.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich könnts probieren aber bis ich dort vermutlich eine Antwort bekommen kann es gut sein, dass ich von der BH schon gefickt werde ( die selbst ausgedachte 14 Tage BS Frist ) und dann steht ich entweder ohne Rechtsvertretung da oder muss sie aus eigener Tasche bezahlen.Paddy91 hat geschrieben: ↑Mo 10. Feb 2020, 01:56Vielleicht auch nur Semesterferien.Chrissi hat geschrieben: ↑Mo 10. Feb 2020, 01:25Ich warte am Montag ob der Herr Rippel oder jemand von der Verband sich bei mir meldet. Er hat mir zwar gesagt, dass er letzte Woche sich frei genommen hatte, aber ich hab trotzdem seit ca 10 Tagen nix von der Verband gehört. Ich vermute die Verband will mich ned unterstützten will. Über die Gründe habe andere User schon spekuliert.
Alternativ frag mal beim Verein nach ob sie ein wenig gute Publicity im Rechtsschutz unterbringen können....
wenn man das so verlinkt bekommt der Account eine Nachricht oder?Verein-Offiziell hat geschrieben: ↑Sa 25. Jan 2020, 22:29Sehr geehrte Mitglieder, Freunde und Sponsoren!
....
Gruss, der Vorstand des Verein.
Ich bekomme nur eine Nachricht, dass du kommentiert hast.
-
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- Registriert: Sa 25. Jan 2020, 20:01
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Hi, wie ist der letzte Stand der Dinge in der Causa?
Bitte um eine Mail an sportleitung_west@Verein.at
Gruss,
Tom
Bitte um eine Mail an sportleitung_west@Verein.at
Gruss,
Tom
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich zitiere dich mal dass du nochmal eine Nachricht bekommst. Probiers mal bei der Adresse siehe oben.,,,Chrissi hat geschrieben: ↑Mo 10. Feb 2020, 02:04Ich könnts probieren aber bis ich dort vermutlich eine Antwort bekommen kann es gut sein, dass ich von der BH schon gefickt werde ( die selbst ausgedachte 14 Tage BS Frist ) und dann steht ich entweder ohne Rechtsvertretung da oder muss sie aus eigener Tasche bezahlen.
Ich bekomme nur eine Nachricht, dass du kommentiert hast.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Wenn ich das hier so lese bin ich gespannt, wie meine BH reagiert wenn ich in wenigen Monaten die WBK beantrage und in Zuge dessen eine relativ große Anzahl an Magazinen (Wert mehrere hundert €) als Altbestand dazumelde obwohl ich zur Zeit noch 20 bin......
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Bei dir gibt es einen Unterschied: Bis zum Ablauf der Übergangsfrist bist du >21. Crissi nicht. Ihm können sie keine WBK ausstellen. Dir stellen sie einfach eine WBK aus, was du ja auch möchtest. Ich erwarte und hoffe, dass es in deinem Fall so läuft.Simon80 hat geschrieben: ↑Mi 12. Feb 2020, 12:58Wenn ich das hier so lese bin ich gespannt, wie meine BH reagiert wenn ich in wenigen Monaten die WBK beantrage und in Zuge dessen eine relativ große Anzahl an Magazinen (Wert mehrere hundert €) als Altbestand dazumelde obwohl ich zur Zeit noch 20 bin......
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Achso, hatte das hier in dem Fall bisher so verstanden, dass jeder der bei Inkrafttreten des Gesetzes unter 21 war durch die Finger schauen soll... Hoffe auch dass das ganz normal funktioniert mit dem Eintragen, die SB bei meiner Behörde ist sonst recht nett und unkompliziert wenn man auch selbst dementsprechend auftritt und immer sachlich und freundlich bleibt.cas81 hat geschrieben: ↑Mi 12. Feb 2020, 13:54Bei dir gibt es einen Unterschied: Bis zum Ablauf der Übergangsfrist bist du >21. Crissi nicht. Ihm können sie keine WBK ausstellen. Dir stellen sie einfach eine WBK aus, was du ja auch möchtest. Ich erwarte und hoffe, dass es in deinem Fall so läuft.Simon80 hat geschrieben: ↑Mi 12. Feb 2020, 12:58Wenn ich das hier so lese bin ich gespannt, wie meine BH reagiert wenn ich in wenigen Monaten die WBK beantrage und in Zuge dessen eine relativ große Anzahl an Magazinen (Wert mehrere hundert €) als Altbestand dazumelde obwohl ich zur Zeit noch 20 bin......

Auch wenn es hier nicht dazupasst: sieht jemand die Möglichkeit bei der Erstausstellung der WBK mehr als 2 Plätze zu bekommen mit der Begründung Jagd und Schießsport ausüben zu wollen? Waffen der Kat. B darf man ja jetzt ohne weiteres bei der Jagd führen das war beim alten Gesetz nicht so....
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ja eh. Aber ggf aufgrund "zu komplizierter" Ausgangslage. Ihm müssten sie einfach Besitz verbotener Waffen zugestehen, obwohl er keine WBK hat und haben kann und daraus ergibt sich schon ein Dilemma (zumindest aus Sicht der BH). Hoffentlich tun sie sich den Mist bei dir nicht an, selbst wenn sie grds der Meinung der Problembehörde folgen sollten: Augen zu und durch. Ich hab den Eindruck, bei Crissi lommt viel auf einmal zusammen und das Eine ergibt sich bloß aus dem Anderen. Schau ma mal...Simon80 hat geschrieben: ↑Mi 12. Feb 2020, 14:13Achso, hatte das hier in dem Fall bisher so verstanden, dass jeder der bei Inkrafttreten des Gesetzes unter 21 war durch die Finger schauen soll... Hoffe auch dass das ganz normal funktioniert mit dem Eintragen, die SB bei meiner Behörde ist sonst recht nett und unkompliziert wenn man auch selbst dementsprechend auftritt und immer sachlich und freundlich bleibt.cas81 hat geschrieben: ↑Mi 12. Feb 2020, 13:54Bei dir gibt es einen Unterschied: Bis zum Ablauf der Übergangsfrist bist du >21. Crissi nicht. Ihm können sie keine WBK ausstellen. Dir stellen sie einfach eine WBK aus, was du ja auch möchtest. Ich erwarte und hoffe, dass es in deinem Fall so läuft.Simon80 hat geschrieben: ↑Mi 12. Feb 2020, 12:58Wenn ich das hier so lese bin ich gespannt, wie meine BH reagiert wenn ich in wenigen Monaten die WBK beantrage und in Zuge dessen eine relativ große Anzahl an Magazinen (Wert mehrere hundert €) als Altbestand dazumelde obwohl ich zur Zeit noch 20 bin......![]()
Nein. Vor allem "wollen" ist herzlichst egal. Aber fragen kostet nix.Simon80 hat geschrieben: ↑Mi 12. Feb 2020, 14:13Auch wenn es hier nicht dazupasst: sieht jemand die Möglichkeit bei der Erstausstellung der WBK mehr als 2 Plätze zu bekommen mit der Begründung Jagd und Schießsport ausüben zu wollen? Waffen der Kat. B darf man ja jetzt ohne weiteres bei der Jagd führen das war beim alten Gesetz nicht so....
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Werden ja sehen was dann rauskommt wegen der Magazine- dauert ja noch ein wenig bis dahin...
Bezüglich der Plätze mit wollen meinte ich natürlich auch wirklich ausführen, Jäger bin ich schon seit knapp 3 Jahren und in einen sportlichen Verein werde ich noch beitreten bevor ich den Antrag abgebe (hatte bisher leider wenig Sinn ohne eigene WBK)
Eventuell kann ich damit was rausschinden und wie du sagst fragen kostet ja nix.
Bezüglich der Plätze mit wollen meinte ich natürlich auch wirklich ausführen, Jäger bin ich schon seit knapp 3 Jahren und in einen sportlichen Verein werde ich noch beitreten bevor ich den Antrag abgebe (hatte bisher leider wenig Sinn ohne eigene WBK)

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Sorry falscher Thread.